Juristische Fakultät

SPB 3b) Neuere Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte

Wie wurde modernes Recht modern? Wie wurde Recht zu Unrecht und wieder zu Recht? Der Schwerpunkt fragt nach dem Woher und Warum unseres Rechts, indem er dessen Entwicklung seit Beginn der Neuzeit historisch analysiert. Themen sind etwa die Entwicklung des Strafverfahrens, die Entstehung der großen Zivilrechtskodifikationen in Deutschland und Europa oder die Wandlungen der Verfassungsstrukturen Deutschlands seit dem Ausgang des Mittelalters. Daraus ergeben sich Fragestellungen wie die Folgenden:

  • Warum hat das BGB fünf Bücher?
  • Wann und wie entstanden die Zivilrechtskodifikationen Frankreichs und Spaniens?
  • Wie, warum und wann konnte in Europa das römische Recht Einfluss gewinnen?
  • Warum ist Deutschland ein föderaler Staat?
  • Warum hat das BGB im ‚Schönfelder‘ die Nr. 20?

Pflichtveranstaltungen

  • Juristische Zeitgeschichte
  • Lektürekurs zur Juristischen Zeitgeschichte
  • Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
  • Exegese zur Neueren Rechtsgeschichte und Juristischen Zeitgeschichte (ab 4. Semester)
  • Seminar zur Neueren Rechtsgeschichte und Juristischen Zeitgeschichte (ab 4. Semester)

Wahlveranstaltungen

  • Privatrechtsvergleichung I
  • Deutsche Rechtsgeschichte (ab 1./2. Semester)
  • Rechtsphilosophie (ab 2. Semester, nach Angebot)
  • Methodenlehre der Rechtswissenschaft (nach Angebot)
  • Institutionen des Zivilrechts in europäischer und historischer Perspektive (nach Angebot)
  • Wirtschaftsrechtsgeschichte (nach Angebot)
  • Geschichte des Kirchenrechts (nach Angebot)

Informationen zu SPB 3b

Die im Rahmen dieses Schwerpunkbereiches angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienplan. Die hiervon im aktuellen Semester angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem Alma-Portal.

In diesem Schwerpunktbereich lehren und prüfen: