Das Studium kann zum Sommer- wie zum Wintersemester aufgenommen werden.
Der Studiengang ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt. Es werden nach Abzug von Sonderquoten (Spitzensportler, Nicht-EU-Ausländer, Härtefälle und Zweitstudierende) 90% der Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit (Wartesemester) vergeben. Vergabekriterien im Auswahlverfahren sind die Abiturnote sowie die Resultate einschlägiger berufspraktischer Prüfungen (Berufsausbildungen wie Rechtsanwaltsfachangestellt/r, Versicherungskauffrau/mann etc.).
Die Bewerbung erfolgt nach einer Registrierung auf Hochschulstart.de über das Bewerbungs- und Immatrikulationsportal ALMA der Universität Tübingen. Das Bewerbungsverfahren ist hier detailliert beschrieben. Bei Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Studierendenabteilung, die für diese Verfahren zuständig sind, zur Verfügung.