Juristische Fakultät

Prof. Dr. Finkenauer, M.A.

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht

SPB 3a) Römisches Privatrecht

Warum heißt der Anspruch aus § 985 BGB Vindikation, derjenige aus § 812 BGB Kondiktion? Woher kommt unser Denken in Anspruch und Einwendung? Warum heißt ein Vermächtnis auch Legat, und warum hat das BGB eigentlich fünf Bücher?

Die Antwort auf diese und auf viele andere Fragen nach dem Grund oder der Herkunft eines Zivilrechtsinstituts lautet: Römisches Recht.

1. Warum lohnt sich die Beschäftigung mit dem römischen Recht?

Das römische Recht ist das erste wissenschaftlich durchdrungene Rechtssystem, das darüber hinaus grundlegende Rechtsgüter – individuelle Freiheit und Eigentum – garantierte. Es erlebte den Aufstieg des ursprünglich kleinbäuerlichen Rom zur Weltmacht ebenso mit wie den Niedergang des Römischen Reiches in der Spätantike und umfasst damit juristische Probleme und Lösungen aus einer Epoche von beinahe tausend Jahren. Im Mittelalter markiert die Wiederentdeckung des römischen Rechts den Beginn der modernen Rechtswissenschaft, die bis in die Neuzeit hinein, in Deutschland sogar bis 1900, das römische Recht als geltendes Recht anwandte (ius commune).

Alle Väter des BGB waren im römischen Recht ausgebildet. Wer diese Wurzeln erkennt und versteht, kann das BGB mit all seinen dogmatischen Problemen vollständig begreifen: Es gibt keinen Schwerpunktbereich, der thematisch näher am materiellen Zivilrecht und damit auch an den Examensklausuren liegt als das Römische Privatrecht. Weiterhin ist der Schwerpunktbereich besonders für Freischuss-Kandidatinnen und -Kandidaten attraktiv, weil alle Veranstaltungen schon ab dem 1. Semester besucht werden können und Römische Rechtsgeschichte ohnehin verpflichtendes Grundlagenfach ist. Eine hervorragende Bibliothek und ein universitätsweit einmaliges Betreuungsverhältnis schlagen sich zudem regelmäßig in weit überdurchschnittlichen Abschlussnoten in der Universitätsprüfung nieder.

Die römischen Juristen der Hochklassik mit ihren treffsicheren Wertungen und ihrer präzisen Argumentation zu studieren schärft auch die eigenen juristischen Fähigkeiten und verbessert den eigenen Stil in erheblichem Maße. Außerdem ist das römische Recht die gemeinsame Wurzel aller kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und wird das Fundament einer europäischen Privatrechtskodifikation bilden. Auch jetzt schon erleichtert die Kenntnis des römischen Rechts den Austausch mit Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern aus anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union und greift der EuGH bei der Fortbildung des Unionsrechts auf bewährte römischrechtliche Grundsätze und Regeln zurück.

Die Wahl des Schwerpunktbereichs Römisches Privatrecht erhöht schließlich auch die Chancen, einen Platz beim jährlich stattfindenden International Roman Law Moot Court zu erhalten.

2. Welche Fächer gehören zu diesem Schwerpunktbereich?

Pflichtveranstaltungen und zugleich auch Prüfungsfächer sind die zweistündigen Vorlesungen Römische Rechtsgeschichte, Römisches Schuld- und Sachenrecht, Römisches Personen- und Erbrecht und die Exegese zum römischen Privatrecht, in der Quellen aus dem römischen Privatrecht in kleiner Runde diskutiert werden. Der gesamte Prüfungsstoff ist in zwei Lehrbüchern enthalten, die Lehrveranstaltungen können innerhalb von zwei Semestern besucht werden.

Die für das Schwerpunktstudium notwendigen sechzehn Semesterwochenstunden werden mit den Wahlveranstaltungen Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Deutsche Rechtsgeschichte, Institutionen des Zivilrechts in europäischer und historischer Perspektive, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Privatrechtsvergleichung I erreicht.

3. Lateinkenntnisse

Lateinkenntnisse sind in diesem Schwerpunktbereich nicht notwendig. Allen Veranstaltungen und Prüfungen werden Texte in deutscher Übersetzung zugrunde gelegt.

Die im Rahmen dieses Schwerpunkbereiches angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienplan. Die hiervon im aktuellen Semester angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem alma-Portal.

In Fragen zu diesem Schwerpunkt berät Sie:

Andreas Herrmann - Neue Aula, Zi. 245.5; Sprechstunde: nach Vereinbarung.

In diesem Schwerpunktbereich werden Themen für Seminararbeiten vergeben von:

Darüber hinaus lehren und prüfen: