Department of Psychology

Bachelorstudiengang Psychologie

Anfrage Prüfungsergebnisse

Anfragen hierzu werden nur dann beantwortet, wenn die Anfragen per E-Mail (student. E-Mail-Adresse) an das Prüfungssekretariat gerichtet werden

Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bereits erbrachte Studienleistungen, die im Bachelorstudiengang Psychologie anerkannt werden sollen, müssen beim zuständigen Fächerverantwortlichen im Psychologischen Institut vorgelegt und von diesem auch anerkannt werden. Studienleistungen, die für das Schwerpunktmodul anerkannt werden sollen, müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses anerkannt werden. Für Anträge gilt:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich über das Prüfungssekretariat und richten ihn an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Anträge per E-Mail können leider nicht bearbeitet werden.

Den Antrag auf Anerkennung finden Sie im Downloadbereich

Nachweis Versuchspersonenstunden

Der Nachweis über die Versuchspersonenstunden muss im Sekretariat von Herrn Prof. Dr. Heller, Frau Rück, PI, Ebene 5, Raum 4533, vorgelegt werden. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.

Informationen zur Exmatrikulation

Wenn Sie nach Erbringen der letzten Studienleistungen Ihr Studium beendet haben, können Sie sich selbst gleich exmatrikulieren. Ansonsten werden Sie automatisch zum Semesterende vom Studierendensekretariat exmatrikuliert.
Falls Sie sich nach Erhalt der letzten Prüfungsergebnisse relativ bald nach Semesterbeginn selbst exmatrikulieren, bekommen Sie eventuell noch einen Teil der bezahlten Gebühren zurück. Näheres dazu finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/studium/studienorganisation/semester-und-studienplanung/exmatrikulation/.