Juristische Fakultät

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Berichte über den Moot Court in vergangenen Jahren

16. Moot Court 2023

Kommen ein Händler, sein Sklave und 50 Seeleute in eine Taverne...
Was zunächst wie ein mittelmäßig lustiger Witz klingt, war der Aufhänger für ereignisreiche, wenn
auch arbeitsintensive Monate, die im 16th International Roman Law Moot Court in Neapel gipfelten.
Das Tübinger Team, bestehend aus Inna Raitenbach und Luca Schanz aufseiten der Kläger sowie Zora
Wodicka und Sven Fierlbeck auf der Beklagtenseite, gewann mit dem vierten Platz eine honourable
mention. Beim Galadiner im Yachtclub von Neapel wurde Sven Fierlbeck darüber hinaus zum best
orator gekürt. Fachkundig gecoacht wurde das Team von Konstantin Schönleber.
Verhandelt wurde im IRLM ein fiktiver Fall zur Zeit des römischen Kaisers Justinian. Der Händler
Josephus transportiert sehr wertvolle rote Sardellen nach Rom. Kurz vor der Hafenstadt Neapel
erleidet er jedoch Schiffbruch. Die Sardellen werden dabei vom Meerwasser zwar verunreinigt, ihr
tatsächlicher Zustand bleibt aber für den Rest des Falls ungewiss. In Neapel trifft Josephus auf den
Wirt Bryatorius und lässt sich und seine Crew im Tausch gegen einen Sack Sardellen von diesem einen
Abend lang bewirten. Beim Servieren des berühmten und mit den roten Sardellen garnierten
Fladenbrots wird jedoch der Lieblingssklave von Josephus schwer verletzt. Am nächsten Morgen sind
alle, die „die Pizza“ gegessen haben, schwer krank. Josephus verlangt nun von Bryatorius
Schadensersatz, weil er mit der kranken Crew nicht weitersegeln und somit die Sardellen nicht wie
geplant mit großem Gewinn weiterverkaufen kann. Zudem möchte er Schadensersatz für seinen
entstellten Sklaven.
In Vorbereitung auf den Moot Court absolvierte das Team zahlreiche Proberunden. In diesen Mock
Trials konfrontierten erfahrene Mooter das Team mit verschiedenen Herausforderungen, die sowohl
die rhetorischen als auch juristischen Fähigkeiten des Teams auf die Probe stellten. Den Studenten
wurde so ein souveräner Auftritt vor Publikum sowie das schlagfertige Antworten auf schwierige
Fragen – im Deutschen wie im Englischen – beigebracht.
Hochmotiviert ging es dann am 18.4.2023 nach Neapel. Dort angekommen wurden letzte
Vorbereitungen getroffen und die Quellenblätter in einem kleinen neapolitanischen Copyshop
gedruckt. Gut ausgerüstet startete das Team am 20.4. in die Vorrunde. Dort setze sich das Team
gegen die Mitbewerber aus Liege, Neapel, Oxford und Wien durch und zog ins Halbfinale ein. Darin
trafen die Tübinger auf das Team aus Athen. Trotz der überzeugenden Auftritte von Inna Raitenbach
und Luca Schanz verlor Tübingen gegen den diesjährigen Gewinner Athen.
Am nächsten Morgen kam es im kleinen Finale in der beeindruckenden Atmosphäre von Pausilypon
zum Rematch gegen das Team aus Trier. Für Tübingen traten Zora Wodicka und Sven Fierlbeck an, sie
unterlagen jedoch. Tübingen belegte damit Platz 4 und gratuliert den Freunden aus Trier zu ihrem
Erfolg. Das anschließende große Finale konnte dann bequem in der neapolitanischen Sonne als
Zuschauer genossen werden. Das Team aus Athen brillierte hier und gewann wohlverdient den 1.
Platz.
Einen wunderbaren Abschluss fand der Moot Court am 22.4. Nach einer Tour durch die Ruinen
unter Pozzuoli folgte ein Mittagessen in den Weinbergen und eine Besichtigung der Thermen von
Baia. Das Abschlussessen am Abend erinnerte dabei stark an den Sachverhalt. In einer gemütlichen
kleinen Taverne in der Innenstadt von Neapel wurden traditionelle süditalienische Gerichte serviert
(unter anderem Sardellen) und Lieder gesungen.
Im Anschluss an den Moot Court verlängerte das Team den Aufenthalt in Neapel um zwei Tage und
besichtigte unter anderem das Nationale Archäologische Museum sowie die Ruinen von Pompeii und
Oplontis. Das Team bedankt sich für die Organisation bei allen Verantwortlichen, insbesondere bei Prof. Carla
Masi Doria. Zudem gilt der Dank Prof. Dr. Finkenauer und Konstantin Schönleber für die Betreuung.

15. Moot Court 2022

15th INTERNATIONAL ROMAN LAW MOOT COURT

Dem Tübinger Team gelang beim diesjährigen International Roman Law Moot Court, der vom 6. bis 10. April 2022 in Athen stattfand, ein großer Erfolg. Das Team, bestehend aus Emilia Pfau, Constantin Diem, Patroklus Witte und Benjamin Zeeb, unter der fachkundigen Anleitung der beiden Coaches Konstantin Schönleber und Andreas Herrmann, beide selbst erfahrene Mooter, gewann nicht nur in den Augen der Richterinnen und Richter das große Finale gegen die Beklagtenvertreter aus Cambridge, sondern auch in denen des Publikums: Zum ersten Mal in der Geschichte des IRLM durften auch die Zuschauer den Gewinner des Finales küren. Mit weißen und schwarzen Murmeln entschieden sie in einem dem antiken Scherbengericht ähnelnden Verfahren über Sieg oder Niederlage.

In einem fiktiven justinianischen Zivilprozess verhandelten Benjamin Zeeb und Patroklus Witte als Anwälte des Klägers und Constantin Diem und Emilia Pfau als Vertreter des Beklagten den Fall Epicrates vs. Athenogenes. Der Theaterproduzent Epicrates hatte eine Gruppe Schauspieler vom Sklavenhändler Athenogenes erworben. Seltsamerweise entsprachen ein stotternder Pantomime und ein desinteressierter Herumtreiber nicht den Vorstellungen des Käufers, der deshalb eine Kaufpreisminderung forderte. Außerdem wollte er die anderen Sklaven zurückgeben, da einer von ihnen mit der geheimnisvollen Krankheit „Corona“ infiziert war und sich die andern bei ihm angesteckt hatten. Unglücklicherweise starben zwei der Sklaven infolge der Infektion, ein anderer stürzte sich im Fieberwahn von einem Felsen und humpelte nunmehr, und der einst hochgelobte Koch verlor seinen Geschmackssinn.

Über all diese rechtlichen Widrigkeiten zerbrach sich das Tübinger Team in der Vorbereitung den Kopf. Zu dieser gehörten neben der anfänglichen Recherche in Justinians berühmtem Gesetzeswerk zahlreiche Mock Trials: In diesen Proberunden, in denen zuerst untereinander debattiert wurde, schulten die Studierenden ihr rhetorisches Geschick und ihre Argumentationsfähigkeit und lernten mit Anspannung und Nervosität umzugehen. Auch wenn sie das ein oder andere Mal durch eine knifflige Frage der Proberichterinnen und -richter aus dem Konzept gebracht wurden, war die Freude umso größer, wenn es gelang, diese mit einer schlagfertigen Antwort zu verblüffen.  Auf diese Weise wurden aus ersten Falllösungsversuchen fertige Pleadings, die es würdig waren, vor den Richterinnen und Richtern in Athen präsentiert zu werden.

Mit ebendiesen Pleadings und einem dicken Ordner voller Quellenblätter im Gepäck ging es Anfang April endlich in die griechische Hauptstadt. Bereits in der Vorrunde setzte sich Tübingen dort souverän gegen die Teams aus Trier, Liège und Cambridge durch. Zur Überraschung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelang es „den Deutschen“ sogar ein ums andere Mal, der strengen Richterbank ein Lächeln zu entlocken. Es lässt sich zwar nur mutmaßen, nichtsdestoweniger könnten dieser humoristische Vortragsstil sowie Zeebs regelmäßige ungewollte Slapstick-Einlagen den entscheidenden Ausschlag für den Erfolg gegeben haben.

