Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)

Tag der Kinderrechte: Sicherheit als Frage von Schutz, Befähigung und Beteiligung für Kinder in der digitalen Welt

von Ingrid Stapf, Cora Bieß, Jessica Heesen

20.11.2021 · Am 20. November ist Tag der Kinderrechte. Dieser geht auf den Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 zurück. Die völkerrechtlich bindende und am häufigsten ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert Heranwachsenden gleichermaßen Schutz-, Beteiligungs- und Befähigungsrechte. Diese Rechte wurden in diesem Jahr im Zuge eines General Comment explizit auf digitale Welten ausgedehnt.1 Aktuell wird allerdings vermehrt von wachsenden Sicherheitsgefährdungen von Kindern im digitalen Raum berichtet. Den damit verbundenen Forschungsbedarf greift ein kürzlich gestartetes BMBF-Projekt unter Leitung des Ethikzentrums der Uni Tübingen auf.

Drogenbanden in Mexiko kontaktieren Kinder über Videospiele,2 Cybermobbing in schulischen WhatsApp-Gruppen oder Snapchat,3 Pädokriminelle planen sexuelle Übergriffe über das Spiel Fortnite oder Kinder, die auf lebensgefährliche TikTok-Challenges stoßen:4 Beispiele wie diese häufen sich und verdeutlichen die Schattenseiten der wachsenden Mediatisierung von Kindheit (Tillmann & Hugger 2014). So hat sich ein großer Teil der kindlichen Erfahrungswelten ins Internet verlagert und sich im Zuge der Corona-Pandemie als einer Art „Brandbeschleuniger“5 für digitale Medien noch vervielfacht. War es ursprünglich für die Kommunikation zwischen Erwachsenen gedacht, so wird das Internet mittlerweile gleichermaßen von Kindern6 genutzt. Ein Drittel der Internetnutzenden weltweit sind jünger als 18 Jahre (Livingstone et al. 2016). Gleichzeitig sind Kinder oft allein im Internet unterwegs. Kinder sind somit nicht nur Medienrezipierende und Konsumierende, sondern auch Kreierende und Kontaktpersonen bei der Kommunikation mit Dritten. Hier entsteht ein Bündel strukturell neuer Gefährdungslagen, die mit Interaktionsrisiken einhergehen. Sicherheitsbedrohungen umfassen sexuelle Grenzverletzungen oder Ausbeutung von Kindern, Cybergrooming, Tracking, Stalking, Cyberbullying, Hate Speech oder Privatheitsgefährdungen.

Obwohl es bestehende Hilfsangebote für Heranwachsende im Internet gibt, sind sie oft nicht bekannt. Derzeit fehlt es jedoch nicht nur allgemein an effizienten, sondern vor allem auch an kinderzentrierten Regulierungs- und Befähigungsansätzen, die Kinder und Jugendliche zuverlässig vor Gefahren schützen und gleichzeitig ihre Partizipation und freie Entfaltung in digitalen Räumen unterstützen. Damit dies gelingt, ist es nicht ausreichend, allein von der Tat bzw. den Tatbeständen aus zu denken, sondern diese müssen vielmehr von den Kindern in ihrer konkreten Lebenswelt, ihrem eigenen Medienhandeln sowie ihrer (fehlenden) Wahrnehmung von Sicherheitslücken in digitalen Umfeldern her adressiert werden. 

Hier rein rechtlich anzusetzen, erscheint verkürzt. Weiterführend ist vielmehr eine interdisziplinäre und dabei medienethisch fundierte Analyse der Rahmenbedingungen notwendig, die das Handeln des Kindes bedingen – etwa Fragen der Regulierung sowie der Medienselbstregulierung, der Prävention und der Resilienz: Welche bestehenden Normen der Regulierung befähigen oder gefährden das Kind bei der Interaktion im digitalen Raum? Welche Stakeholder tragen wofür Verantwortung und wie kann die komplexe Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Sicherheit von Kindern online optimiert werden? Welcher Regulierungsnormen, aber auch -prozesse und -verfahren bedarf es, um Sicherheit zu schaffen und dennoch grundlegende Medienfreiheiten zu gewähren? Und: Inwiefern sind Bildungsangebote und Erziehungsarbeit als präventive Maßnahmen wirksam beim Schutz von Kindern vor digital initiierten sexuellen Übergriffen? 

