24.02.2026
Examensfeier der Juristischen Fakultät am 3. Februar 2026
Am Dienstag, dem 3. Februar 2026 verabschiedete die Juristische Fakultät ihre Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Staatsprüfung im Rahmen einer festlichen Examensfeier.
Eröffnet wurde die Feier durch die Dekanin Professor Christine Osterloh-Konrad, welche die Absolventinnen und Absolventen sowie deren Gäste willkommen hieß. Die Dekanin hob zunächst hervor, dass die Feier nicht allein dem erfolgreichen Abschluss der Staatsprüfung gelte und vielmehr all die vergangenen Jahre intensiven Studiums gewürdigt würden. Die Absolventinnen und Absolventen dürften zu Recht stolz auf das Erreichte sein. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen an der Fakultät ging die Dekanin auf die bevorstehende Einführung des Bachelor of Laws (LL.B.) ein. Der Bachelor stelle eine wichtige Absicherung und Rückfalloption für die Studierenden dar und unterstreiche zugleich die Attraktivität des Studienstandorts Tübingen. Gleichwohl betonte Osterloh-Konrad die Bedeutung des Staatsexamens als anspruchsvollen Qualitätsmaßstab. Hohe Standards und Anforderungen seien konstitutiv für die juristische Ausbildung. Der Bachelor bediene hauptsächlich eine Angst der Studierenden, welche man zwar nachvollziehen könne, jedoch nicht zum bestimmenden Maßstab werden lassen solle. Den Examinierten wünschte sie, ihrem neuen Abschnitt mit Mut und Zuversicht zu begegnen.
„Ich muss wohl zwei oder drei Raupen aushalten, wenn ich die Schmetterlinge kennenlernen will“ – Antoine de Saint-Exupéry in „Der kleine Prinz“
Mit diesen Worten zog Frau Sintje Leßner, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts, eine Parallele zur intensiven Phase der Examensvorbereitung, bei der nicht nur fachliches Können eine Rolle spielt, sondern vor allem der Wille weiterzumachen. Auch sie sprach den Absolventinnen und Absolventen ihre herzliche Gratulation zum bestandenen Examen aus. Leßner dankte außerdem den Lehrenden der Fakultät, den Prüferinnen und Prüfern aus der Praxis sowie auch den Familien und Angehörigen für die jeweilige Unterstützung auf dem Weg zum heutigen Erfolg. Anschließend stellte sie zentrale Kennzahlen der aktuellen Prüfungskampagne vor: Landesweit nahmen 683 Kandidatinnen und Kandidaten teil, davon 59 % Frauen. Der Durchschnitt der schriftlichen Prüfungen lag sowohl in Baden-Württemberg insgesamt als auch in Tübingen bei 5,85 Punkten. Der Durchschnitt der mündlichen Prüfungen lag in Tübingen bei 8,97 Punkten. Besonders erfreulich fiel die Durchfallquote aus: Lediglich 11,64 %, also 17 der 146 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Tübingen, bestanden die Prüfung nicht. Mit einem Zitat von Napoleon Bonaparte – „Ein Genie ist der, der das Durchschnittliche tun kann, während alle anderen um ihn herum den Verstand verlieren“ – ermutigte Leßner die Absolventinnen und Absolventen, auch künftig in anspruchsvollen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren. Im Hinblick auf die Einführung des Bachelors wies Leßner auf dessen Entstehungsgeschichte hin, welche als Initiative der Studierenden startete und im Rahmen eines Omnibusverfahrens umgesetzt wurde. Sie bedankte sich zudem bei Dekanin Osterloh-Konrad, deren Unterstützung maßgeblich für die Umsetzung gewesen sei.
Den Absolventinnen und Absolventen wünschte sie viel Freude im bevorstehenden Referendariat.
Juristische Kompetenzen für die Zukunft
Den Festvortrag hielt Privatdozentin Dr. Iris Kemmler, LL.M. (LSE), welche gleichzeitig als eine der silbernen Promotionsjubilarinnen und Promotionsjubilare des Abends geehrt wurde. In ihrer Ansprache gratulierte sie den Absolventinnen und Absolventen zu einem bedeutenden Meilenstein ihrer juristischen Ausbildung und würdigte die Leistungen, die weit über das rein Fachliche hinausgehen. Sie sprach den Absolventinnen und Absolventen Mut zu und versicherte ihnen, dass das Gelernte tatsächlich in der Praxis relevant werden würde.