Als Gruppenerste trafen die Kläger dann im Halbfinale auf die Beklagtenvertreter aus Oxford. Nach dem Sieg im Halbfinale folgte am Tag darauf das Grand Final gegen das Team aus Cambridge. Zeeb trotzte den kritischen Fragen und dem Wind, der durch die Stoa von Attalos wehte, während Patroklus Witte seine Argumente rhetorisch wie inhaltlich überzeugend darlegte. Die Kontrahenten aus Cambridge konnten deshalb gar nicht anders, als viele der vorgebrachten Argumente unwidersprochen zu lassen, worauf Zeeb die Richterinnen und Richter im Rebuttal freundlich hinwies. Der Sieg war in den Augen der Richter, des Publikums und des Teams verdient. Im Anschluss an das festliche wie köstliche Gala Diner wurde Benjamin Zeeb außerdem noch mit dem Preis für den besten Redner ausgezeichnet.

Nach den zwei Verhandlungstagen blieb den Teilnehmerinnen und Teilnehmern noch Zeit, die kulturelle Wiege Europas zu erkunden. Geleitet wurde die Stadtführung von der wundervollen Gastgeberin Athina Dimopoulou, die keinerlei Mühen scheute, uns einen einmaligen Tag in Athen zu ermöglichen. Auf dem Programm standen unter anderem die Akropolis (natürlich!), das dazugehörige archäologische Museum, in denen wir die berühmten Kunstwerke des Parthenon bestaunen durften, sowie das Gefängnis des Sokrates (in dem Sokrates übrigens niemals gefangen gehalten wurde). Nach Ende des Wettbewerbs verlängerte das siegreiche Tübinger Team noch um einen wohlverdienten Tag Urlaub am Meer auf der Insel Ägina, bevor es am Montag zurück nach Deutschland ging.

 

13./14. Moot Court 2020/21

 

„I am sorry to interrupt you so early, counsel, but should it not actually be called the XIII. International Roman Law Moot Court?“ Nun, in der Tat hat es den Anschein, als würde in der Tübinger Chronik des IRLM ein Jahr fehlen. Der Grund hierfür ist seit nunmehr 14 Monaten in aller Munde: Corona. Und so beginnt der Bericht über den IRLM 2021 nicht – wie sonst üblich – drei Monate vor dem eigentlichen Termin, sondern im Januar 2020. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch zuversichtlich, im April desselben Jahres die Delegationen sieben verschiedener Universitäten bei uns in Tübingen empfangen zu dürfen. Wir, das waren im März 2020 die Klägervertreter Alexander Negrea und Eva Schreiber sowie die Beklagtenvertreter Kevin Dilper und Ivana Pavlovic.

Doch dann schlug die eben erwähnte, mittlerweile zur Pandemie mutierte Krankheit zu, und wir wurden erstmals abrupt ausgebremst: alle Veranstaltungen abgesagt, kein Empfang von Gästen mehr erlaubt (erst recht nicht aus dem Ausland), Lockdown. Wir mussten unsere Plädoyers einstweilen auf Eis legen.

 

Nachdem der erste Schreck über die neue Situation überwunden war, galt es, einen Ersatz für den ausgefallenen Termin zu finden. Schwierig, denn man wusste nicht, wie lange die Pandemie dauern würde (jetzt wissen wir: das zieht sich!). Also wurde erwogen, mit dem Moot Court so zu verfahren wie mit allen wegen der Pandemie abgesagten Veranstaltungen, nämlich eine Online-Veranstaltung daraus zu machen. Doch wie mittlerweile allseits bekannt sein dürfte, birgt die Kommunikation via Kamera und Mikrofon so ihre Tücken, besonders wenn man eigentlich auf die direkte Reaktion seines Gegenübers angewiesen ist. Und so entschieden wir uns als Tübinger Team und mit uns die Hälfte aller Teams, an dem XIII. (Online-) IRLM im September 2020 nicht teilzunehmen und stattdessen darauf zu hoffen, dass man sich im darauffolgenden Jahr wieder von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen würde. Mit dieser Entscheidung war jedoch auch klar, dass wir Alexander Negrea als Senior Counsel der Klägerseite verlieren würden, da er mit der Examensvorbereitung beginnen würde. Glücklicherweise konnten wir als Verstärkung des Teams Atreju Prado für die Beklagtenseite gewinnen; Ivana Pavlovic wechselte auf die Position des Senior Counsel der Klägerpartei.

 

Doch abermals wurden unsere Pläne durch Corona vereitelt. Nach einer zweiten Krankheitswelle im Winter war klar abzusehen, dass es mit dem gemeinsamen Treffen in Tübingen wieder nichts werden würde. Und wieder stand die Entscheidung im Raum: Online-Moot Court oder verschieben? Dieses Mal entschieden sich alle acht Universitäten dafür, den juristischen Kampf online auszutragen. Und so starteten wir im April 2021 zum XIV. International Roman Law Moot Court.

„Did this answer your question, your Honour?”

 

Nach dieser doch recht langen Vorrede sind ein paar Worte zum Fall angebracht. Im Jahr 540 betreibt der römische Bürger Iunius am Fuße des Mons Alba (d. h. der Schwäbischen Alb) eine Pferdezucht. Während er selbst sich auf einer Dienstreise befindet, händigt seine Stellvertreterin Bisulla dem Dressurreiter Gibuld den Hengst Totilas für einen Monat zur Probe aus. Gibuld trainiert das Pferd und gewinnt mit ihm auf einem Wettbewerb ein ansehnliches Preisgeld. Nachdem der Hengst auf dem Hof von Gibuld jedoch ausschlägt und dabei den Sklaven Agilo tödlich am Kopf trifft, gibt Gibuld das Pferd an Iunius zurück. Dieser verlangt von jenem nun das auf dem Wettbewerb gewonnene Preisgeld heraus. Überdies nutzt Iunius den so gesteigerten Bekanntheitsgrad von Totilas, indem er bei dem Handwerker Lapidarius kleine Pferdefiguren aus Gips in Auftrag gibt, die er in seinem Souvenir-Shop zu verkaufen gedenkt. Aufgrund eines waghalsigen Boten erreichen die Figuren Iunius’ Hof jedoch nie, sie werden beim Transport vernichtet. Noch in derselben Nacht zerstört ein Mob den Souvenir-Shop, für den die Figuren bestimmt gewesen wären. Iunius verlangt von Lapidarius eine neue Lieferung.

 

Mit vielen guten Argumenten in unseren Plädoyers gewappnet erwarteten wir die Bekanntgabe, wer uns in der Vorrunde begegnen würde. Das Los fiel auf die Universitäten von Cambridge, Oxford und Neapel. In der ersten Hälfte des Tages plädierten Kevin Dilper und Atreju Prado als Beklagte gegen Cambridge sowie Ivana Pavlovic und Eva Schreiber als Kläger gegen Oxford. Am Nachmittag hatten wir in beiden Rollen gegen Neapel anzutreten. Wir vertraten die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich herausragend. Freilich begingen wir auch einige handwerkliche Fehler: So wurde einmal kurzerhand dem zitierten Juristen Ulpian nachgesagt, er hätte den in der Quelle von ihm selbst geschilderten Fall falsch entschieden; ein anderes Mal wurde auf Fragen geradezu mürrisch oder gar nicht geantwortet! Doch abseits dieser Vergehen waren wir der Ansicht, uns behauptet zu haben.

 

Nachdem die Schlachten der Vorrunde geschlagen waren, stand die erste Ergebnisbekanntgabe an. In unserer Gruppe wurde Neapel als Erstplatzierter benannt. Doch wer würde es noch ins Halbfinale schaffen? Benjamin Spagnolo, der Koordinator des Moot Courts, verwies mit der Bekanntgabe auf das denkbar knappe Ergebnis: Ein halber Punkt trennte uns von Oxford, die Gruppenzweiter wurden; wir verpassten den Einzug ins Halbfinale um Haaresbreite! So waren wir bei Halbfinale und Finale zum Zusehen verdammt, doch nachdem Oxford das Finale für sich entschieden hatte, konnten wir immerhin behaupten, nur ganz knapp gegen den Sieger des ganzen Wettbewerbs verloren zu haben.

 

Auch abseits des eigentlichen Wettbewerbs galt es, dem Problem zu begegnen, dass Tübingen pandemiebedingt eigentlich nur pro forma als „Veranstaltungsort“ angesehen werden konnte. Gemeinsame Dinner, Unternehmungen, Stadtrundgänge – alles unmöglich. Umso bemerkenswerter war es, wie gut unsere Mentoren dieses Problem abzufangen wussten. So wurden die abendlichen Gelage eben „online-tauglich“ gemacht: Jeder brachte seine Mahlzeit und sein Weinglas selbst mit und dann wurde vor dem Bildschirm diniert.

Besonders sei auch eine einstündige (!) virtuelle Tour durch Tübingen und Umgebung erwähnt, die Konstantin Schönleber und Sebastian Schneider eigens für den Moot Court in – und darin waren sich alle Teilnehmer einig – brillanter Weise erstellt hatten. Selbst wir, die wir unsere Uni-Stadt ja eigentlich kennen sollten, konnten noch viel über die Tübinger Geschichte lernen.

Großen Anklang fand auch der thesaurus miraculorum, ein Quiz rund um verschiedene Eigenheiten des römischen Rechts. Die antretenden Teams waren bunt aus den verschiedenen Universitäten zusammengesetzt, was uns Teilnehmern einmal mehr die Gelegenheit gab, uns abseits der Plädoyers auch international auszutauschen.

So bleibt uns doch schließlich ein in jeder Hinsicht außerordentlicher, aber umso mehr gelungener Moot Court in Erinnerung, der uns allen viel Freude bereitet hat. Unser Dank gilt Herrn Professor Finkenauer, der uns die Gelegenheit gab, diese Erfahrung zu machen, weiterhin in besonderer Weise Herrn Andreas Herrmann, der uns bei der gesamten Vorbereitungszeit immer mit Rat und Tat zur Seite stand, sowie dem ganzen Team des Lehrstuhls für die ganze Arbeit, die in den Moot Court investiert wurde.

If I cannot be of further assistance, this will conclude my submissions!

 

12. Moot Court 2019

Cambridge, 26 – 30 March 2019

Muss ein Gesellschafter seine Kündigung gegen sich gelten lassen, obwohl diese die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt?

Dies war die wohl wichtigste Frage beim diesjährigen IRLM. Wobei natürlich bereits umstritten war, ob diese vereinbarten Voraussetzungen nicht möglicherweise doch erfüllt sind. Aber weshalb sollte ein Gesellschafter denn wollen, dass seine Kündigung unwirksam ist? Ganz im Gegensatz zur ersten Frage lässt sich diese zweite Frage sehr leicht beantworten: Die wirksame Kündigung wäre für den Gesellschafter wirtschaftlich äußerst ungünstig. Bemerkt wurde dieses Problem unglücklicherweise erst, nachdem alle Kündigungserklärungen schon längst an die jeweiligen Mitgesellschafter geschickt worden waren. Was für ein Glück also, dass vereinbart worden war, dass alle Gesellschafter eine Erklärung erhalten müssen und eine dieser Erklärungen ihren Empfänger nie erreicht hat!

Wer den stark zusammengefassten und nicht unkomplizierten Sachverhalt auch nur einmal liest (dazu der entsprechende Link am Ende dieses Berichts), dem wird schnell klar, dass die Autoren des Sachverhalts den Brexit in das sechste nachchristliche Jahrhundert zurückversetzt haben. Nicht umsonst heißt der kündigende und schließlich beklagte Gesellschafter Britannicus. Auch ist es kein Zufall, dass die betroffene societas von sechs Nachbarn gegründet wurde, bis auf 28 Mitglieder anwuchs und manchmal fragwürdig wirtschaftet.

Diesen Fall galt es für die Teilnehmer des zwölften IRLM also zu lösen und schließlich für den jeweiligen Mandanten möglichst günstig zu präsentieren. Dabei vertraten in unserem Team Cecilia Rademacher und Christoph Hochmuth den Kläger Eboreus, seines Zeichens Präsident der societas, während Katharina Haen und David Stolz für den Beklagten Britannicus plädierten. Doch bevor es in Cambridge dazu kam, war in Tübingen natürlich viel Arbeit zu erledigen: Zunächst wurde der Fall gutachterlich gelöst, anschließend wurden die ersten Plädoyers geschrieben und schließlich wurden diese ins Englische übersetzt, einstudiert, häufig überarbeitet und in mehreren Probeverhandlungen vorgetragen.

Leider waren uns in Cambridge dann bis auf eine Ausnahme keine großen Erfolge vergönnt. Als in der Gesamtwertung fünftbestes Team hinter Lüttich, Oxford, Wien und Athen verpassten wir den Einzug in die K.o.-Runde knapp. Die Studentinnen aus Lüttich schlugen schließlich Oxford im großen Finale und haben somit den zwölften IRLM gewonnen. Das kleine Finale konnte Wien gegen Athen für sich entscheiden.

Natürlich war die Enttäuschung unter uns zunächst groß, insbesondere weil wir uns über drei Monate lang auf den IRLM vorbereitet hatten. Umso erfreulicher war es daher, dass Katharina Haen als drittbeste Rednerin des Moot Courts ausgezeichnet wurde.

Zudem gab es zahlreiche Faktoren, die uns unser Ausscheiden verschmerzen ließen und den Aufenthalt in Cambridge zu einer tollen Erfahrung gemacht haben. Zu nennen sind v.a. die hervorragende Unterbringung im altehrwürdigen Trinity College, die ausgezeichnete Versorgung mit Speisen und Getränken, die historische und beeindruckende Kulisse, vor der die Verhandlungen, Dinners und Freizeitaktivitäten stattfanden und zu guter Letzt der sehr freundliche Kontakt zu Studierenden, Professoren und anderen Beteiligten aus ganz Europa.

Abschließend bleibt festzustellen, dass wir viel Positives aus dem Moot Court selbst und auch bereits aus der Vorbereitung in Tübingen mitnehmen konnten. Dazu gehört einerseits die teils sehr deutliche Verbesserung persönlicher Fähigkeiten, insbesondere was die Rhetorik und die englische Sprache angeht, und andererseits die wertvolle Erfahrung, die der Austausch mit Jurastudierenden und Juristen aus ganz Europa mit sich bringt.

Unser herzlicher Dank gilt Professor Thomas Finkenauer, der uns die Chance gab, am Moot Court teilzunehmen, Sebastian Schneider und Andreas Herrmann, die uns mit großer Kompetenz und Leidenschaft zur Seite standen, unseren Proberichtern, die uns an ihren Erfahrungen teilhaben ließen und bereit waren, sich unsere Plädoyers zu später Stunde anzuhören, und schließlich allen, die den zwölften IRLM durch finanzielle oder sonstige Unterstützung ermöglicht haben!

11. Moot Court 2018

May it please the Court!

Beim XI. International Roman Law Moot Court hatten wir die Ehre, die Universität Tübingen vertreten zu dürfen. Wir, das sind Konstantin Schönleber und Jessica Herrmann als Klägervertreter, Lisa Sägebarth und Jonathan Keinert als Beklagtenvertreter.

Bevor wir aber am Rednerpult in Liège standen, um uns endlich mit den anderen sieben namhaften Universitäten aus ganz Europa zu messen (Athen, Cambridge, Liège, Neapel, Oxford, Trier, Wien), lag ein langer Weg vor uns. Unsere Aufgabe war klar: Wir mussten für die Vertretung der Protagonisten unseres Sachverhalts (Tullianus, Gregorius und Hermogenianus) Plädoyers kreieren, die diesen zu ihrem Recht verhelfen sollten. Unser Fall trug sich 537 n. Chr. in Zentralitalien zu. Selbstverständlich hatten wir daher römisches Recht anzuwenden. Der erste Schritt unserer Arbeit bestand also darin, das Corpus Iuris Civilis  nach einschlägigen Regeln für die erhobenen actiones zu durchforsten - zum einen für die rei vindicatio, zum anderen für die (äußerst verwirrend titulierte) actio de incendio ruina naufragio rate nave expugnata. Hieraus bastelten wir dann nach und nach unsere Argumente, wobei wir uns unter anderem mit der Natur von Hausschwein-Wildschwein-Mischlingen (sogenannten Sanglochons), deren animus revertendi (haben Schweine überhaupt einen Willen?) und der Frage, ob ein Einbrecher Eigentum an Schweinen erwirbt, welche er vor dem sicheren Feuertod rettet, beschäftigten.

Nachdem wir den Bösewicht des Falls in einen Engel verwandelt und einen römischen Staatsbürger zum Feinde Roms erklärt hatten, waren unsere Plädoyers präsentationsreif. Nun folgten unsere neun Probeverhandlungen (mock trials), bei denen wir zwischen einzustudierenden Phrasen und der richtigen Krawattenwahl unsere rhetorischen Fähigkeiten auf ein Niveau brachten, das einem römischen Gerichtsprozess würdig ist. Dank der Hilfe Professor Finkenauers, unseres Coachs Sebastian Schneider und der zahlreichen anderen Proberichter erlangten unsere Plädoyers den Feinschliff, sodass wir uns schließlich bestens vorbereitet auf den Weg Richtung Belgien machten. Begleitet wurden wir von Sebastian Schneider und Andreas Herrmann, welcher den leider verhinderten Professor Finkenauer vertrat.

Der gastgebende Professor Gerkens hatte keine Mühen gescheut, um diesen Trip unvergesslich werden zu lassen. Untergebracht waren wir in einem ehemaligen Kloster, welches in ein Tagungszentrum umgewandelt worden war. Dementsprechend war die dort früher herrschende asketische Lebensweise Geschichte: üppige Mahlzeiten (ja, sogar Kässpätzle!) und vorzüglicher Wein versüßten uns die Tage. Beim Wettbewerb selbst wurden die acht Teams in zwei Gruppen eingeteilt: Wir mussten uns Liège, Trier und Cambridge entgegenstellen – leider ohne Erfolg. Denkbar knapp schieden wir als Gruppendritter aus. Im Finale, welches am nächsten Tag im salle académique an der Uni Liège ausgetragen wurde, setzte sich Oxford gegen die Gastgeber durch. Athen wurde Dritter, vor Cambridge.

Die Enttäuschung über unser frühes Ausscheiden hielt jedoch nicht lange an, uns wurde einfach zu viel geboten: So wurden wir nach dem Finale im Rathaus von Liège zum Mittagessen empfangen, bekamen eine Stadtführung und hatten das Privileg, das eigentlich für Touristen nicht zugängliche monument interallié besichtigen zu dürfen. Zurück in unserer Unterkunft hatten wir kaum Zeit, uns in Schale zu werfen – denn an diesem Abend stand das Gala-Dinner an. Nachdem wir mit einem 5-Gänge-Menü verwöhnt worden waren, war die Siegerehrung an der Reihe. Und, siehe da, doch ein Titel für Tübingen: Konstantin Schönleber wurde als zweitbester Redner ausgezeichnet! Der letzte Tag gipfelte nach Besuchen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien und eines Schokoladenmuseums im farewell dinner. Der Höhepunkt des Abends war die Talentshow, über deren Inhalt wir jedoch lieber schweigen.

Nach dreieinhalb Monaten Vorbereitung und vier ereignisreichen Tagen können wir folgendes Fazit ziehen: Der Einsatz war groß, doch der Gewinn war bei weitem größer. Zum einen ist da die Verbesserung persönlicher Fähigkeiten, wie des selbstbewussten Auftretens, der Rhetorik und der juristischen Schärfe. Zum anderen haben wir Erfahrungen gesammelt, die wir nie vergessen werden: Gespräche mit Juristen aus ganz Europa und der Welt, ein Belgien, das sich von seiner besten Seite präsentiert hat, und allem voran der Gewinn zahlreicher Freunde – die es jetzt zu besuchen gilt!

10. Moot Court 2017

Tübinger Team verteidigt Titel

10th  INTERNATIONAL ROMAN LAW MOOT COURT

Beim diesjährigen International Roman Law Moot Court, der vom 4. bis 7. April 2017 in Trier stattfand, gelang dem Tübinger Team eine kleine Sensation: Die erstmalige erfolgreiche Titelverteidigung in der zehnjährigen Geschichte des Wettbewerbs. Das Team, das aus Philipp Haußer, Doreen Emde, Armin Hesselschwerdt und Svenja Haussmann bestand, sah sich hohen Erwartungen ausgesetzt, hatte doch das Tübinger Team bereits beim letzten Moot Court 2016 in Wien den ersten Platz geholt.

Diesen Erwartungen wurden die Studierenden, die als Anwälte in einem fiktiven justinianischen Zivilprozess gegen die Teams der Universitäten Athen, Cambridge, Liège, Neapel, Oxford, Wien und der gastgebenden Universität Trier antraten und auf Englisch plädierten, gerecht: Sie konnten die Vorrunden gegen die Teams aus Athen, Neapel und Liège klar für sich entscheiden und zogen als Gruppenerste in das Halbfinale ein. Wichtig war dabei nicht nur souveränes Auftreten und rhetorisches Geschick, sondern auch detaillierte Kenntnis der rechtlichen Probleme des Falles: Es ging unter anderem um den deutschen Lehrbuchklassiker der Trierer Weinversteigerung, das aktuelle Problem des sogenannten „shill bidding“ bei Auktionen und den alten Konflikt zwischen dem erklärten letzten Willen einer Verstorbenen und der notwendigen Form eines Testaments. Die juristischen Aspekte des Falles wurden im Rahmen der Vorbereitung, die Mitte Januar begann, erarbeitet, das Auftreten vor Gericht wurde bei mehreren Probeverhandlungen mit den Betreuern des Teams, Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M.A. und Sebastian Schneider, sowie mit ehemaligen Moot Court-Teilnehmern als Proberichterinnen und Proberichtern intensiv geübt.

Im Halbfinale trafen die Tübinger Klägervertreter Philipp Haußer und Doreen Emde dann auf die Beklagtenvertreter aus Oxford. Auch diese Verhandlung konnten die Tübinger für sich entscheiden, so dass sie am nächsten Tag im Finale wie im Jahr zuvor auf das Team aus Cambridge trafen. Das Finale, das im kurfürstlichen Palast stattfand, wurde dann noch einmal spannend: Zahlreich waren die kritischen Nachfragen der fünf Richter, denen sich vor allem Philipp Haußer als erster Klägervertreter ausgesetzt sah. Die beiden Beklagtenvertreter aus Cambridge konnten sich aber trotz ihres Vorteils als Muttersprachler gegen die profunde Argumentation von Doreen Emde als zweiter Klägervertreterin und gegen die rhetorischen Fähigkeiten, die Philipp Haußer im rebuttal, der Erwiderung der Kläger auf den Beklagtenvortrag, an den Tag legte, nicht durchsetzen.

Das Rahmenprogramm in der ältesten Stadt Deutschlands umfasste eine Führung durch die Altstadt, wobei gleichermaßen Sehenswürdigkeiten der antiken Augusta Treverorum wie auch der mittelalterlichen Stadt im Mittelpunkt standen. Beim abschließenden Dinner, bei dem ein Abendessen nach dem überlieferten römischen Kochbuch des Marcus Gavius Apicius serviert wurde, fand schließlich die Preisverleihung statt, bei der die Tübinger nicht nur den Siegerpreis erhielten, sondern außerdem Armin Hesselschwerdt als bester Redner des Wettbewerbes und Doreen Emde als drittbeste Rednerin ausgezeichnet wurden.

