Philosophische Fakultät

Bachelor

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss nach in der Regel sechs Semestern. Es werden 180 ECTS-Punkte erworben. Die meisten Bachelor setzen sich aus einem Haupt- und einem Nebenfach zusammen.

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Eine Anmeldung im Dekanat ist nicht erforderlich. Sie wird studienbegleitend am Ende des 2. Semesters abgelegt.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie ist Voraussetzung zur Zulassung zur B.A.-Prüfung, eine Anmeldung ist nicht erforderlich; sie wird studienbegleitend nach dem 4. Semester abgelegt. Auf Antrag erhalten Sie ein Zwischenprüfungszeugnis.

Überfachliche oder Schlüsselqualifikationen (SQ)

In fast allen B.A.-Studiengängen sind 21 Leistungspunkte an überfachlichen berufsfeldorientierten Kompetenzen (Studium Professionale) zu erbringen. Einige Fächer bieten eigene SQ an, die zum Teil Pflicht sind.

B.A.-Arbeit

Die B.A.-Arbeit wird im Hauptfach geschrieben. Sie hat einen Umfang von 25 bis 30 Seiten und ist innerhalb der vorgegeben Frist. Die B.A.-Arbeit melden Sie bei Ihrem Dozenten an.

Zeugnis und Urkunde

Nach Ablegung aller Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Arbeit erhalten Sie im Prüfungsamt das B.A.-Zeugnis und die Urkunde.

Master

Zulassungsvoraussetzungen

Alle Masterstudiengänge setzen ein B.A.-Studium oder eine äquivalente Ausbildung mit einem überdurchschnittlichen Abschluss voraus.

Studienverlauf

Master-Studiengänge dauern in der Regel vier Semester. Die Prüfungsleistungen in den ersten 3 Semestern sind studienbegleitend. Art und Umfang der Leistungen regelt die jeweilige Prüfungsordnung. Das vierte Semester ist der Masterarbeit (M.A.-These) und der mündlichen Masterprüfung vorbehalten.

Master-Prüfung

Die Anmeldung bzw. die Zulassung zur Masterprüfung erfolgt durch das Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss.

Zeugnis und Urkunde

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie im Prüfungsamt das M.A.-Zeugnis und die M.A.-Urkunde.

Bachelor und Master of Education - Lehramt

Bachelor/Master of Education

Lehramtsstudierende, die ihr Studium ab WS 2015/16 aufnehmen, studieren in Bachelor- bzw. Masterstudiengängen (Studienabschluss: Bachelor/Master of Education (MEd. voraussichtlich ab WS 2018/19)). Weitere Informationen finden Sie hier

Studiengänge

Alle oben genannten Fächer sowie Arabisch, Chinesisch, Japanisch und Schwedisch können auch als Erweiterungsfach (drittes oder weiteres Fach) studiert werden.

Staatsexamen (auslaufend)

Für Studierende, die im auslaufenden Staatsexamenstudiengang studieren, finden Sie allgemeine Informationen hier
Zuständig für das Ablegen des Staatsexamens ist das Landeslehrerprüfungsamt

Lehramt Plus

Das Programm "Lehramt Plus" bietet Studierenden aus Staatsexamensstudiengängen an der Philosophischen Fakultät die Möglichkeit, im Rahmen einer wissenschaftlichen Vertiefung zusätzlich zum Lehramtsabschluss den Erwerb eines fachwissenschaftlichen Masterabschlusses vorzubereiten. Das Studium verlängert sich dabei in der Regel um nicht mehr als ein Semester.

Die "Lehramt Plus"-Option zielt darauf ab, die Berufschancen der Studierenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern: Mit dem zusätzlichen Masterabschluss bauen sie ihre fachwissenschaftlichen Kenntnisse aus und erhalten mit dem M.A. zudem einen international bekannten und anerkannten Abschluss.

Voraussetzungen

Zum Studium im Master kann zugelassen werden, wer über einen qualifizierenden ersten Studienabschluss mit der Mindestnote 2,5 verfügt.

Da der Master immer einen ersten Abschluss voraussetzt, muss erst das Lehramtsstudium abgeschlossen sein, bevor der M.A. erworben werden kann. Die Studierenden können aber vorher schon zusätzliche Leistungen erbringen (bestimmte Module aus dem avisierten M.A.-Studiengang), die nach Abschluss des Lehramtsstudiums auf den Master anerkannt werden können; der/die Studierende wird entsprechend in ein höheres Fachsemester im Master eingeschrieben.

Welche zusätzlichen Studienvorleistungen vor Einschreibung in den Master erbracht werden können, sollte in einem Beratungsgespräch mit der/dem jeweiligen Masterbeauftragten nach Abschluss des Grundstudiums (ab dem 5. Fachsemester Lehramt) vereinbart werden.

Es besteht insbesondere auch die Möglichkeit, die Zulassungsarbeit anrechnen zu lassen, wenn sie in Umfang, Qualität und thematischer Ausrichtung einer Masterarbeit entspricht. Ggf. kann die Zulassungsarbeit entsprechend erweitert und vertieft werden.

Beteiligte Fächer

Folgende Fächer der Philosophischen Fakultät bieten die Lehramt-Plus-Option an:

Informationen zu den jeweils kompatiblen Masterprogrammen und den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen und Beratungsangeboten der einzelnen Fächer entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten der Germanistik, Anglistik, Romanistik sowie der Geschichtswissenschaft.