Ziel ist es also schon jüngere Kinder dazu zu befähigen, möglichst geschützt selbstbestimmt handeln und Resilienz entwickeln zu können. Oder digitale Zivilcourage zu fördern, damit Kinder sich gegenseitig helfen oder Hilfe holen. Entscheidend ist es dabei auch, dass digitale Welten neben den Herausforderungen auch mannigfache Potenziale für die persönliche Entfaltung, Bildung, Unterhaltung oder auch Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder bieten, auf die Kinder ebenfalls ein Recht haben. Um die Risiken zu minimieren und die Potenziale zu stärken, ist es folglich entscheidend zu verstehen, wie Kinder sich im Netz bewegen, was sie wie suchen, wie sie mit Problemen umgehen und welche Ideen sie für Lösungen von Problemen oder auch Regulierungsfragen haben.

Artikel 12 der VN-Kinderrechtskonvention schreibt eine „Berücksichtigung des Kinderwillens“ fest. In dieser 1992 in Deutschland ratifizierten Menschenrechtskonvention für Kinder, wird Partizipation als eine von drei kinderrechtlichen Säulen – neben Schutz und Befähigung – etabliert. Danach ist es wesentlich, die Sichtweisen von Kindern auf sie betreffende Angelegenheiten anzuhören und Kinder sinnvoll an diesen Prozessen zu beteiligen: Wie also kann Internetkommunikation für Kinder sicherer und gleichzeitig partizipativer ausgestaltet werden? Bislang mangelt es an partizipativen Forschungsmethoden und damit verbundenen ethischen Leitlinien in Sicherheitskontexten. Dies ist ein besonders sensibler Bereich für die Forschung mit Kindern, da hier Themen wie sexueller Missbrauch (Re-)Traumatisierungen und Ängste auslösen können, andererseits aber gerade die Forschung mit Kindern grundlegend für optimierte Regulierungsmaßnahmen und Präventionsangebote ist.  

Die ethische Forschung bietet hier eine Perspektive, um Defizite sichtbar zu machen und über rechtliche Aspekte hinaus moralisch relevante Fragestellungen zu adressieren. Das Projekt SIKID macht sich zum Ziel, Kinderrechte aus einer partizipativ angelegten und ethisch fundierten Forschung im interdisziplinären Zusammenspiel zu stärken. Ausgehend von einem kinderrechtlichen Ansatz werden mögliche kinderzentrierte Regulierungs- und Befähigungsansätze diskutiert, die Kinder und Jugendliche zuverlässig vor Gefahren schützen und gleichzeitig ihre Partizipation und freie Entfaltung in digitalen Räumen unterstützen. Denn zivile Sicherheit ist auch eine zentrale Frage in freiheitlichen Demokratien: Kinder und Jugendliche sollen sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Bürger*innen entwickeln können, die den demokratischen Institutionen vertrauen und sich sicher fühlen, dabei aber – auch digital – gesellschaftliche Teilhabe erfahren und selbstbestimmt und kritisch in sozialer Verantwortung handeln lernen. Damit geht es bei der Frage von kindlicher Sicherheit in digitalen Welten um den Kern der Menschenrechte.

Kurz-Link zum Teilen: https://uni-tuebingen.de/de/221766

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Quellen:

Livingstone, S., Carr, J. & Byrne, J. (2016), One in Three: Internet Governance and Children´s Rights. Florenz: UNICEF Innocenti. 

Tillmann, A. & Hugger, K. U. (2014), Mediatisierte Kindheit – Aufwachsen in mediatisierten Lebenswelten. In: A. Tillmann, S. Fleischer & K. U. Hugger (Hg.), Handbuch Kinder und Medien. Wiesbaden: Springer VS, 31-45. 

1 www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/Pages/GCChildrensRightsRelationDigitalEnvironment.aspx

2 www.spiegel.de/netzwelt/games/mexiko-drogenbanden-suchen-ueber-videospiele-kontakt-zu-kindern-a-ac78a0ab-f28a-4064-a1bc-83b57e50add3

3 www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/socialmedia-workshop-kinder-neheim-100.html

4 www.zdf.de/verbraucher/wiso/kinder-allein-im-netz----wie-sicher-sind-tiktok-und-co-100.html

5 www.brigitte.de/aktuell/gesellschaft/sexuelle-uebergriffe-gegen-kinder---digitale-medien-wirken-wie-ein-brandbeschleuniger--13112008.html

6 Unter den Begriff „Kinder“ fallen laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Menschen bis zu einem Alter von 18 Jahren. Teils benutzen wir zur Verdeutlichung den Ausdruck „Kinder und Jugendliche“ und differenzieren im Projekt die Entwicklungsphasen frühe (0-5 Jahre), mittlere Kindheit (6-10 Jahre), frühe (11-14 Jahre) und späte Adoleszenz (15-18 Jahre).