Institut für Soziologie

FAQ zum Praktikum

BAföG und weitere Fördermöglichkeiten

Ausführliche Informationen zum BAföG-Anspruch finden Sie hier.

Wann soll das Praktikum absolviert werden?

Im BA-Studiengang Soziologie soll das Praktikum zwischen dem Ende des 3. und des 6. Fachsemesters absolviert werden. Es wird empfohlen, das Praktikum in den Semesterferien in Vollzeit (mind. 6 Wochen) zu absolvieren.

Kann ich auch im Ausland mein Berufspraktikum absolvieren?

Ja. Jedoch sollten Sie dabei bedenken, dass ein Auslandspraktikum weitaus mehr Vorbereitungen als ein Praktikum im Inland erfordert. Allerdings erhalten Sie dafür während eines Auslandspraktikums die Möglichkeit Ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen und sich interkulturelle Kompetenzen anzueignen. Das höhere Maß an Eigenständigkeit, welches Sie mit einem Auslandspraktikum unter Beweis stellen, macht Sie für zukünftige Arbeitgeber interessant. Weitere Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie unter Auslandspraktikum.

Wann soll ich mich bewerben?

Mit den Bewerbungen auf einen Praktikumsplatz sollten Sie etwa drei bis sechs Monate vor dem geplanten Termin beginnen. Bei sehr begehrten Praktikumsstellen muss jedoch eine längere Vorlaufzeit eingeplant werden. Frühzeitige Bewerbungen sind ebenfalls bei Auslandspraktika empfehlenswert, insbesondere dann, wenn ein Stipendium beantragt werden soll.

Brauche ich ein Praktikumszeugnis?

Ja. Zum einen brauchen Sie für die Anerkennung Ihres Berufspraktikums (Modul B6/So-B6) ein Praktikumszeugnis. Zum anderen ist es für Sie als PraktikantIn in jedem Fall hilfreich und empfehlenswert, sich ein qualifiziertes Zeugnis von der Praktikumsorganisation ausstellen zu lassen. Ein qualifiziertes Praktikumszeugnis sollte Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:

Wann und wie ist das Praktikumskolloquium zu belegen?

Das Praktikumskolloquium soll nach oder während des Berufspraktikums (Modul B6/So-B6) belegt werden. Das Praktikumskolloquium findet momentan in der Regel geblockt in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Termine werden rechtzeitig in Alma bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt über Alma.

Darüber hinaus wird der Besuch von Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Workshops zum Thema Praktikum und Berufswege dringend empfohlen!

Kann ich das Praktikumskolloquium auch schon vor dem Pflichtpraktikum belegen?

In Ausnahmefällen kann das Praktikumskolloquium auch schon vor dem Pflichtpraktikum belegt werden, z.B. wenn das Pflichtpraktikum die letzte Leistung im BA-Studium ist und sich ansonsten eine Verlängerung des Studiums ergeben würde. Solche Ausnahmen müssen rechtzeitig mit der Praktikaberatung und dem Dozierenden der Veranstaltung abgesprochen werden.

Was kann ich tun, falls sich mein Pflichpraktikum mit dem Praktikumskolloquium überschneidet?

Das Pflichtpraktikum soll vor dem Praktikumskolloquium absolviert werden. Sollte es ausnahmsweise doch zu einer Überschneidung kommen, wird die Praktikaberatung Sie dabei unterstützen, Sie für das Praktikumskolloquium bei Ihrem Praktikumsträger freistellen zu lassen.

Welche Leistungen sind für die erfolgreiche Belegung des Praktikumskolloquiums zu erbringen?

Anwesenheit, aktive Mitarbeit, Kurzpräsentation zum eigenen Praktikum im Rahmen einer Gruppenpräsentation zum übergeordneten Berufsfeld sowie der Praktikumsbericht.

Wann ist der Praktikumsbericht einzureichen?

Eine feste Abgabefrist für den Bericht besteht derzeit nicht. Der Bericht ist jedoch rechtzeitig vor geplantem Studienabschluss in digitaler Form beim Dozenten des Kolloquiums einzureichen, sodass die Prüfung durch den Dozenten, eine etwaig notwendige Überarbeitung durch den/die TeilnehmerIn und die Benachrichtigung des Prüfungsamtes zur Verbuchung der ECTS rechtzeitig erfolgen kann. Erfahrungsgemäß ist die Einreichung bis spätestens 3 Wochen vor geplantem Studienabschluss ausreichend. Bei rechtzeitiger Absprache mit dem Dozenten kann das Procedere in begründeten Ausnahmefällen beschleunigt werden.

Kann ich den Praktikumsbericht bereits vor der Teilnahme am Kolloquium verfassen?

Ja. Ideal ist es, den Leitfaden für den Praktikumsbericht bereits vor Beginn des Praktikums zu sichten, während des Praktikums Notizen für den Bericht anzufertigen, vor dem Kolloquium eine Erstversion zu verfassen und diese dann nach dem Kolloquium final zu überarbeiten.

Sollten diese empfohlenen Vorarbeiten für den Bericht zu Beginn des Kolloquiums noch nicht erfolgt sein, ist eine Teilnahme nichtsdestotrotz problemlos möglich.

Wann erfolgt die finale Verbuchung des Kolloquiums?

Das Prüfungsamt wird entsprechend über die erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium informiert, wenn alle hier genannten Leistungen erbracht sind. Sofern der Praktikumsbericht bereits zum Kolloquium oder kurfristig danach eingereicht wird, ist eine Verbuchung also zeitnah - d.h. noch innerhalb des jeweiligen Semesters - möglich.

Welche Praktikumsstellen kommen für SoziologInnen in Frage?

Praktika können in den unterschiedlichsten Bereichen absolviert werden ausführliche Informationen finden Sie unter Berufsorientierung.

Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung?

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie im Bewerbungsratgeber des Career Service der Uni Tübingen.

Wo finde ich grundlegende Informationen zum Praktikum?

Grundlegende Informationen zum Praktikum wie z.B. welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind oder wie es mit der Entlohnung im Praktikum aussieht, finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antworten auf die aufgeführten Fragen nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen sind, sondern vielmehr als erste Hilfestellung und Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch.