Uni-Tübingen

Wegweiser: Wie kann ich ein Praktikum (ein-)planen?

Ein Praktikum ist nicht nur in den Studiengängen mit Pflichtpraktikum möglich. Eigentlich lässt es sich als freiwilliges Praktikum in fast alle Studiengänge einplanen. Sogar ein Praktikum im Ausland ist möglich. Ob und wann sich ein Praktikum empfiehlt, was bei der Organisation beachtet werden sollte und wer an der Universität dazu berät, wird auf dieser Wegweiserseite aufgezeigt.

Zu welchem Zeitpunkt empfiehlt sich ein Praktikum und was kann es mir bringen?

Ein Praktikum kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten in ein Studium eingeplant werden. Je nachdem wann Sie ein Praktikum machen möchten, können Sie unterschiedliche Ziele damit verfolgen. Ist ein Pflichtpraktikum in Ihren Studiengang integriert, so ist meist in der Prüfungsordnung oder im Modulhandbuch ein Zeitpunkt für das Praktikum vorgesehen.

Vor Studienbeginn kann ein Praktikum ein Element der Studienwahl sein. Für manche Studiengänge gilt ein Praktikum auch als Zulassungsvoraussetzung oder als ein Auswahlkriterium im Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Während des Studiums kann ein Praktikum Einblicke in ein berufliches Tätigkeitsfeld bieten und Ihnen dabei helfen, herauszufinden, in welche Richtung Sie sich beruflich orientieren möchten. Für manche Studierende dient ein Praktikum auch zur Überprüfung bzw. Sicherung des Studienziels oder hilft bei der Umorientierung in eine neue fachliche Richtung. Außerdem ermöglicht es ein Praktikum, die im Studium erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld anzuwenden und Erfahrungen zu sammeln. Es kann dabei helfen, fehlende Wissensbereiche zu erkennen und Anregungen für die weitere Studiengestaltung und/oder die Studienabschlussarbeit zu geben. Durch ein Praktikum haben Studierende außerdem die Möglichkeit, sich ein Netzwerk aufzubauen, das beim Übergang vom Studium in das Arbeitsleben hilfreich sein kann.

Nach dem Studium kann ein Praktikum beim Berufseinstieg unterstützen oder bei der Wahl eines Masterstudiengangs hilfreich sein.

Welche Varianten von Praktika sind möglich?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Varianten von Praktika. Welche Variante für Sie in Frage kommt, hängt von der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges ab sowie von Ihrer individuellen Studien- und Lebenssituation.

Pflichtpraktikum
Ein solches Praktikum ist ein verpflichtender Bestandteil des Studienganges und ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung des Studienganges verankert.

Freiwilliges Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum ist in fast allen Studiengängen möglich. Die Ziele, die mit einem freiwilligen Praktikum verbunden sind, können jedoch unterschiedlich sein.

Blockpraktikum
Die meisten Praktika werden als Vollzeitpraktikum durchgeführt. Das bedeutet, der Praktikant bzw. die Praktikantin arbeitet für einen gewissen Zeitraum in Vollzeit in der Praktikumsstelle mit. Wenn dieser Zeitraum während der Vorlesungszeit liegt, ist es i.d.R. sinnvoll, sich für das betreffende Semester beurlauben zu lassen.

Studienbegleitendes Praktikum (Teilzeit)
Studienbegleitende Praktika beginnen meistens mit ein bis zwei Wochen Praktikum im Block. Anschließend ist die Praktikantin bzw. der Praktikant über mehrere Wochen in Teilzeit in der Praktikumsstelle eingeplant, z.B. einen Tag pro Woche. 

Was sollte ich bei der Planung des Praktikums in Bezug auf mein Studium beachten?

Je nachdem welche Variante des Praktikums Sie wählen, sind unterschiedliche Auswirkungen auf Ihr Studium möglich. Bitte überprüfen Sie für Ihre Situation folgende Punkte:

Beurlaubung
Ein Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums können Sie nur dann beantragen, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Es darf also nicht verpflichtender Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung sein (z.B. Schulpraxissemester). Zudem benötigen Sie einen Praktikumsvertrag und eine Bescheinigung des Studiendekans, dass das Praktikum studiendienlich ist. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nur für das ganze Semester möglich ist.

Studienplanung und Fristen
Ein Praktikum während des Studiums kann Auswirkungen auf die Studienplanung haben. Beachten Sie deshalb bei der Praktikumsplanung die Fortführung Ihres Studiums im Anschluss an das Praktikum. So werden manche Veranstaltungen nur im Jahresrhythmus angeboten, was u.U. zur Studienzeitverlängerung oder zu Fristüberschreitungen (z.B. für die Orientierungs- oder Zwischenprüfung) führen kann. Ihre Studienplanung können Sie mit der Studienfachberatung besprechen. Ggf. können Sie auch eine Verlängerung von Prüfungsfristen beantragen.