9. Moot Court 2016

Tübinger Team gewinnt Roman Law Moot Court

9th  INTERNATIONAL ROMAN LAW MOOT COURT

6th -9th April 2016, Vienna

Your Excellencies, esteemed colleagues,

may it please the court! Our names are Sima Samari and Susanne Renz for the plaintiffs and Karolin Dirscherl along with Adrian König for the defendants. We would like to explain how we managed to win the case.

In Wien erwarteten uns drei Tage, in denen zwei Fragen im Mittelpunkt standen: Wurden die Sklaven nun wirklich durch falschen Rechtsrat korrumpiert? Und durfte Jonas als krimineller Steuerhinterzieher von dubiosen Machenschaften im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag profitieren?

Die Vorbereitungszeit hatte für die Mooter ihre Höhen und Tiefen – man traf sich schon morgens um 9:00 Uhr zwischen Büchertürmen und Laptops in der Bibliothek, um die Vorträge aufzusetzen, zu überarbeiten und sie einzustudieren. Auf Niederschläge folgten Phasen der Euphorie und auch der Nervosität vor den Probeverhandlungen, den insgesamt acht mock trials.

Am Tag unserer Ankunft in Wien machten wir uns auf, die Stadt zu erkunden und unsere Mitstreiter aus Oxford, Cambridge, Neapel, Athen, Trier, Wien und Liège kennen zu lernen. Die Vorrunden am nächsten Morgen im Juridicum in Wien konnten wir sämtlich für uns entscheiden! Als Punktesieger unserer Gruppe lag es nun an uns zu entscheiden, ob das Kläger- oder das Beklagtenteam im Halbfinale antreten sollte. Wir entschieden uns für unser Klägerteam: Susanne Renz und Sima Samari brachten uns mit zwei sicheren und überzeugenden Auftritten ins Finale.

Damit stand zugleich auch fest, dass unsere Beklagtenvertreter – Adrian König und Karolin Dirscherl – das Finale bestreiten würden. Die Aufregung stieg und ein letztes Briefing mit unseren Betreuern Herrn Prof. Dr. Finkenauer und Wiss. Ang. Sebastian Schneider sorgte für das nötige Selbstbewusstsein und eine gesunde Motivation für das Finale am kommenden Morgen.

Am nächsten Tag war es dann so weit: Alle Teilnehmer versammelten sich am Verfassungsgerichtshof in Wien, um dort zunächst den Kampf um den dritten Platz zwischen Liège und Oxford zu verfolgen, welchen Oxford auf Beklagtenseite für sich entscheiden konnte.

Nun waren wir an der Reihe, gegen die Kläger des Teams aus Cambridge anzutreten. Frau Dirscherl und Herr König schritten zur Tat, die Argumente der Kläger zu widerlegen und die Richter zu überzeugen. Letztere stellten knifflige Fragen: Frau Dirscherl wurde beinahe wegen Fälschung von Gesetzestexten zum Tode verurteilt und Herr König machte seinen Sekretär – den es nicht gab – für eine nicht vorgelegte Quelle verantwortlich.

Dennoch konnten wir uns im Finale gegen die Muttersprachler aus Cambridge klar durchsetzen und durften dies beim feierlichen Abschlussdinner am letzten Abend erfahren. Außerdem wurden Sima Samari und Karolin Dirscherl als beste bzw. drittbeste Rednerin des Moot Courts ausgezeichnet.

Mit vielen neuen Freunden, zahlreichen Erfahrungen, neugewonnener Selbstsicherheit und stolzer Brust kehrten wir dann am nächsten Morgen wieder nach Stuttgart zurück.

If we cannot be of any further assistance, we would like to close this years‘ case. We are looking forward to hearing the next team!

8. Moot Court 2015

8TH INTERNATIONAL ROMAN LAW MOOT COURT

15. April – 18. April 2015, Neapel

Nach jahrelanger mehr oder minder tyrannischer Herrschaft diverser Gotenkönige kehrt in Italien mit der Rückeroberung durch die Heerführer des oströmischen Kaisers Justinian im Jahr 554 n. Chr. wieder Ruhe und Ordnung ein. Zwei Jahre danach spielt der Fall des achten IRLM:

Als Eugenia, eine gut betuchte Römerin von senatorischem Stand, im Jahr 556 n. Chr. stirbt, hinterlässt sie zwei Dokumente, die die Verteilung ihrer Erbschaft regeln sollen. Zwar geht aus diesen Schriftstücken eindeutig ihr Wille hervor, von der Stadt Aequa und nicht von ihren gesetzlichen Erben beerbt zu werden. Jedoch wird die Erbeinsetzung der Stadt von Eugenias gesetzlichen Erben, ihren Cousins Ianuarius, Cyrus und Filumena, aufgrund mangelnder Beachtung von Formvorschriften bestritten – sie betrachten das Testament als unwirksam und erheben deshalb eine petitio hereditatis auf Herausgabe der Erbschaft gegen die Stadt Aequa.

Eugenias Erbe bleibt nicht das Einzige, über das nach ihrem Tod Streit entsteht: Der Gote Theobald, Eugenias Geliebter, bekam bereits knappe 20 Jahre zuvor von Vitiges, dem damals über Italien herrschenden Gotenkönig, ein Stück Land geschenkt und übereignet, welches zu jenem Zeitpunkt im Eigentum von Eugenia stand. Theobalds Bruder Wermund, der zu Lebzeiten Eugenias als deren Vermögensverwalter tätig war, sieht nun endlich die lang ersehnte Möglichkeit gekommen, seine Eifersucht zu rächen. Mit seiner rei vindicatio strebt Wermund die Feststellung an, dass Eugenia das Eigentum an dem Grundstück nie verloren hat und es deshalb von Theobald herauszugeben ist.

Im Hinblick auf den geschichtlichen Kontext drängten sich besonders die folgenden Fragen auf: Welches Recht ist anzuwenden? Finden die Wirren der Gotenkriege Berücksichtigung bei der Einhaltung der zahlreichen und strengen Formvorschriften, die beispielsweise für ein Testament von konstitutiver Bedeutung ist? Und: Welche Handlungen der gotischen Könige während ihrer Herrschaft in Italien werden später von den Römern anerkannt?

Dies alles beschäftigte im Rahmen des achten IRLM sowohl die Richter – darunter auch Professor Dr. Thomas Finkenauer und Sebastian Schneider von der Universität Tübingen – die nun über die hereditatis petitio und die rei vindicatio zu entscheiden hatten; als auch die beteiligten Parteien, vertreten von je vier Studenten aus Athen, Trier, Wien, Liège, Oxford, Cambridge, Neapel und Tübingen.

Das Tübinger Team – bestehend aus Tobias Bartek, Nina Haug, Andreas Herrmann und Pascal Panse – verfehlte nach Matches gegen Liège, Cambridge und Oxford leider knapp den Einzug ins Halbfinale. Die Verhandlungen wurden in einem Kastell in Vico Equense, einer Küstenstadt bei Neapel (ehem. Aequa), ausgetragen; das große und das kleine Finale fanden dann im angemessen antiken Ambiente der Ruinen von Pompeii statt – mit anschließender Führung. Aber auch außerhalb der Verhandlungen und der alten Kulturstätten hatte Neapel sehr viel zu bieten: strahlenden Sonnenschein, entspannte Atmosphäre, Museen und Kirchen voll von Kunst und Prunk vergangener Jahrhunderte, hilfsbereite, freundliche Leute, einen herrlichen Meerblick und die wohl leckerste Pizza, die wir je gegessen haben.

7. Moot Court 2014

7TH INTERNATIONAL ROMAN LAW MOOT COURT

5. April - 7. April 2014, Oxford

Plündernde Barbarenhorden fallen ins römische Reich ein, verwüsten weite Landstriche und erobern wichtige römische Städte. Kaiser Justinian versucht alles in seiner Macht Stehende, um die Feinde wieder aus Italien zu vertreiben, doch machen diese es ihm nicht leicht. Das ist der Hintergrund, vor dem der diesjährige Fall des 7th International Roman Law Moot Courts spielte, bei dem acht europäische Universitäten in Oxford gegeneinander antraten.

Man schreibt das Jahr 540 n. Chr. Ein kleines Dorf in Britannien, bewohnt von den Nachfahren römischer Soldaten und geschützt in einem großen undurchdringbaren Wald liegend, konnte sich vor der Invasion der Kelten retten. Als man in diesem Dorf erfährt, dass der römische Kaiser gerade erst Italien von den Goten zurückerobert hat, ist man darüber so erfreut, dass man sich sogleich von der Jurisdiktion der Kelten lossagt und sich zu einem Teil des römischen Reiches erklärt. Zur würdigen Feier dieses Ereignisses beauftragt Alfredus, ein hochgestellter Bürger des Dorfes, einen Freund in Rom, Bartolus, damit, vier Fässer guten Weins und die neueste Auflage des justinianischen Gesetzesbuches zu besorgen. Wegen zwielichtiger Geschäfte und der immer noch andauernden Kriegswirren in Italien erreichen letztlich nur dreieinhalb Fässer Wein das Britannische Dorf, wobei der Inhalt eines Fasses überdies sauer geworden ist. Von dem Gesetzbuch liefert Bartolus nur eine Ausgabe auf schäbigem Papyrus. Zu allem Überfluss behauptet Ferox, ein Bürger Roms, auch noch, dass der Silberbecher, den Alfredus Bartolus als Bezahlung geschickt hatte, in Wirklichkeit Eigentum seines verstorbenen Erbonkels sei, der im Krieg gegen die Goten gestorben sei.

Jede der acht Universitäten (Athen, Trier, Wien, Liege, Oxford, Cambridge, Neapel und Tübingen) entsandte jeweils vier Studenten, welche die Rollen der Anwälte der klagenden Römer übernahmen. Das Tübinger Team, bestehend aus Josefine Wolff, Felix Berner, Roberto Santoro und Fabio Pix, gewann im direkten Duell gegen die muttersprachlichen Teams aus Cambridge und Oxford und erzielte den 3. Platz. Nur den Gruppen aus Athen (2. Platz) und Wien (1. Platz) musste man sich knapp geschlagen geben. Dafür wurde aber die Tübinger Studentin Josefine Wolff aufgrund ihrer außergewöhnlichen rhetorischen Leistung mit dem Preis für die zweitbeste Einzelleistung als Rednerin ausgezeichnet.

Oxford erfreute mit allem, was es an Geschichte, Kunst und Architektur zu bieten hat. Die Gastfreundschaft der Veranstalter und die englische Küche, die in Oxford sehr viel besser ist als ihr Ruf, werden noch lange in Erinnerung bleiben. Besonders beeindruckend waren die Besichtigungen der alten Colleges, wo unter anderem Harry Potter verfilmt wurde und Alice im Wunderland entstand. Während der Veranstaltung ergab sich die Gelegenheit, viele neue internationale Kontakte zu knüpfen.

Ein herzlicher Dank geht an die Juristische Gesellschaft Tübingen e. V. für die gewährte finanzielle Unterstützung.

6. Moot Court 2013

6TH INTERNATIONAL ROMAN LAW MOOT COURT

7. April - 9. April 2013, Oxford

Nach seinen fünf Anfangsjahren in Griechenland fand der diesjährige Roman Law Moot Court erstmals in Oxford statt. Das Teilnehmerfeld setzte sich, wie in den Vorjahren, aus Teams der juristischen Fakultäten der Universitäten Athen, Cambridge, Liège, Neapel, Oxford, Trier, Tübingen und Wien zusammen. Auch dieses Jahr galt es für jedes der vierköpfigen Teams, das Gericht, welches sich aus Professoren und Mitarbeitern aller beteiligten Universitäten zusammensetzte, von der Richtigkeit der eigenen Rechtsposition zu überzeugen.

Verhandelt wurde eine Nachbarschaftsstreitigkeit: Um an das Grundstück seines Nachbarn zu kommen, hatte Ugolinus einen teuflischen Plan geschmiedet. Als die Gelegenheit günstig war, packte er sie beim Schopf und unterbrach heimlich die unterirdische Wasserzufuhr zu dem Nachbargrundstück. Der Nachbar Iohannes konnte die Ursache nicht erkennen. Als Landwirt war er aber auf das Wasser dringend angewiesen und versuchte verzweifelt, sich zu helfen. Zunächst mietete er von Ugolinus ein Maultier, um Wasser von dem weit entfernten Fluss heranzuschaffen. Leider brach das altersschwache Tier unter der großen Last zusammen und verendete. Danach nahm er bei Ugolinus ein Darlehen auf, um eine Zisterne auf seinem Grundstück zu bauen. Ugolinus, der wusste, dass auch eine Zisterne seinem Nachbarn nicht genügend Wasser liefern würde, verlangte als Sicherheit eine Hypothek an dem Grundstück. Er hoffte, sich letzten Endes des Grundstücks bemächtigen zu können. Erst als Iohannes kurz vor dem Ruin stand, kamen die Intrigen des bösen Nachbarn ans Tageslicht. Die Rechtsfragen, mit denen sich die Teilnehmer nun auseinander setzen mussten, lauteten:

  1. Kann Iohannes von Ugolinus mit einem interdictum de fonte verlangen, die Unterbrechung der Wasserzufuhr aufzuheben?
  2. Kann Iohannes Schadensersatz für sein ausgetrocknetes Grundstück und für seinen entgangen Gewinn mit einer actio damni iniuriae geltend machen?
  3. Kann Ugolinus mit einer actio quasi Serviana das Grundstück des Iohannes herausverlangen?
  4. Kann Ugolinus mit einer actio locati Wertersatz für das verstorbene Maultier fordern?

 

Die Aufgabe der Teilnehmer bestand darin, die Position ihrer jeweiligen Mandanten in englischer Sprache zu vertreten und deren Interessen geltend zu machen. Entscheidend waren dabei rhetorisches Geschick, ein vertieftes Wissen im römischen Recht, souveränes Auftreten vor Gericht, ausgezeichnete Englischkenntnisse und die Fähigkeit zum Zeitmanagement.

Das Tübinger Team, bestehend aus Manuel Bahmann, Alexander Koch, Dennis Rein und Guo Li Tang, sah sich gut vorbereiteten Teams aus Liège, Oxford und Wien gegenüber. Den Halbfinaleinzug verpasste man trotz durchwegs guter Einzelleistungen knapp. Schlussendlich konnte sich das Team aus Athen verdient gegen Oxford im Finale durchsetzen.

Oxford, the city of dreaming spires, hatte den Teilnehmern auch neben dem Wettkampf einiges zu bieten. Es boten sich faszinierende Einblicke in die altehrwürdigen Colleges sowie in die imposante Christ Church Cathedral. Nicht zuletzt rundeten die festlichen Abendessen in der Great Hall im Christ Church College und in All Souls den Aufenthalt in gelungener Weise ab.

Ein herzlicher Dank geht an die Juristische Gesellschaft Tübingen e. V. für die gewährte finanzielle Unterstützung.

