Institute of Media Studies

Bewerbung

Für diesen Studiengang sind keine Bewerbungen mehr möglich.

 Zum Nachfolge-Studiengang B.A. Medienwissenschaft (ab 2019)

Ausrichtung und Perspektiven

Welche Besonderheiten bietet das Studium am Institut für Medienwissenschaft?

Das Institut für Medienwissenschaft bietet ein breit angelegtes medienwissenschaftliches Studienprofil an, das Studierende auf verschiedenen Gebieten qualifiziert. Das Spektrum, das die hiesigen Lehrstühle abdecken, reicht von medienpraktischen Schwerpunkten bis hin zu empirischer Medienforschung. Unter der Rubrik „Institut/Profil“ auf unserer Institutswebseite finden Sie weiterführende Informationen über das Arbeitsprofil der Tübinger Medienwissenschaft.

Auf welches Ziel ist das Studium ausgerichtet?

Der B.A.-Studiengang „Medienwissenschaft“ am Institut für Medienwissenschaft hat den Anspruch, die Vermittlung medienpraktischer Kompetenzen mit einem modernen geistes- und sozialwissenschaftlich geprägten Studium zu verbinden. Damit leistet er zweierlei: Einerseits bereitet er Sie auf die redaktionelle Arbeit in traditionellen und digitalen Medien vor, andererseits liefert er die nötige wissenschaftliche Qualifikation für die Zulassung zu einem Master-Studiengang.

Bereitet mich das Studium auf eine Karriere im Journalismus oder in den Public Relations vor?

Das Studium versetzt Sie in die Lage, sich sehr schnell in die spezifischen Anforderungen Ihres gewählten Berufs einzuarbeiten. Durch intensive Gruppen- und Projektarbeit, angeleitet von medienerfahrenen Dozenten und Lehrbeauftragten aus der Praxis, erwerben Sie während des Studiums vielfältig einsetzbare analytische, methodische, praktische und strategische Kompetenzen. Absolventen der Tübinger Medienwissenschaft arbeiten heute für große Zeitungen und Zeitschriften, für Radio- und Fernsehsender; sie sind im Medienmanagement, für Werbeagenturen und in der Medienforschung tätig.

Kann ich mich auch um ein Zweitstudium bewerben?

Ja. Allerdings müssen Sie sich dazu an eine Reihe von Bestimmungen für ein Parallelstudium halten, die hier festgehalten sind.

Bei einem Parallelstudium hat der Bewerber laut Landeshochschulgesetz außerdem aufgrund bisheriger Studienleistungen nachzuweisen, dass er befähigt ist, die Parallelstudiengänge innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. Dieser Nachweis ist in der Regel erbracht, wenn die bisherigen Studienleistungen mit mindestens der Note „gut“ bewertet worden sind. An der Universität Tübingen ist ein Parallelstudium daher frühestens ab dem zweiten Hochschulsemester möglich. Um eine Umschreibung bzw. die Einschreibung für ein Parallelstudium im Studentensekretariat vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie von allen betroffenen Fakultäten eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen.

Ich habe noch weitere Fragen zum Studiengang. An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie weitere Informationen über den B.A.-Studiengang „Medienwissenschaft – Medienpraxis“ einholen wollen, ist es sinnvoll, die allgemeine B.A.-Beratungssprechstunde zu besuchen.

Informationen zur Bewerbung

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Der Bewerbungsschluss ist immer der 15. Juli jedes Jahres; das Studium beginnt im Wintersemester.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Prinzipiell besteht das Bewerbungsverfahren aus zwei Schritten. Zunächst müssen Sie sich im Rahmen der Onlinebewerbung registrieren. Anschließend können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch verschicken. Genauere Informationen über das Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Universität Tübingen. Bitte wenden Sie sich bei entsprechenden Fragen an das Studiensekretariat.

Welche Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden?