Anrechnungsmöglichkeiten
In manchen Studiengängen gehören Pflichtpraktika zum Studiengang dazu und sind damit verbindlicher Bestandteil des Studienganges. Freiwillige Praktika können unter bestimmten Voraussetzungen z.B. im Rahmen der Schlüsselqualifikationen für ein Studium angerechnet werden, in einigen Studiengängen auch im Rahmen eines Wahlpflichtmoduls. Weitere Informationen finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/71637

Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

Zu Beginn der Suche nach einem Praktikumsplatz können Sie sich selbst einige Fragen stellen, die Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle nützen:

  • Welche Ziele verfolge ich mit dem Praktikum?
  • Was sind mögliche Tätigkeitsfelder für mein Studienfach?
  • Wer bietet Arbeitsplätze für Absolventen meines Studienfeldes?
  • Wer sind interessante Arbeitgeber für mich?
  • Welche Kenntnisse möchte ich anwenden bzw. erweitern?

Inspirationen und Ideen für o.g. Fragen finden Sie z.B. in Berufswege-Veranstaltungen, Praxisbeispielen und Alumni-Interviews. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/70763

Speziell für Studiengänge der Philosophischen Fakultät finden Sie auch hier Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/27533

Stellenausschreibungen: Über die Lektüre von Stellenannoncen in Fachzeitschriften, in Zeitungen, in Internetportalen oder im Praxisportal der Universität Tübingen können Sie ebenso einen Überblick über mögliche Tätigkeitsfelder und Arbeitgeber erhalten. Den Link zum Praxisportal finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/70754 

Der Career Day der Universität Tübingen bietet Ihnen ebenso die Möglichkeit Tätigkeitsfelder, wie auch Arbeitgeber kennen zu lernen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/40133

Online-Talks: Der Career Service der Universität interviewt in Online-Talks Vertreter verschiedener Unternehmen aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Interessierte Studierende können nach vorheriger Anmeldung Ihre Fragen über eine Chatfunktion einbringen: https://uni-tuebingen.de/de/73151

Individuelles Coaching für Studierende aller Fachrichtungen bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Career Service der Universität. Informationen dazu und die Kontaktdaten der Anlaufstelle finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/2796

Wie bewerbe ich mich für ein Praktikum?

Sie haben die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Praktikumsstellen zu bewerben. Daneben können Sie sich auch ohne Stellenausschreibung an den gewünschten Praktikumsträger wenden und eine Initativbewerbung schreiben.

Eine Orientierung, was in einem Bewerbungsanschreiben stehen sollte, wie ein Lebenslauf aufgebaut sein sollte, wie Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten können usw. finden Sie im Bewerbungsratgeber „Geh Deinen Weg“.

Daneben bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Career Service individuelle Beratung zu Bewerbungsfragen. Sollten Fragen auftreten, wie z.B. mit speziellen Situationen im Lebenslauf umzugehen ist, kann eine persönliche Beratung hilfreich sein. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/2796

Wie kann ich ein Praktikum im Ausland machen?

Unter folgendem Link finden Sie zusammengestellte Informationen u.a. über Anlaufstellen an der Uni, Stellensuche, grundsätzliche Überlegungen und Fördermöglichkeiten: https://uni-tuebingen.de/de/71637

Welche gesetzlichen Regelungen gilt es zu beachten?

Bei der Planung eines Praktikums treten manchmal versicherungsrechtliche Fragestellungen auf sowie Fragen zu Auswirkungen auf die BAföG-Förderung und Studienfinanzierung.

Auf folgender Internetseite finden Sie gebündelt Informationen dazu: https://uni-tuebingen.de/de/233735

Wie sieht es mit einer Entlohnung im Praktikum aus?

Für eine Entlohnung im Praktikum gibt es keine einheitliche Regelung. Zum einen gilt seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Eine Orientierung, ob diese Regelungen auf Ihre geplante Praktikumsvariante zutreffen, finden Sie unter folgendem Link: https://uni-tuebingen.de/de/233735

Zum anderen unterscheidet es sich je nach Branche und Tätigkeitsfeld, ob eine Entlohnung angeboten wird. So ist z.B. in sozialen und kulturellen Arbeitsfeldern eine Entlohnung viel weniger üblich als in der freien Wirtschaft.

Wo bekomme ich Unterstützung?

An der Universität Tübingen gibt es mehrere Anlaufstellen, die Ihnen bei Fragen rund um ein Praktikum weiterhelfen können. Auf folgender Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: https://uni-tuebingen.de/de/70751


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de