5. Moot Court 2012

5TH INTERNATIONAL ROMAN LAW

MOOT COURT & CONFERENCE

29. März - 2. April 2012
Colonia Augusta Iulia Philippensis
(Kavala – Griechenland)

Tübinger Student drittbester Redner

Beim diesjährigen 5th International Roman Law Moot Court lieferten sich Teams aus acht europäischen Universitäten einen sicherlich einzigartigen Wettbewerb. Die je vier Teilnehmer der beteiligten Universitäten Oxford, Cambridge, Athen, Neapel, Liège, Wien, Trier und Tübingen traten jeweils zu zweit als Kläger- und Beklagtenvertreter auf. Dabei mussten sie vor einem Gericht, bestehend aus Professoren der beteiligten Universitäten –  darunter Professor Dr. Thomas Finkenauer als Tübinger Vertreter des römischen Rechts  –, in ihren Plädoyers nicht nur profundes Wissen im römischen Recht, sondern auch rhetorisches Geschick, souveränes Zeitmanagement, perfektes Auftreten vor Gericht und nicht zuletzt auch herausragende Englischkenntnisse unter Beweis stellen, da der gesamte Wettbewerb in englischer Sprache stattfand. Dass Englisch als Muttersprache dabei jedoch kein besonders großer Vorteil war, bewies die Verleihung der Preise für die drei besten Redner, die im würdigen Rahmen eines von Clifford Chance gesponsorten Galadinners im Luxushotel Imaret stattfand: Den dritten Platz aus 32 Rednern belegte der Tübinger Sebastian Schneider und musste sich dabei nur zwei Studenten aus Trier und Oxford geschlagen geben.

Den Gegenstand der Verhandlungen bildete der folgende Fall: Eine Gesellschaft von Waffenproduzenten geriet aufgrund von Luxusstreben, Fehlinvestitionen und der Flucht eines liebestollen Bankiers in finanzielle Schwierigkeiten und nahm auf Drängen eines nicht betroffenen Gesellschafters ein Darlehen zu horrenden Konditionen auf: 72 % Jahreszins und Verpfändung von Grundstücken dreier Gesellschafter, die zusammen doppelt so viel wert waren wie die Darlehensvaluta. Im Innenverhältnis verpflichteten sich die drei bedürftigen Gesellschafter, ihren Partnern deren Anteile an Zins und Tilgung jeweils im Voraus zu bezahlen. Was sie dabei freilich nicht wussten: Ihr socius hatte zuvor dem mit ihm befreundeten Darlehensgeber ein Darlehen über die gleiche Summe zu wesentlich besseren Konditionen gewährt und sich zudem ein Vorkaufsrecht bezüglich der Grundstücke einräumen lassen. Und so kam es, wie es kommen musste: Die Gesellschafter konnten den Kredit nicht mehr bedienen, und die Grundstücke wurden für die Hälfte ihres Wertes an den erwähnten findigen Partner verkauft, der prompt auch eines der Grundstücke, einen Olivenhain, von einem Nachbarn abernten ließ.
An den Teilnehmern des Moot Courts lag es nun, eine condictio ob turpem vel iniustam causam wegen der von den drei Gesellschaftern an ihren Partner gezahlten Anteile und eine rei vindicatio bezüglich der abgeernteten Oliven argumentativ zu begründen oder Gründe vorzutragen, die gegen diese Ansprüche sprechen.

Das Tübinger Team, bestehend aus Ibrahim Altun, Matthias Lüdeking, Sophia Schick und Sebastian Schneider, trat nach achtwöchiger Vorbereitung und einigen Probeverhandlungen in der Vorrunde gegen die Teams aus Athen, Neapel und Liège an. Der Halbfinaleinzug wurde trotz guter Einzelleistungen leider äußerst knapp verpasst; umso mehr fieberte man mit den Kollegen aus Trier mit, die sich dann im Halbfinale und im Finale im antiken Forum von Philippi durchsetzen konnten und damit nach drei Jahren erneut siegten.

Abseits des eigentlichen Turniergeschehens konnten die Teilnehmer viel Positives in Kavala erfahren: Viele neue europaweite Freundschaften, die große Gastfreundschaft der griechischen Gastgeber, einen Eindruck von der ungeheuren Leistung der antiken griechischen Kultur für die europäische Zivilisation und die Erkenntnis, dass das römische Recht als Wurzel der kontinentalen Rechtskultur europaweit gelehrt und studiert wird und für den europäischen Einigungsprozess zunehmend wichtiger wird. Es bleibt zu hoffen, dass im nächsten Jahr an die Erfolge dieses Jahres angeknüpft und der Halbfinaleinzug erkämpft werden kann.

Ein herzlicher Dank geht an die Sponsoren des Tübinger Teams: Juristische Gesellschaft Tübingen e.V. - Förderverein der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen (Tübingen), Rechtsanwalt Dr. Werner Walk (Stuttgart), TRUMPF Werkzeugmaschinen GmbH + Co. KG (Ditzingen).

4. Moot Court 2011

4TH INTERNATIONAL ROMAN LAW

MOOT COURT & CONFERENCE

7.-11. April 2011
Colonia Augusta Iulia Philippensis
(Kavala – Griechenland)

Junges Tübinger Team scheitert knapp in der Vorrunde

Enttäuschte kulinarische und geschäftliche Erwartungen eines reichen Getreidehändlers aus Alexandria, der mit seinem Sklaven nach Konstantinopel reiste, um eine Gesellschaft zu gründen, den Rückweg aber ohne Gesellschaft und ohne Sklaven antreten musste; ein gefeierter Chefkoch, der aus Verzweiflung über fehlende Zutaten Selbstmord begeht; zwei britische Sklaven, die an Stelle des Chefkochs ein grauenerregendes britisches Dinner zubereiten und damit einem katastrophal verlaufenen Abend noch die Spitze geben und zudem einen Sklaven vergiften, der seinem Leid im Krankenhaus schließlich selbst ein Ende setzt; und im Mittelpunkt eine reiche Frau, deren Schönheit sogar den Kaiser verzauberte: Was geradezu wie der Inhalt eines Theaterstücks klingt, bildete den Stoff, mit dem sich die Teilnehmer des vierten International Roman Law Moot Court befassen mussten.

Die jeweils vierköpfigen Teams aus Athen, Cambridge, Liège, Neapel, Oxford, Trier, Tübingen und Wien traten zunächst in Vorrunden abwechselnd als Kläger- und als Beklagtenvertreter auf. Sie versuchten, in ihren auf Englisch gehaltenen Plädoyers das Gericht - dieses bestand bei jeder Verhandlung aus drei Professoren der beteiligten rechtswissenschaftlichen Fakultäten, die Tübinger Fakultät vertrat Professor Dr. Thomas Finkenauer - von ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen.

Kläger wie Beklagte wurden jeweils von zwei Anwälten vertreten: Einem senior counsel für den Anspruch auf Rückgabe der Geschenke, die der Geschäftsmann der Frau gemacht hatte, die er aber nach dem desaströsen Verlauf des Abendessens zurückhaben wollte, und einem junior counsel für den Schadensersatzanspruch wegen der Behandlungskosten und des Todes des Sklaven, der beim Dinner tödliche Pilze gegessen hatte und später im Krankenhaus Selbstmord beging.

Dabei waren nicht nur fundierte Kenntnisse des römischen Rechts (der Fall spielte im Jahre des Herrn 546), sondern auch rhetorische Fähigkeiten, Schlagfertigkeit, souveränes Zeitmanagement und tadelloses Verhalten vor Gericht gefragt.

Da mit Ausnahme des römischen Rechts all diese Fähigkeiten nicht im gewöhnlichen Universitätsbetrieb vermittelt werden, begann das Tübinger Team bereits Anfang Februar mit der Vorbereitung. Dies war umso mehr erforderlich, als das diesjährige Team den jüngsten Altersdurchschnitt aller bisherigen Tübinger Teams aufwies.

Der guten Vorbereitung zum Trotz konnte das Team den Halbfinaleinzug nicht erkämpfen: Zwar hielten alle Teammitglieder gute Plädoyers; nur reichte die Gesamtpunktzahl, wenn auch sehr knapp, nicht aus. So durfte das Team bei kleinem und großem Finale in den großartigen Ruinen des antiken Phillipi und bei der Preisverleihung im Rahmen eines Galadinners im IMARET- Hotel nur zuschauen und musste sich letztlich mit einem fünften Platz begnügen.

