Institut für Erziehungswissenschaft

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen zum Studiengang Master of Education (Berufliches Lehramt Sozialpädagogik) zusammengestellt und beantwortet.

Wechsel des Zweitfachs/Quereinstieg

Ist der Quereinstieg mit einem Monobachelor in den Master of Education (M. Ed.) für das berufliche Lehramt möglich?

Ein direkter Einstieg in den M.Ed. berufliches Lehramt mit einem Monobachelor ist nicht möglich. Voraussetzung für den direkten Zugang zum Master ist ein Zweifach-Bachelor mit Lehramtsausrichtung.
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich mit einem Monobachelor für ein höheres Fachsemester im Bachelor of Education (B.Ed.) zu bewerben, um die fehlenden Studieninhalte nachzuholen und so die Zulassungsvoraussetzungen für den M.Ed. zu erfüllen.
Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im B.Ed. müssen die bisherigen Studienleistungen durch die Studienfachberatung geprüft werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Transcript of Records (Nachweis über alle erbrachten Leistungen und Noten),
  • Modulhandbücher zur inhaltlichen Prüfung der Leistungen,
  • Nachweise über absolvierte Praktika (falls relevant). 

Die Zulassung erfolgt abhängig von verfügbaren Studienplätzen.

Ist ein Wechsel des Zweitfachs möglich?

Wird die spätere Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Schule angestrebt, kann im M.Ed. das Zweitfach nicht mehr gewechselt werden, da das Kultusministerium für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) verlangt, dass die Zeugnisse für den B.Ed. und den M.Ed. die gleiche Fächerkombination aufweisen. Muss (oder soll) das Fach trotzdem getauscht werden, ist dies nur über einen Rückwechsel in den B.Ed. möglich.

Studienverlauf

Ist ein Studium in Teilzeit möglich

Grundsätzlich ist das berufliche Lehramt Sozialpädagogik als Vollzeitstudium angelegt.
Das Studium kann allerdings etwas „gestreckt“ werden, sofern man nicht BAföG oder ähnliche Leistungen beziehen möchte, die in der Regel nur für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt werden.
Laut Prüfungsordnung gilt für den Master eine maximale Studiendauer von 8 Semester (Regelstudienzeit 4 Semester), dann verliert man den Prüfungsanspruch.

Gibt es Zusatzqualifikationen, die im Studium erworben werden können?

Ja, es besteht die Möglichkeit im Rahmen Ihres Studiums unterschiedliche Zusatzqualifikationen zu erwerben (u.a. Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache/Deutsch im Kontext von Mehrsprachigkeit). 
Für zukünftige Sozialpädagogi*innen bzw. Lehrkräfte an Schulen besteht am IfE die Möglichkeit, an einer Zusatzqualifikation zu „Sexualisierte Gewalt in päd. Einrichtungen“ teilzunehmen. 
Weitere Informationen zu sämtlichen Zusatzqualifikationen oder weiteren Möglichkeiten entnehmen Sie der folgenden Übersichtsseite: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/zentrale-einrichtungen/tuebingen-school-of-education-tuese/studium/informationen-fuer-lehramtsstudierende/selbst-reflexion-und-weiterqualifizierung/

Praktika

Welche Praktika müssen im Laufe des Studiums absolviert werden?

Das 12-wöchige Schulpraktikum wird an einer beruflichen Schule absolviert und findet in der Regel im 1. (bzw. bei Beginn des M.Ed. mit dem Sommersemester im 2.) Semester, zwischen Mitte September und Weihnachten, statt. Nähere Infos siehe https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/erziehungswissenschaft/studium/berufliches-gymnasiales-lehramt/berufliches-lehramt-m-ed/
Von diesem Schulpraktikum können maximal 10 Wochen für die erforderliche Betriebspraxis (Wahlbereich) angerechnet werden, die für den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) benötigt wird.
Die Betriebspraxis gliedert sich in einen Kernbereich und einen Wahlbereich und umfasst insgesamt mindestens 52 Wochen (je 26 Wochen in Vollzeit):

Kernbereich → Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe (§ 22), z. B.:

  • Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhaus, Bildungshaus.

Wahlbereich → alle sonstigen sozialpädagogischen Arbeitsfelder/Einrichtungen, z. B.:

  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Soziale Gruppenarbeit.
  • Tagesgruppe, Sozialpädagogische Familienhilfe.
  • Heimerziehung, betreute Wohnformen.
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
  • Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien.
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugend- und Sozialamt.

Nähere Infos siehe https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/zentrale-einrichtungen/tuebingen-school-of-education-tuese/studium/informationen-fuer-lehramtsstudierende/betriebs-sozial-vereinspraktikum/#c134152

Ist die Anrechnung eines Vorpraktikums im Kitabereich möglich?

