Juristische Fakultät

Studieninhalte des SPB 1b

Der Schwerpunktbereich 1b) - Arbeit und Soziales im Unternehmen - ist ein Teilbereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts. Er beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Arbeitsorganisation im Unternehmen, vornehmlich dem Einsatz von abhängig Beschäftigten zur Förderung des Unternehmenserfolgs. Entscheidend hierfür sind insbesondere Recht und Praxis der Arbeitsbeziehungen. Hierbei kann nicht bei dem individuellen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen geblieben werden, da dieses maßgeblich von kollektiven Regelungen des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts beeinflusst wird. Auch die sozialen Folgen arbeitsrechtlicher Gestaltungen, etwa die Absicherung gegen soziale Risiken, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, spielen eine Rolle. Soziale Konflikte und Tarifstreitigkeiten können zudem in Arbeitskämpfen gipfeln. Wie fast alle Rechtsgebiete ist auch das Arbeitsrecht in vielfältiger Weise durch europäisches Recht durchdrungen, was im Schwerpunktstudium ebenfalls vermittelt wird.

Besondere Vorkenntnisse für die Aufnahme des Schwerpunktstudiums sind - jenseits der aus dem Grundstudium mitgebrachten Kenntnisse im Zivil- und Staatsrecht (Grundrechte) - nicht erforderlich. Sämtliche Studieninhalte werden durch die angebotenen Lehrveranstaltungen abgedeckt. Die Inhalte des Schwerpunktstudiums in SPB 1b umfassen daher insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

  • Individualarbeitsrecht (u.a.)
    • Arbeitsverhältnisrecht
    • Gleichbehandlungsrecht
    • Kündigungsschutzrecht
    • Teilzeit- und Befristungsrecht
    • Recht der Arbeitnehmerüberlassung
  • Kollektivarbeitsrecht (u.a.)
    • Koalitionsrecht
    • Tarifrecht
    • Arbeitskampfrecht
    • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitsprozessrecht (im Überblick)
  • Europarechtliche Bezüge des Arbeitsrechts (im Überblick)

Sozialrecht

  • Allgemeine Grundlagen des Sozialrechts (SGB I und X)
  • Sozialversicherungsrecht (insb. SGB III sowie SGB V-VII)
  • Verfassungsrechtliche Bezüge (insb. Sozialstaatsprinzip)

Gesellschaftsrecht

  • Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • BGB-Gesellschaft, HGB-Gesellschaften
  • GmbH-Recht im Überblick

Informationen zur Studienplanung

Der Studienplan der juristischen Fakultät sieht den Schwerpunktbereich für das 5. und 6.Fachsemester vor. Mit der Absolvierung der Pflichtveranstaltungen des Schweprunktbereichs kann die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgen. Nach der Universitätsprüfung und der anschließenden Examensvorbereitung erfolgt dann das erste juristische Staatsexamen.

Es ist jedoch auch möglich, mit dem Schwerpunktstudium erst nach der juristischen Staatsprüfung zu beginnen, sofern die Voraussetzungen für die Zulassung zur Staatsprüfung, insbesondere ein Seminarschein, bereits vorliegen. Die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich kann dann nach der Absolvierung des ersten Staatsexamens erfolgen. Eine Frist besteht für die Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung nicht (mehr). Nähere Auskünfte und Unterstützung bei der Studienplanung bietet die Studienfachberatung.

Informationen zum Studienplan

Der neue Studienplan des SPB 1b verfolgt das Ziel, die Kernkompetenzen der Studierenden im Arbeitsrecht zu festigen und sie auf Abschlussklausur und spätere Berufspraxis bestmöglich vorzubereiten. Hierzu baut der Studienplan auf den beiden Pflichtvorlesungen des Hauptstudiums - Gesellschaftsrecht I und Arbeitsrecht I - auf. Zur weiteren Vertiefung werden neben den Pflichtvorlesungen Arbeitsrecht II bis III auch Vertiefungsvorlesungen im Bereich des Individualarbeitsrechts, des Arbeitsprozessrechts sowie der anwaltlichen Berufspraxis angeboten. Der Einstieg ins Schwerpunktstudium beginnt vorzugswürdig im Wintersemester. Es bietet sich an, bereits ab dem ersten Semester des Schwerpunktstudiums am Praxiskolloquium und der Vorlesung Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis teilzunehmen, da die Inhalte dieser Veranstaltungen in jedem Semester neu zusammengestellt werden.

Hinweise

SWS steht für Semesterwochenstunden, SPP für Pflichtveranstaltungen im Schwerpunktstudium, SPW für Wahlveranstaltungen im Schwerpunktstudium. Für die Vorlesung Sozialrecht gilt die Besonderheit, dass nur die Teilnahme an einer der beiden Veranstaltungen verpflichtend ist. Da beide Vorlesungen jedoch unterschiedliche Teilgebiete des Sozialrechts beleuchten, ist es sehr empfehlenswert, auch beide zu besuchen.