Juristische Fakultät

FAQ & Links

Einen umfasssenden Überblick zum Benjamin M. Telders International Law Moot Court finden Sie hier.

FAQ

Was ist ein Moot Court?

Ein Moot Court ist ein juristischer Wettbewerb, bei dem Studierende ein fiktives Gerichtsverfahren simulieren. Anders als in klassischen Vorlesungen oder Übungen bearbeiten die Teilnehmenden keinen fest vorgegebenen Fall mit „richtiger Lösung“, sondern treten wie echte Anwält*innen in einem Streitfall gegeneinander an. Dadurch verbindet ein Moot Court wissenschaftliches Arbeiten mit praktischer juristischer Ausbildung.

Im Mittelpunkt steht dabei ein komplexer, meist internationaler Rechtsfall. Die Teilnehmenden übernehmen die Rolle der Prozessvertretung der Kläger- oder Beklagtenseite und:

  • analysieren den Sachverhalt,

  • recherchieren und bewerten Rechtsprechung sowie Literatur,

  • entwickeln überzeugende juristische Argumente

  • und tragen diese schriftlich wie mündlich vor.

Was ist der Benjamin M. Telders Moot Court?

Der Benjamin M. Telders Moot Court ist einer der traditionsreichsten und renommiertesten Völkerrechtswettbewerbe Europas. Seit 1977 wird er jährlich vom Grotius Centre for International Legal Studies der Universität Leiden ausgerichtet und bringt Studierende aus zahlreichen europäischen Ländern zusammen, die sich in einem simulierten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) messen.

Im Rahmen des Wettbewerbs bearbeiten die Teams einen komplexen, realitätsnahen Fall aus dem Bereich des Völkerrechts. Dieser Fall orientiert sich thematisch häufig an aktuellen Fragen wie:

  • Staatenverantwortlichkeit

  • Internationaler Menschenrechtsschutz

  • Einsatz von Gewalt und Friedenssicherung

  • Umwelt- und Seevölkerrecht

  • Immunitäten oder diplomatische Beziehungen

Wer kann teilnehmen?

Bewerben können sich Studierende der Rechtswissenschaften aller Semester, wobei insbesondere auch Studierende aus jüngeren Semestern hierzu aufgerufen werden. Daneben laden wir auch Studierende, die an einem Erasmus-Programm teilnehmen, herzlich dazu ein, sich zu bewerben.

Was wird erwartet, wenn man teilnimmt?

Vor allem jede Menge Engagement. Bis Mitte März müssen die Teams - jeweils für beide Parteien - einen Schriftsatz, bestehend aus 25 Seiten abgeben. Im Anschluss bereiten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die mündliche Phase vor, die 2/3 der Gesamtbewertung ausmacht.

Bewerberinnen und Bewerber sollen mitbringen: 

  • gute Englischkenntnisse; gerne auch weitere Sprachen
  • Interesse am Völkerrecht und internationalen Beziehungen
  • Sprach- und Schlagfertigkeit
  • Teamfähigkeit und Aufgeschlossenheit
  • Zielstrebigkeit und Lernbereitschaft

Es wird kein tiefgreifendes völkerrechtliches Vorwissen vorausgesetzt.

Was bringt mir die Teilnahme?

An vielen deutschen Universitäten wird für die Teilnahme am Moot Court inzwischen ein Seminarschein ausgegeben. An der Universität Tübingen erhalten Teilnehmer*innen zudem einen Schlüsselqualifikations- und Fremdsprachenschein. Darüber hinaus ist der Moot Court eine ideale Vorbereitung für den Schwerpunktbereich 4a. Die Teilnehmer gewinnen ein solides Grundverständnis des Völkerrechts und seiner Besonderheiten. Auf dieser Basis haben sie in der Vergangenheit herausragende Ergebnisse im Schwerpunktbereich erzielen können. Vor allem sammelt man großartige Erfahrungen und knüpft insbesondere zu potentiellen Arbeitgebern wichtige Kontakte. Nicht zuletzt hat man die Möglichkeit, auf sehr hohem Niveau mit international renommierten Richtern, Professoren und anderen Völkerrechtlern Gedanken auszutauschen. Das stärkt das Selbstvertrauen für spätere Verhandlungen vor Gericht und wird auch von Arbeitgebern im Lebenslauf positiv bewertet.

Wie läuft der Wettbewerb ab?

Nach der Bewerbungsphase Ende August erhalten die vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitnah eine Rückmeldung und können sich in der vorlesungsfreien Zeit nach und nach auf den Wettbewerb vorbereiten, wobei selbstverständlich Praktika absolviert werden können, bevor im Oktober ein Crash-Kurs zum Völkerrecht angeboten wird. 

Mit der Veröffentlichung des Sachverhalts Anfang November beginnt die schriftliche Phase. Zunächst wird gemeinsam eine Lösungsskizze erarbeitet, bevor sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Schreiben der Schriftsätze (Memorials) für den Kläger (Applicant) und den Beklagten (Respondent) widmen. Mitte März werden die Schriftsätze abgegeben und es findet ein fließender Übergang in die mündliche Phase statt. 

In dieser Phase treten jeweils zwei der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Vertreter der Kläger- und Beklagtenseite auf und versuchen die zuvor im Schriftsatz ausformulierten Rechtspositionen einer hochkarätig besetzten, dreiköpfigen Richterbank vorzustellen und auf Nachfrage zu verteidigen. Ziel ist es, zur Überzeugung des Gerichts vorzutragen und den Argumenten der Gegenseite den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Zur Vorbereitung auf die nationalen Vorausscheidungen und die Finalrunden in Den Haag finden zwischen Mitte März und Mai/Juni regelmäßig Probeverhandlungen mit Großkanzleien im In- und Ausland statt, im Rahmen welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Übungszwecken gegeneinander antreten.

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