Institute of Media Studies

Praktikum

Ist ein Praktikum Teil des medienwissenschaftlichen Studiums?

Ja. Im Rahmen des Studiums ist fest eingeplant, dass die Studierenden ein dreimonatiges studienbegleitendes Praktikum in den Semesterferien absolvieren. Vorgeschrieben ist eine Tätigkeit in einem Medienberuf. Möglich ist z.B. die Mitarbeit in der PR-Abteilung eines Möbelunternehmens, nicht aber in der Schreinerei einer Fernsehanstalt. Die Studierenden werden dazu ermutigt, darüber hinaus praktische Erfahrungen zu sammeln und können ihr Praktikum im Bereich der Presse, des Hörfunks, des Fernsehens, der Neuen Medien, der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit im In- oder Ausland ableisten. Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum in Teilpraktika von mindestens vier Wochen Dauer zu splitten. Das Praktikum muss während der Semesterferien absolviert werden, und Sie bekommen dafür 18 Leistungspunkte.

Werkstudierendentätigkeiten oder freie redaktionelle Tätigkeiten werden unter folgenden Bedingungen als Äquivalent zu einem Vollzeit-Praktikum angerechnet:

  • Sie erfolgen in einer klar definierten medienaffinen Abteilung eines Unternehmens oder beziehen sich auf ein klar definiertes medienaffines Projekt.
  • Sie umfassen mindestens 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Insgesamt müssen 450 Arbeitsstunden erbracht werden.
  • Sie sind innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

Werden Praktika, die vor Beginn des M.A.-Studiums absolviert wurden, anerkannt?

Nein.

Kann ich mir auch ein Auslandspraktikum anrechnen lassen?

Auch hier gilt unter Vorbehalt, dass es prinzipiell möglich ist, sich ein im Ausland absolviertes Praktikum anrechnen zu lassen. Einzelheiten sind mit der M.A.-Studienberatung zu klären.

Vermittelt mir das Institut für Medienwissenschaft einen Praktikumsplatz oder bestehen Praktikumskooperationen?

Grundsätzlich sollen Studierende, eigenverantwortlich und ihren Interessen folgend, selbstständig einen Praktikumsplatz suchen und sich bewerben. Für Rückfragen stehen Dr. Pia Fruth und Dr. Anne Ulrich als Praktikumsberaterinnen zur Verfügung.

Ist es sinnvoll, ein Praktikum während des Semesters zu machen?

Davon ist abzuraten. Da die meisten Praktika eine Vollzeitanwesenheit erfordern, kollidieren Praktikum und Studiumsveranstaltungen fast zwangsläufig. Die Lehrenden sehen es nur sehr ungern, wenn Sie bei den Seminaren fehlen. Außerdem können Sie sich für das Pflichtpraktikum leider nicht beurlauben lassen. Es ist also in jedem Fall sinnvoller, das Praktikum auf die Semesterferien zu legen.

Ist es sinnvoll, im vierten Semester ein Praktikum zu machen?

Nein. Das vierte Semester ist für das Prüfungsmodul (M10.1 sowie M10.2) vorgesehen.

Was ist ein Urlaubssemester?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Studierendensekretariat für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist beispielsweise für ein zusätzliches freiwilliges Praktikum möglich. Nicht möglich hingegen ist eine Beurlaubung fürs Pflichtpraktikum oder ein Auslandssemester, in dem Sie Studien- oder Prüfungsleistungen anrechnen lassen wollen.

Wo bekomme ich eine Bestätigung über das vorgeschriebene Pflichtpraktikum?

Laden Sie das Formular „Bestätigung: Pflichtpraktikum“ herunter und füllen Sie es aus. Sie können es in jedem Lehrstuhlsekretariat unterschreiben und abstempeln lassen.