Institute of Media Studies

M.A.-Arbeit & M.A.-Prüfung

Zum Ende des Studiums stehen die Masterarbeit, der Besuch des Kolloquiums und die abschließende mündliche Prüfung an. Was es dabei zu beachten gibt, wird hier erklärt – und noch einiges mehr, was in dieser Studienphase wichtig ist. Alle relevanten Informationen zur Master-Arbeit finden Sie auch in unserer Handreichung. Sie können zur einfachen Formatierung gerne unsere Word-Vorlage für Abschlussarbeiten verwenden.

Das Mastermodul M9

Wie finde ich eine Betreuungsperson für die Masterarbeit und meine mündliche Prüfung?

Prinzipiell können Sie alle am Institut tätigen Professor*innen sowie Dr. Pia Fruth, PD Dr. Ulrich Hägele, Dr. Torsten Maurer und Dr. Anne Ulrich als Betreuer*innen oder Prüfer*innen wählen. Es genügt, eine*n Prüfer*in zu finden. Übersicht über das Themenspektrum der in Frage kommenden Personen

Wo finde ich medienwissenschaftliche Literatur, die frei zugänglich ist?

Das Institut für Medienwissenschaft der Philips-Universität Marburg betreibt das Publikationsrepositorium media/rep. Hier finden Sie Monografien, Sammelbände, Aufsätze, Artikel und Podcasts aus den Medienkulturwissenschaft. Alle Publikationen, die Sie dort finden, sind open access. Hier haben Sie Zugang zu dem Repositorium: https://mediarep.org/

Wo und wie beantrage ich die Masterprüfung?

Für die Anmeldung der Prüfung stellen Sie beim Prüfungsamt einen "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit". Das zugehörige Formular kann dort heruntergeladen werden.

Die Masterprüfung findet in der Regel im 4. Semester statt. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich, sobald alle in den ersten drei Studiensemestern vorgesehenen Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen und in Alma eingetragen sind. Dies gilt auch für das Pflichtpraktikum. Auf Antrag kann das Mastermodul schon vor Absolvieren des Pflichtpraktikums angemeldet und absolviert werden - aber nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung eine feste Praktikumszusage vorlegen können, auf welcher der Praktikumsbeginn mind. 6 Monate nach Anmeldung der Masterarbeit vorgesehen ist.

Aus welchen Teilleistungen besteht das Mastermodul?

Das Mastermodul besteht aus den Teilmodulen M9.1 (Masterarbeit), M9.2 (Kolloquium) sowie M9.3 (Mündliche Abschlussprüfung), in denen insgesamt 27 CP erbracht werden.

Die Masterarbeit kann aus einer theoretischen Arbeit, einer empirischen Arbeit oder einem praktischen Werkstück mit einer wissenschaftlichen Dokumentation bestehen.

Im Weiteren gelten §15 bis §17 der Allgemeinen und §8 bis §10 der Besonderen Studien- und Prüfungsordnung. Dort ist u.a. festgelegt, dass sich die Master-Gesamtnote zu 25 Prozent aus der Note des Moduls M9 (also des Mastermoduls) und zu 75 Prozent aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module zusammensetzt.

Was ist das Kolloquium?

Das Kolloquium ist eine prüfungsvorbereitende Lehrveranstaltung (Modul 9.2) und findet beim jeweiligen Betreuer der M.A.-Arbeit statt. Seine Form kann von der eines üblichen Seminars abweichen.

Muss ich zum Prüfungszeitpunkt eingeschrieben sein?

Ja.

Verliere ich meinen Prüfungsanspruch, wenn ich meine Prüfungen nicht im vierten Semester schaffe?

Nein. Sie müssen sich dann aber für ein weiteres Semester beim Studierendensekretariat rückmelden.

Wie lange darf ich überhaupt studieren?

Ihre Studienzeit darf die Regelstudienzeit von vier Semestern überschreiten. Sobald Sie sich zur Masterprüfung angemeldet haben, muss das Studium allerdings innerhalb von sechs Monaten zu Ende geführt werden.

Wie werden die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen gewichtet?

Die Gesamtnote setzt sich zu 25 Prozent aus der Note des Moduls M9 (also des Mastermoduls) und zu 75 Prozent aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module zusammensetzt.

Welche Termine gelten für die M.A.-Arbeit und die M.A.-Prüfung?

Sie sollten sich möglichst zu Beginn des vierten Semesters zur M.A.-Prüfung anmelden. Ab diesem Termin haben Sie für Ihre Masterarbeit fünf Monate Zeit. Die mündliche Prüfung erfolgt dann innerhalb von 4 Wochen.

In welcher Form ist die Masterarbeit einzureichen?

Bitte geben Sie die Masterarbeit in Form von einem gebundenen Exemplar im Prüfungsamt ab und schicken Sie zusätzlich eine PDF-Datei der Masterarbeit per E-Mail an ma-arbeitenspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de und Ihre Betreuungsperson. Bei postalischem Versand gilt das Datum des Poststempels.