Juristische Fakultät

Ablauf des Promotionsverfahrens

In den nachfolgenden Rubriken erhalten Sie genauere Informationen über die einzelnen Schritte im Ablauf eines Promotionsverfahren:

Annahme als Doktorand/in

Hinweis: Vom Dekanat werden nur vollständige Unterlagen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand angenommen

Zulassung zum Promotionsverfahren

Hinweis: Sobald die Dissertation fertig gestellt ist, kann die Zulassung zur Promotion beantragt werden. Die Zugangsdaten zu diesem Formular können bei Frau Wagner telefonisch (07071/29-72545) oder per E-Mail erfragt werden. Sie werden zur Verfügung gestellt, sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Disputation

  • Die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 13 Abs. 2 S. 2) den Termin für die Disputation.
  • Alle Lehrenden, Doktorandinnen/Doktoranden und Studierenden der Juristischen Fakultät können nach Maßgabe der vorhandenen Plätze als Zuhörerinnen / Zuhörer an der Disputation teilnehmen. Die Teilnahme erstreckt sich nicht auf die Beratung und auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Aus wichtigen Gründen können die Zuhörerinnen / Zuhörer ausgeschlossen werden.

Veröffentlichung der Dissertation

Allgemeine Schritte:

Auflagen? 

nein / ja
Änderung des Titels? 

nein / ja (schriftliche Genehmigung der Betreuerin/des Betreuers

gegenüber dem Dekanat)

Erklärungen nach

§ 19 Abs. 3 PromO

an julia.wagnerspam prevention@jura.uni-tuebingen.de

Titelblatt zur Genehmigung

Word-Vorlage ausfüllen; an julia.wagnerspam prevention@jura.uni-tuebingen.de

(für die Ausstattung der vier Pflichtexemplare)

 
Bei der Veröffentlichung der Dissertation durch einen Verlag:

Verlagsvertrag

(Mindestauflage 150 Exemplare)

mit allen Unterschriften als Scan an julia.wagnerspam prevention@jura.uni-tuebingen.de

 

Bibliotheksziffer D21

wird ins Impressum eines jeden Exemplars der veröffentlichten Dissertation gedruckt

 
Nach Veröffentlichung der Dissertation:
  • Ablieferung der vier Pflichtexemplare beim Dekanat spätestens zwei Jahre nach dem exakten Datum der Disputation
  • Widmungsexemplare an die Gutachter senden

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