Ausgangspunkt von Kemmlers Überlegungen war eine in den sozialen Medien verbreitete Liste zukunftsträchtiger Studiengänge, die sie auf Instagram gesehen habe, bemerkenswerterweise ohne Nennung der Rechtswissenschaft. Daher wolle sie betonen, wie wichtig und relevant die nun von den Absolventinnen und Absolventen erworbenen Kompetenzen tatsächlich für die Zukunft seien.
Kemmler hob hervor, dass die Examinierten durch ihr Studium Kompetenzen erworben hätten, die sie befähigten, komplexe Situationen zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dazu gehöre insbesondere die Fähigkeit, in undurchsichtigen Situationen Klarheit zu schaffen, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden und Komplexität zu reduzieren – eine Kompetenz, die im Berufsalltag täglich gefordert werde. Ebenso wichtig sei die Fähigkeit, fair zu argumentieren und unterschiedlichste Positionen einnehmen zu können. Weiterhin sei gelernt worden, Entscheidungsspielräume zu respektieren – das Kernelement der sogenannten Ermessenskontrolle spiele auch im Alltag eine wichtige Rolle. Außerdem habe das Studium die Absolventinnen und Absolventen darin geschult, Situationen differenziert abzuwägen, statt zu polarisieren und Entscheidungen rational und begründet zu treffen. Präzise Sprache sei dabei ein zentrales Werkzeug, um Sachverhalte klar zu kommunizieren. Ebenso ermögliche es die Fähigkeit ein eigenständiges juristisches Urteil zu entwickeln auch bei unklaren oder schwierigen Fällen handlungsfähig zu bleiben.
Anschließend verknüpfte Kemmler diese Kompetenzen mit den zentralen Zukunftsfragen, denen sich die Gesellschaft heute stellen müsse. Sie verwies auf den Fortschritt als zentrales Thema, das nicht nur technisch, sondern auch rechtlich stattfinde, und hob die gleichzeitige Bedeutung seiner juristischen Einordnung hervor. Auch Nachhaltigkeit sei über ethische Überlegungen hinaus auch ein juristisches Strukturthema, das für die Gestaltung der Zukunft überaus relevant sei. Auch die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips sei zentral; die juristische Arbeit trage dazu bei, dass das Vertrauen in die Einhaltung dieses Grundsatzes gewahrt bleibt. Zum Schluss betonte Kemmler den für eine politische Willensbildung benötigten sachlichen Diskurs, welchen Juristinnen und Juristen durch das Schaffen von Klarheit und Strukturierung vorantreiben könnten. Die Absolventinnen und Absolventen hätten bewiesen, dass sie das Gelernte beherrschten, womit sie eine Zuständigkeit treffe, dies auch zu nutzen. Der heutige Tag sei daher nicht nur ein Festtag, sondern zugleich der Startpunkt, das erworbene Können in Verantwortung und gesellschaftliches Handeln umzusetzen.
Im Anschluss richtete der Studiensprecher Max Opel ebenfalls Glückwünsche an die Examinierten. Er erinnerte daran, dass auch die heutigen Absolventinnen und Absolventen einst als Erstsemester begonnen hätten. Was sie nun unterscheide, sei neben dem erworbenen Wissen vor allem ihre Ausdauer. Das im Studium erlangte besondere Fachwissen bringe Verantwortung mit sich und solle im Sinne der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt werden. Mit dem Examen schließe sich ein Kapitel, zugleich eröffneten sich vielfältige neue Wege, für die der Studiensprecher viel Erfolg wünsche.
Im weiteren Verlauf der Feier wurden die silbernen und goldenen Promotionsjubilare geehrt sowie die Examensurkunden feierlich überreicht. Als bester Absolvent wurde Luca Pablo Schanz, der eine Gesamtnote von 12,33 Punkte erreichen konnte, mit dem Examenspreis der Juristischen Gesellschaft Tübingen ausgezeichnet.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Johanna Renner am Violoncello, Sebastian Fetzer an der Viola und Magdalena Renner an der Violine, alles Mitglieder des Akademischen Orchesters des Collegium Musicum der Universität. Nach dem „Libertango“ von Astor Piazolla brillierten sie mit dem Stück „Recuerdos de la Alhambra“ von Francisco Tárrega und „Wake me up“ von Avicii.
Zum Abschluss dankte die Dekanin allen Mitwirkenden und Unterstützenden, insbesondere den Organisatorinnen und Organisatoren, dem Anwaltverein Tübingen sowie der Fachschaft. Bei einem anschließenden Empfang in der Wandelhalle fand die Examensfeier ihren festlichen Ausklang.
Text: Emelie Trinkner