Juristische Fakultät

Während Ihres Aufenthalts

Ihr Aufenthalt in Tübingen und das Studium an der Juristischen Fakultät bringen wahrscheinlich einige Fragen mit sich. Wir versuchen diese auf dieser Seite zu klären. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch gerne mit einem persönlichen Gespräch in der Sprechstunde zur Seite.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Seit dem Wintersemester 2021/22 ist zwingend erforderlich, dass Studierende sich rechtzeitig für alle von ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen bzw. Studien- oder Prüfungsleistungen anmelden. Da Austauschstudierenden sich momentan nicht eigenständig in alma anmelden können, werden Sie am Anfang Ihres Semesters in Tübingen von der Erasmus Fachkoordination der Juristischen Fakultät per Email informiert, wie Sie sich für juristische Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungsleistungen anmelden lassen.

Zusätzlich zu Ihrer Anmeldung auf alma (s. oben) müssen Sie auch mit der Dozentin/dem Dozenten Ihrer Veranstaltung sprechen. In der Regel wird sie/er mit Ihnen eine Vereinbarung treffen, welcher Art die Prüfung sein wird und wann diese stattfinden soll, da in den meisten Vorlesungen der Fakultät keine regulären Prüfungen vorgenommen werden.

Bei Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten beachten Sie bitte die Anmeldemodalitäten der jeweiligen Fakultät.

Erwerb von ECTS-Punkten / Nachweise

Es gibt verschiedene Möglichkeiten während Ihres Studiums in Tübingen ECTS-Punkte zu erhalten:

  • Durch Prüfung: Wenn Sie eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu einer Veranstaltung belegen, erhalten Sie die entsprechende Punktzahl für die Veranstaltung samt der Prüfung. Die ECTS-Zahl variiert je nach Veranstaltung.
  • Durch Teilnahme: Wenn Sie keine Prüfung ablegen wollen, sondern eine Veranstaltungen besuchen möchten, können Sie auch ECTS-Punkte durch Ihre Teilnahme bzw. Anwesenheit erwerben. Dafür müssen Sie mit der Dozentin / dem Dozenten der Veranstaltung sprechen und sich nach seinen Vorgaben richten. Einige Lehrende reichen in jeder Sitzung eine Teilnahmeliste herum, auf der Sie unterschreiben müssen. Andere Lehrende unterschreiben einen Zettel, den Sie jedes Mal nach der Vorlesung vorlegen müssen. Bitte sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Dozentin / Ihrem Dozenten, wie er die Teilnahme bestätigt.

Änderungen Ihres Learning Agreements

Sie haben die Möglichkeit, Ihr ursprüngliches Learning Agreement bis drei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu ändern. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Tragen Sie in Ihr Learning Agreement unter "During the mobility" Ihre Änderungen ein. Sie können sowohl Veranstaltungen hinzufügen als auch entfernen. Geben Sie auch einen Grund an. Achten Sie darauf, dass Sie eventuelle Vorgaben Ihrer Heimatuniversität berücksichtigen.
  • Sobald Sie die Änderungen gemacht haben, schicken Sie die Änderungen per E-Mail, damit wir diese unterschreiben können.
  • Schicken Sie auch Ihrer Heimatuniversität eine Kopie der Änderungen und lassen Sie sie unterschreiben.
  • Schicken Sie eine Kopie der Änderungen mit allen Unterschriften per E-Mail an uns.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.