Institute of Media Studies

Das Praktikum

Alles zum Pflichtpraktikum und zu möglichen freiwilligen Praktika während des M.A.-Studiums.

Ist ein Praktikum Teil des medienwissenschaftlichen Studiums?

Ja. Im Rahmen des Studiums ist fest eingeplant, dass die Studierenden ein dreimonatiges studienbegleitendes Praktikum in den Semesterferien absolvieren. Dafür erhalten sie 18 ECTS-Punkte.

Das Praktikum 

  • wird im Profil „Produktion und Analyse“ in einem selbst gewählten Bereich der Medienproduktion absolviert. Mögliche Mediensparten sind Presse, Hörfunk, Film (Filmproduktionen, Filmfestivals), Fernsehen, Neue Medien, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Industrie, Museen mit medienspezifischer Ausrichtung (z.B. Filmmuseen, ZKM Karlsruhe etc.), Medienarchive usw.; 
  • wird im Profil „Medien und Verantwortung“ in einem selbst gewählten Bereich der angewandten Medienforschung, in der Öffentlichkeitsarbeit von (Non-Profit-) Organisationen, in Medienunternehmen, Medienkontrollorganen, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen o.Ä. absolviert.

Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum in Teilpraktika von mindestens vier Wochen Dauer zu splitten. Werkstudierendentätigkeiten oder freie redaktionelle Tätigkeiten werden unter folgenden Bedingungen als Äquivalent zu einem Vollzeit-Praktikum angerechnet:

  • Sie umfassen mindestens 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Insgesamt müssen 450 Arbeitsstunden erbracht werden.
  • Sie sind innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

Werden Praktika, die vor Beginn des M.A.-Studiums absolviert wurden, anerkannt?

Nein.

Kann ich mir auch ein Auslandspraktikum anrechnen lassen?

Auch hier gilt unter Vorbehalt, dass es prinzipiell möglich ist, sich ein im Ausland absolviertes Praktikum anrechnen zu lassen. Einzelheiten sind mit der M.A.-Studienberatung zu klären.

Vermittelt mir das Institut für Medienwissenschaft einen Praktikumsplatz oder bestehen Praktikumskooperationen?

Grundsätzlich sollen Studierende, eigenverantwortlich und ihren Interessen folgend, selbstständig einen Praktikumsplatz suchen und sich bewerben. Für Rückfragen stehen Dr. Pia Fruth und Dr. Anne Ulrich als Praktikumsberaterinnen zur Verfügung.

Ist es sinnvoll, ein Praktikum während des Semesters zu machen?

Davon ist abzuraten. Da die meisten Praktika eine Vollzeitanwesenheit erfordern, kollidieren Praktikum und Studiumsveranstaltungen fast zwangsläufig. Die Lehrenden sehen es nur sehr ungern, wenn Sie bei den Seminaren fehlen. Außerdem können Sie sich für das Pflichtpraktikum leider nicht beurlauben lassen. Es ist also in jedem Fall sinnvoller, das Praktikum auf die Semesterferien zu legen.

Ist es sinnvoll, im vierten Semester ein Praktikum zu machen?

Nein. Das vierte Semester ist für das Mastermodul (M9) vorgesehen.

Kann ich fürs Praktikum ein Urlaubssemester nehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Studierendensekretariat für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist beispielsweise für ein zusätzliches freiwilliges Praktikum möglich. Nicht möglich hingegen ist eine Beurlaubung fürs Pflichtpraktikum oder ein Auslandssemester, in dem Sie Studien- oder Prüfungsleistungen anrechnen lassen wollen.

Wo bekomme ich eine Bestätigung über das vorgeschriebene Pflichtpraktikum im M.A.-Studiengang Medienwissenschaft?

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Sie können es selbst ausfüllen und dann von jedem Lehrstuhlsekretariat oder im Geschäftszimmer stempeln und unterschreiben lassen.