Juristische Fakultät

06.07.2026

Neu: LL.B-Studium in Tübingen möglich!

Zum Wintersemester 2026/27 ist es soweit: Nach intensiven Vorbereitungen treten die soeben im Senat verabschiedeten Rechtsgrundlagen für die Verleihung des akademischen Grads „Bachelor of Laws (LL.B.)“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung in Kraft. Erstmals können dann Studierende, die im Rahmen unseres Staatsexamensstudiengangs eine bestimmte Anzahl von Lehrveranstaltungen und Teilprüfungen erfolgreich absolviert haben, unabhängig von der Ersten juristischen Prüfung und dem Universitätsexamen den akademischen Grad eines LL.B. erhalten. Die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität nutzt damit die Spielräume, die ihr der Landesgesetzgeber mit der entsprechenden Öffnung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung gerade erst eröffnet hat. In enger Abstimmung mit den Juristischen Fakultäten in Heidelberg und Freiburg sowie mit den Studierendenvertretern der Fachschaft sind in den vergangenen Monaten die erforderlichen Grundlagen geschaffen worden. Die Attraktivität der Fakultät im Wettbewerb um die besten Studienanfänger wird damit wieder einmal gestärkt: Auch weiterhin bietet die Tübinger Fakultät ein reiches, hochattraktives Studienangebot, das eine fundierte Ausbildung in den Kernfächern des bürgerlichen, des öffentlichen und des Strafrechts und in den Grundlagendisziplinen mit hochinnovativen Lehrformaten und einer starken internationalen Ausrichtung verbindet. All dies kann künftig mit dem Erwerb des LL.B. verbunden werden – Tübingen bleibt damit am Puls der Zeit.