Juristische Fakultät

Habilitation an der Juristischen Fakultät

Grundlage für die Durchführung von Habilitationsverfahren an der Juristischen Fakultät ist die Habilitationsordnung vom 21. September 2010.

Über die Anerkennung der Habilitationsleistungen sowie über alle Fragen im Rahmen des Habilitationsverfahrens, für die keine besondere Regelung getroffen ist, entscheidet der Habilitationsausschuss der Fakultät. Vorsitzender des Habilitationsausschusses ist der Dekan.

Dem Habilitationsausschuss der Fakultät gehören an:

  1. die Professoren, Hochschul- und Privatdozenten, die hauptberuflich an der Universität tätig sind,
  2. gegebenenfalls die weiteren Berichterstatter nach § 7 Abs. 4 und
  3. die entpflichteten und im Ruhestand befindlichen Professoren

 

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