Nachdem Sie die Onlinebewerbung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die postalische Bewerbung mit allen dazugehörigen Unterlagen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewerbung ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

Wenn die Hochschulzugangsberechtigung in einem nicht deutschsprachigen Land erworben wurde, ist zusätzlich eine DSH-Prüfung erforderlich, in der mindestens die Note 2-3 erzielt wurde (d.h. 75% der erreichbaren Punkte). Sollten Sie eine Berufsausbildung gemacht oder bereits medienpraktisch – in einem mindestens dreimonatigem zusammenhängendem Zeitraum – gearbeitet haben, bitten wir Sie ausdrücklich, die entsprechenden Zeugnisse beizufügen, da Ihnen dies im Auswahlverfahren gutgeschrieben wird.

Welche sprachlichen Kenntnisse muss man für das Studium mitbringen?

Das Studium der Medienwissenschaft erfordert sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache und hervorragende sprachliche Ausdrucksfähigkeit. Außerdem werden für das Studium gute Englischkenntnisse sowie mindestens eine weitere Fremdsprache benötigt, die im Auswahlverfahren nachgewiesen werden müssen.

Muss ich für das Studium im Vorfeld ein Praktikum gemacht haben?

Falls Sie im Rahmen eines Praktikums bereits erste Erfahrungen im Medienbereich gemacht haben, ist dies sehr begrüßenswert. Allerdings ist ein solches Praktikum keine Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz.

Wie lautet die Adresse, an die die Unterlagen gesendet werden müssen?

Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen

Ich habe vor, Medienwissenschaft im Hauptfach zu studieren. Welches Nebenfach sollte ich wählen?

Da es sich beim B.A.-Studiengang „Medienwissenschaft – Medienpraxis“ um einen Kombinationsstudiengang handelt, kann das Nebenfach frei gewählt werden. Es existiert eine relativ große Zahl möglicher Nebenfächer, die hier aufgeführt sind.

Bei der Wahl des Nebenfachs sollten Sie darauf achten, dass es Ihren persönlichen Interessen und beruflichen Zielen entspricht.

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung des Studiengangs?

Sowohl das B.A.-Haupt- als auch das Nebenfach sind zulassungsbeschränkt. Im Hauptfach werden in jedem Wintersemester 90 Studienplätze vergeben. Im Nebenfach stehen 30 Studienplätze zur Verfügung.

Wo lag der NC im letzten Zulassungsverfahren? Habe ich mit meiner Abiturnote überhaupt eine Chance?

Die Auswahl erfolgt gemäß einer Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber nach folgenden Kriterien:

a. Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens ist die Gesamtqualifikation der HZB zu berücksichtigen. Im Falle beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach § 59 LHG ist alternativ die Gesamtnote der Eignungsprüfung oder, falls keine Eignungsprüfung gesetzlich gefordert wird, die Gesamtnote der Meisterprüfung bzw. der gleichwertigen Fortbildungsprüfung oder Fachschulprüfung im Sinne von § 14 Schulgesetz maßgeblich.
Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz in deutsche Noten umzurechnen.

b. Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeit, besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben, insbesondere ein zusammenhängendes dreimonatiges Praktikum im Medienbereich oder eine Berufsausbildung im Medienbereich.

Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung

(Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren für das Hauptfach Medienwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Arts)

§ 7

(1) Die Reihung erfolgt nach der Durchschnittsnote der HZB. Im Falle beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach § 59 LHG ist alternativ die Gesamtnote der Eignungsprüfung maßgeblich oder, falls keine Eignungsprüfung gesetzlich gefordert wird, die Gesamtnote der Meisterprüfung bzw. der gleichwertigen Fortbildungsprüfung oder Fachschulprüfung im Sinne von § 14 Schulgesetz.

(2) Für eine Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeit, besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikation, die Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben, wird die Note um bis zu 0,4 verbessert. Hierbei werden insbesondere nachstehende Kriterien folgendermaßen bewertet:

   

a) abgeschlossene Berufsausbildung

0,4

b) Praktikum mit qualifiziertem Nachweis, das für ein Studium der Medienwissenschaft förderlich ist, mit einer zusammenhängenden Dauer von mindestens 3 Monaten.

Dabei kann maximal 1 Praktikum angerechnet werden.

0,4