Ja, derzeit (Stand: April 2024) kann ein Vorpraktikum im Kitabereich auf das für das Referendariat erforderliche Betriebspraktikum angerechnet werden.
Es ist möglich, maximal 8 Wochen des Vorpraktikums auf den Kernbereich anzurechnen. Dadurch kann der Wahlbereich entsprechend gekürzt werden.
Nähere Infos siehe https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/zentrale-einrichtungen/tuebingen-school-of-education-tuese/studium/informationen-fuer-lehramtsstudierende/betriebs-sozial-vereinspraktikum/#c1341520

Wo müssen die Praktikumsbescheinigungen eingereicht werden?

Im Zuge der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst müssen sämtliche relevante Praktikumsbescheinigungen eingereicht werden. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Tübingen. Fragen zur Anerkennung von Praktika sind ebenso dorthin zu richten, die Universität Tübingen bzw. das Institut für Erziehungswissenschaft ist hier nicht involviert.

Nachweis Schulpraktikum für Studienabschluss: 
Für den Studienabschluss muss der Nachweis des erfolgreich absolvierten Schulpraxissemesters beim Zentralen Prüfungsamt (https://uni-tuebingen.de/de/236808) eingereicht werden. Dies kann als Scan per E-Mail oder durch Abgabe einer Kopie im Service-Büro erfolgen (bitte Original zum Abgleich ebenfalls mitbringen).
Bewerbung Vorbereitungsdienst:
Im Zuge der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst müssen sämtliche relevante Praktikumsbescheinigungen eingereicht werden. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Tübingen. Fragen zur Anerkennung von Praktika sind ebenso dorthin zu richten, die Universität Tübingen bzw. das Institut für Erziehungswissenschaft ist hier nicht involviert
Ansprechperson beim RP Tübingen ist Nadine Bilen, nadine.bilenspam prevention@rpt.bwl.de (Stand Februar 2025)

Spätere Tätigkeit an der Schule

An welchen Schulen kann man mit einem abgeschlossenen Studium für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen Sozialpädagogik/Pädagogik und einem allgemeinbildendenden Zweitfach unterrichten?

Mit einem abgeschlossenen Studium (B. Ed. & M. Ed.), sowie einem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst (Referendariat an beruflichen Schulen), erwirbt man die Lehrbefähigung für berufliche Schulen in den Fächern Sozialpädagogik und dem jeweiligen allgemeinbildenden Zweitfach.
Unterrichtseinsatz im beruflichen Fach Sozialpädagogik:

  • Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz
  • Berufskollegs für Sozialpädagogik (Ausbildung von Erzieher*innen)
  • Sozialwissenschaftliche Gymnasien

Eine Lehrbefähigung für allgemeinbildende Gymnasien besteht mit dem Studium des beruflichen Lehramts allerdings nicht!

Ist es möglich mit dem M. Ed. am allgemeinbildenden Gymnasium Psychologie zu unterrichten?

Die Anerkennung für die Lehrbefähigung in Psychologie am allgemeinbildenden Gymnasium unterliegt in B-W einer Einzelfallprüfung, die über die Regierungspräsidien erfolgt.
Ein Dokument mit den Voraussetzungen finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/ref75/fachberater/seiten/psychologie/ 

In welchem Verhältnis ist die spätere Unterrichtstätigkeit zwischen beruflichen Ausbildungsgängen und dem Sozialwissenschaftlichen Gymnasium zu erwarten?

Das Verhältnis zwischen Unterricht in beruflichen Ausbildungsgängen und am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium hängt von der jeweiligen Schule, den angebotenen Bildungsgängen und dem konkreten Bedarf vor Ort ab.
Grundsätzlich müssen verbeamtete Lehrkräfte flexibel sein und sich auf die zugewiesenen Einsatzbereiche einstellen.

Auslandssemester

Ist im beruflichen Lehramt Sozialpädagogik ein Auslandssemester möglich?

Ja, ein Auslandssemester ist möglich. Es empfiehlt sich vor allem, das Studienangebot im allgemeinbildenden Zweitfach zu nutzen, um ein Semester im Ausland zu studieren.
Das Curriculum im M.Ed. enthält mehr flexible Optionen für vertiefende Studieninhalte. Die Flexibilität erhöht sich zusätzlich über das Studienangebot mit der neuen Prüfungsordnung 2025, die ab WiSe25/26 in Kraft treten wird. 
Weitere Infos: https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/erziehungswissenschaft/studium/praktikum/praktikum-im-ausland/