Juristische Fakultät

Termine

Termine der aktuellen Prüfungskampagnen für die Universitätsprüfung

Zum Wintersemester 2024/25 ist der neue Studienplan für das Schwerpunktstudium in Kraft getreten. In Schwerpunktbereich 1b hat es eine kleine Umverteilung der Stunden gegeben.

- Prodekan für Internationales und Schwerpunktstudium -

Prüfungen im Herbst 2025

Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum schriftlichen und/oder zum mündlichen Teil der Universitätsprüfung ergeben sich aus der StudPrO.
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 30. Juni 2025
Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 31. Juli 2025

Wenn Sie eine Studienarbeit schreiben, bekommen Sie die Zulassung zur Studienarbeit, sobald die Anzeige und das ausgefüllte Datenblatt mit der Wahl des Schwerpunktbereiches vorliegen.

Klausurtermin: Dienstag, 16. September 2025

Versand der Ladungen zum Mündlichen: ausschließlich per Email am 18. November 2025. Die Briefe mit Ergebnissen der schriftlichen Prüfungsleistung bei deren Nichtbestehen wurden am selben Tag zur Post gegeben.
mündliche Prüfungen: 8. bis 18. Dezember 2025

Termine für die Akteneinsicht:
werden hier noch bekannt gegeben

Bitte melden Sie sich per Email an pruefungsamtspam prevention@jura.uni-tuebingen.de an; in den Betreff schreiben Sie bitte "Akteneinsicht"

Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht Raum 235 bzw. Raum 237 zur Verfügung.

Zeugnisversand: wird noch bekannt gegeben.

Prüfungen im Frühjahr 2026

Alle Fristen ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 15. Dezember 2025

Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 15. Februar 2026

Klausur: 17. März 2026,
Versand der Ladung zur Klausur: voraussichtlich 12. Januar 2026

Versand der Ladungen zum Mündlichen ausschließlich per Email voraussichtlich am 25. Juni 2026

mündliche Prüfungen voraussichtlich 13. bis 24. Juli 2026

Zeugnisversand voraussichtlich 30. Juli 2026
Wenn für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz im Oktober ein Gesamtzeugnis beantragt werden muss, kann beim Prüfungsamt vorab (nach der mündlichen Prüfung) eine vorläufige Bescheinigung beantragt werden, um die Frist einzuhalten.

Termine für die Akteneinsicht:
werden noch bekanntgegeben

Bitte melden Sie sich per Email an an; in den Betreff schreiben Sie bitte "Akteneinsicht"
Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht der Raum 235 zur Verfügung.

Prüfungen im Herbst 2026

Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum schriftlichen und/oder zum mündlichen Teil der Universitätsprüfung ergeben sich aus der StudPrO.
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 30. Juni 2026
Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 31. Juli 2026

Wenn Sie eine Studienarbeit schreiben, bekommen Sie die Zulassung zur Studienarbeit, sobald die Anzeige und das ausgefüllte Datenblatt mit der Wahl des Schwerpunktbereiches vorliegen. Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Eingang der Unterlagen ab.

Klausurtermin: Dienstag, 15. September, 2026

Versand der Ladungen zum Mündlichen: ausschließlich per Email voraussichtlich am 19. November 2026. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten, die nicht zu einer Zulassung zur mündlichen Prüfung gereicht haben, werden vorher zur Post gegeben.

Mündliche Prüfungen voraussichtlich vom 7. bis 18. Dezember 2026

Termine für die Akteneinsicht:
werden hier noch bekannt gegeben

Bitte melden Sie sich per Email an pruefungsamtspam prevention@jura.uni-tuebingen.de an; in den Betreff schreiben Sie bitte "Akteneinsicht"

Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht Raum 235 bzw. Raum 237 zur Verfügung.

Zeugnisversand: wird noch bekannt gegeben.


Zuhören in mündlicher Prüfung

Anmeldetermine

Studierende, die sich für die Frühjahrskampagne angemeldet haben, dürfen bei den mündlichen Prüfungen, die vom 8. bis 19. Dezember stattfinden, zuhören. Die Teilnehmerzahl pro Prüfungstermin ist auf vier beschränkt. Eine vorherige Anmeldung im Prüfungsamt ist zwingend erforderlich.

Ab dem 21.11. sind Anmeldungen zu den unten stehenden Zeiten möglich. Ab dem 1.12. sind Anmeldungen zu den üblichen Zeiten des Prüfungsamtes (mit veröffentlichten Einschränkungen) möglich. Ab diesem Zeitpunkt werden die Restplätze auch an diejenigen Studierenden vergeben, die bisher nur die Wahl des Schwerpunktes angezeigt haben.

Anmeldung jeweils im Prüfungsamt (Raum 239) ausschließlich persönlich:

Dienstag, 25.11.: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch, 26.11.: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag, 27.11.: 14.30 bis 16 Uhr
Freitag, 28.11.: 10 bis 12 Uhr
 


Probeklausur im Schwerpunktbereich

Zur Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeit der Universitätsprüfung wird eine Probeklausur angeboten. Diese wird in den Schwerpunktbereichen, die eine Klausur als schriftliche Prüfungsleistung vorsehen, unter annähernd Originalbedingungen fünfstündig geschrieben, korrigiert und anschließend gesondert nach den Schwerpunktbereichen besprochen. Da es sich um eine Probeklausur handelt, wird sie ausschließlich in diesem Zeitfenster geschrieben und nicht wie sonst im Klausurenkurs bis Mittwochabend!

  • Schreibtermin: Dienstag, 16. Dezember 2025, 14 bis 19 Uhr in Hörsaal 14,
  • Zentraler Besprechungstermin: Freitag, 30. Januar 2026 Besprechungsplan

Eine Anmeldung zur Probeklausur ist nicht möglich und nicht erforderlich.


Hinweise zur Zuteilung der Studienarbeit

Eine Studienarbeit muss für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung in einer Frühjahrskampagne spätestens bis zum 15. Februar desselben Jahres zugewiesen sein und für die Teilnahme an einer Herbstkampagne spätestens bis zum 31. Juli desselben Jahres.

Bitte melden Sie sich in jeden Falle mindestens zwei Wochen vor diesem Termin bei der Dozentin oder dem Dozenten, von der oder dem Sie sich die Studienarbeit zuteilen lassen wollen.