Doch dessen ungeachtet haben die Tübinger Teilnehmer viel Positives aus Kavala mitgenommen: Viele Freundschaften wurden unter den Teilnehmern geschlossen; große Gastfreundschaft konnte trotz Finanzkrise erfahren werden; schließlich nahmen sie auch die Erkenntnis mit, dass das römische Recht europaweit gelehrt und studiert wird, lebendig und für den Austausch auf europäischer Ebene wichtig ist.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Roman Law Moot Court auch in Zukunft trotz der gegenwärtigen Probleme in Griechenland stattfinden kann und dass Tübingen im nächsten Jahr wieder um den Finaleinzug kämpfen wird.

Ein herzlicher Dank geht an die Sponsoren des Tübinger Teams: TRUMPF Werkzeugmaschinen GmbH + Co. KG (Ditzingen), Rechtsanwalt Dr. Werner Walk (Stuttgart), Dr. Kroll & Partner, Rechtsanwälte und Notar (Reutlingen).

3. Moot Court 2010

3RD INTERNATIONAL ROMAN LAW

MOOT COURT & CONFERENCE
Colonia Augusta Iulia Philippensis
(Kavala – Griechenland)

Tübinger Studentin zweitbeste Rednerin

Tübinger Team gelangt beim 3rd International Roman Law Moot Court bis ins kleine Finale

Fragwürdige Spekulationsgeschäfte zwischen zwei verfeindeten Brüdern, die sich gegenseitig in den Ruin treiben wollen, der eine tätig im Immobilienhandel, der andere im Sklavenhandel; Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Juraprofessoren über Rechtsfragen, die schließlich in - auch tätliche - Beleidigungen ausarten. Streikende Sklaven, die Kampflieder skandieren, so sie nicht Opfer der "Sklavengrippe" werden. Spielt die Geschichte auch in der lang vergangenen Antike, mutet einem mancher Aspekt doch merkwürdig vertraut an, und dies wird nicht nur mit dem Schauplatz Griechenland zusammenhängen, über den gerade häufiger als sonst etwas zu lesen ist. Dort, genauer im antiken Philippi, in der Nähe des heutigen Kavala, traten im März des Jahres acht europäische Teams von Jurastudenten an, um vor einem internationalen Richterkollegium, bestehend aus Rechtsprofessoren der beteiligten Universitäten, einen Fall aus dem Jahr 557 nach römischem Recht zu verhandeln.

Die vierköpfigen Teams aus Belgien, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Italien und Österreich hatten die Aufgabe, in wechselnden Zusammensetzungen jeweils Klage und Verteidigung in zwei Verfahrensteilen zu vertreten; einerseits klagte der Sklavenhändler gegen seinen Bruder auf Bezahlung von 500 Sklaven und foderte für diese einen Preis, der wegen der Spekulation weit über das Marktübliche gestiegen war; andererseits forderte einer der beiden Juraprofessor ein hohes Schmerzensgeld für die Verletzungen seiner Persönlichkeit, die er durch den Kollegen meinte erlitten zu haben.

Vor den Richtern, zu denen auch der Tübinger Vertreter des Römischen Rechts, Professor Dr. Thomas Finkenauer, gehörte, mußten die angehenden Juristen in ihren englischsprachigen Plädoyers nicht nur profunde Kenntnisse des römischen Rechts, sondern auch Schlagfertigkeit, rhetorischen Schliff, perfektes Auftreten vor Gericht und souveränes Zeitmanagement unter Beweis stellen. Eine kleine Sensation war es deshalb, daß die Tübinger Jurastudentin Theresa Kohlhäufl in der Einzelwertung im Kampf um den Preis für den besten Redner nicht nur alle Teilnehmer aus Liège, Neapel, Trier und Wien hinter sich ließ, sondern auch die Muttersprachler aus Oxford und Cambridge und am Ende nur ein Mitglied des Athener Teams an sich vorbeiziehen lassen musste. Das Tübinger Team, das daneben noch aus Julia Pfaffenrot, Sebastian Ritter und Cvetan Wetzler bestand, unterlag im Kleinen Finale äußerst knapp dem Team aus Oxford.

So würdig wie die Kulisse der beiden Finale – die Ruinen des antiken Philippi – war auch der Rahmen der Preisverleihung: ein Galadiner im Luxushotel IMARET, bei dem es sich der Bürgermeister von Kavala nicht nehmen ließ, die Sieger auszuzeichnen. Auf den Durchgang im nächsten Jahr darf man gespannt sein.

Ein herzlicher Dank gilt den Kanzleien Shearman & Sterling, Loh von Hülsen Michael (Berlin), Dr. Lohmann und Partner (Stuttgart), Dr. Kroll & Partner (Reutlingen) für das Sponsoring des Tübinger Teams.

2. Moot Court 2009

2ND INTERNATIONAL ROMAN LAW

MOOT COURT & CONFERENCE
Colonia Augusta Iulia Philippensis
(Kavala – Griechenland)

Tübinger Team schlägt britische Eliteuniversitäten

2nd International Roman Law Moot Court in Griechenland

Zwielichtige Immobiliengeschäfte korrupter Finanzbeamter; Klosteräbte, die unheilige Allianzen eingehen; einfache Bauern, deren Land sich Großinvestoren unter den Nagel reißen: Man hat schon davon gehört, zumal in Griechenland, wo sich ein solcher Fall kürzlich einiger öffentlicher Aufmerksamkeit erfreute. Dementsprechend groß war das Medieninteresse, als im April des Jahres im antiken Philippi (in der Nähe des heutigen Kavala) acht europäische Teams von Jurastudenten antraten, um vor einem internationalen Richterkollegium, bestehend aus Rechtsprofessoren der beteiligten Universitäten, einen vergleichbaren Fall aus dem Jahr 562 nach römischem Recht zu verhandeln.

Die vierköpfigen Teams aus Belgien, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Italien und Österreich hatten die Aufgabe, in wechselnden Zusammensetzungen jeweils Klage und Verteidigung in zwei Verfahrensteilen zu vertreten; einerseits klagte der Fiskus auf Rückgabe eines Grundstücks, das durch ein Strohmanngeschäft unter Beteiligung eines Klosters an eine private Gesellschaft gelangt war, die dort ein luxuriöses Spa für die oströmische Oberschicht errichtet hatte; andererseits wehrte sich ein Olivenbauer, der eben dieser Gesellschaft ein Wegerecht an seinem Grundstück eingeräumt hatte, gegen Gäste des Wellness-Hotels, die als schamlose Falschparker seine Olivenernte mit ihren Fuhrwerken behinderten.

Vor den Richtern, zu denen auch der Tübinger Vertreter des Römischen Rechts, Professor Dr. Thomas Finkenauer, gehörte, mußten die angehenden Juristen in ihren englischsprachigen Plädoyers nicht nur profunde Kenntnisse des Römischen Rechts, sondern auch Schlagfertigkeit, rhetorischen Schliff, perfektes Auftreten vor Gericht und souveränes Zeitmanagement unter Beweis stellen. Eine kleine Sensation war es deshalb, daß die Tübinger Jurastudenten Friederike Erxleben, Benedicta Knoblauch, Sonja Maichl und Gunther Preidel in der Vorrunde nicht nur die Teams aus Athen, Liège, Neapel, Trier und Wien, sondern auch die Muttersprachler Oxford und Cambridge hinter sich ließen und als Punktsieger ins Finale einzogen, das schließlich die Studenten aus Trier denkbar knapp für sich entscheiden konnten.

So würdig wie die Kulisse des Finales – die Ruinen des antiken Philippi – war auch der Rahmen der Preisverleihung: ein Galadiner im Luxushotel IMARET, bei dem es sich der Bürgermeister von Kavala nicht nehmen ließ, die Sieger auszuzeichnen. Auf den Durchgang im nächsten Jahr darf man gespannt sein.

Ein herzlicher Dank gilt den Kanzleien Shearman & Sterling, Loh von Hülsen Michael (Berlin), Dr. Lohmann und Partner (Stuttgart), Dr. Kroll & Partner (Reutlingen) für das Sponsoring des Tübinger Teams.