Im Fall von Krankheit oder sollten belegbare Verhinderungsgründe vorliegen, müssen Sie unmittelbar nach dem Termin des Leistungsnachweises einen schriftlichen Antrag und ein ärztliches Attest bei der Lehrperson oder der Studienberatung einreichen. Sie können dann zur regulären Wiederholungsprüfung antreten, falls eine solche stattfindet.
Bei schriftlichen Leistungen (z.B. Klausur) müssen Sie sich spätestens einen Tag vorher in Alma abmelden. Das können Sie selbst vornehmen. Bei Hausarbeiten einen Tag vor der von der Lehrperson ausgegebenen Frist. Sie können sich sogar noch kurzfristiger abmelden, dann aber nicht mehr über Alma. Die denkbar kürzeste Möglichkeit wäre, sich persönlich bei der Lehrperson vor Verteilung der Prüfungsaufgaben abzumelden. Bei mündlichen Prüfungen ist die Lage etwas anders. Dort müssen Sie sich drei Tage vorher abmelden.