Am 14. und am 15. April 2025 finden an der Juristischen Fakultät die Studienstarttage für die Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Sommersemester 2025 statt. An diesen ihren ersten beiden Tagen hier in Tübingen werden die neuen Studierenden von uns in das Studium der Rechtswissenschaft eingeführt und mit der Fakultät, ihren Einrichtungen und mit den mit ihr verbundenen Personen und Gruppen bekannt gemacht. Das Programm und die Präsentation zur Veranstaltung finden Sie auf dieser Seite, rechts oben im Downloadbereich.
Um Ihnen den Studienbeginn zu erleichtern, haben wir hier für Sie von uns als wesentlich erachtete Informationen zusammen getragen. Sollten Ihre Fragen hier und in unseren FAQ nicht beantwortet werden, so steht Ihnen unsere Studienfachberatung aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lehrstühle und bei generellen Fragen auch die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!
Darüber hinaus bietet die Fakultät laufend eine Reihe von Informationsveranstaltungen an. Wichtig für StudienanfängerInnen ist vor allem die Informationsveranstaltung der Studienfachberatung zu den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung über die Übungen für Anfänger, die Orientierungs- und die Zwischenprüfung (Studium mit dem Abschlussziel der Ersten jur. Prüfung). Diese Veranstaltung findet voraussichtlich Ende November 2024 statt.
Orientierungswochen der Eberhard Karls Universität Tübingen im Oktober 2024. Bitte beachten Sie insbesondere die Einführungsveranstaltungen des ZDV zu alma (oder direkt hier unter "Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn"; ergänzend zu diesen Veranstaltungen finden Sie Anleitungen zu Alma hier und - speziell für das Jurastudium - hier).
Studienstarttage der juristischen Fakultät am 14. und am 15. Oktober 2024.
Termin für Bewerbungen und die Immatrikulation / Einschreibung
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2024/25 beginnt am 14. Oktober 2024 und endet am 8. Februar 2025. In der sich anschließenden vorlesungsfreien Zeit schreiben die Studierenden mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung (wie durch den Studienplan dringend empfohlen) ihre ersten beiden Hausarbeiten; eine im Zivilrecht und eine im Strafrecht. Nebenfachstudierende schreiben die Hausarbeit der Übung für Anfänger noch nicht gleich nach dem ersten Semester, sondern erst zum Abschluss ihres Aufbaumoduls. Die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2025 beginnt am 15. April 2025.
Im ersten Semester sollen Sie als Studierende mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung an den Grundkursen "Zivilrecht I", "Strafrecht I" und "Öffentliches Recht I" sowie an der Vorlesung "Deutsche Rechtsgeschichte" teilnehmen und diese Veranstaltungen in alma belegen. Es ist in der zuletzt genannten Veranstaltung zudem eine Klausuranmeldung erforderlich, die ebenfalls über alma vorgenommen wird. Nebenfachstudierende belegen und besuchen im Basismodul den Grundkurs I ihres Profils und zudem im Einführungsmodul eine rechtsgeschichtliche Vorlesung ("Römische Rechtsgeschichte" oder "Verfassungsgeschichte" im Winter- bzw. "Deutsche Rechtsgeschichte" im Sommersemester) u./o. die ebenfalls erforderliche Vorlesung "Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende" (und melden sich in der/den belegten Vorlesung/en des Einführungsmoduls zur Klausur an; es müssen für den Abschluss des Einführungsmoduls eine rechtsgeschichtliche Vorlesung und die Vorlesung zur Methodenlehre besucht und bestanden werden, das muss aber nicht im selben Semester erfolgen). Wie Sie Vorlesungen belegen und Klausuren anmelden, ist hier beschrieben. Die Beleg- und Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis in alma.
Im ersten Semester müssen Sie als Studierende mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung außerdem an den drei Pflicht-Fallbesprechungen zu den Grundkursen Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I aktiv und regelmäßig teilnehmen. Die notwendige Belegung dieser Veranstaltungen erfolgt über alma, wobei Sie eine Priorisierung der angebotenen Parallelgruppen (Termine) vornehmen können, auf deren Grundlage die vorhandenen Plätze in den einzelnen Veranstaltungen dann durch einen Algorithmus verteilt werden. Alle Studierenden erhalten einen Teilnahmeplatz in jedem Fach, wenn sie vollständig durchpriorisieren. Nach Durchführung der Verteilverfahren müssen Sie für alle drei Fallbesprechungen aber in alma noch die jeweilige Studienleistung anmelden (bitte achten Sie dabei darauf, die Anmeldung immer für die richtige Parallelgruppe durchzuführen). Nebenfachstudierende müssen nur an derjenigen Fallbesprechung, die zum Grundkurs I des von ihnen gewählten Profils angeboten wird, teilnehmen. Zur Veranstaltungsbelegung müssen Sie sich unter Angabe Ihrer Profilwahl (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) sowie Ihrer Matrikelnummer und evtl. Verhinderungen, die aus Kollisionen mit Veranstaltungen Ihres Hauptfachs resultieren, an almaspam prevention@jura.uni-tuebingen.de wenden (bitte verwenden Sie dazu ausschließlich Ihren studentischen Mail-Account). Nach Zuteilung zu einer Fallbesprechungsparallelgruppe müssen auch die Nebenfachstudierenden noch die entsprechende Studienleistung anmelden. Die Beleg- und Anmeldefristen finden Sie ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis in alma.
Merkblatt für Studienanfänger: s.o. rechts oben im Download-Bereich.
Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025:
15. Januar bis 15. Februar 2025.
Am Ende des Semesters wird in der Vorlesung "Deutsche Rechtsgeschichte" eine Klausur angeboten. Durch das Bestehen dieser Klausur erwerben Sie einen Leistungsnachweis in einem sog. Grundlagenfach (Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sind Grundlagenfächer der Rechtswissenschaft; im Wintersemester werden auch andere Grundlagenfächer gelesen), der im Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung durch die Studien- und Prüfungsordnung (§ 2 Abs. 2 StudPrO 2019) sowie die JAPrO (§§ 9 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 1 JAPrO 2019) vorgeschrieben ist und im Nebenfach einen zwingenden Bestandteil des verpflichtenden Einführungsmoduls darstellt (s. S. 7f. des Modulhandbuchs; Achtung: Hier muss es ein Leistungsnachweis in einer rechtsgeschichtlichen Vorlesung sein, "Rechtsphilosophie" ist an dieser Stelle nicht vorgesehen!).
Studierende mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung sollen die Grundlagenfachklausur spätestens im zweiten Semester versuchen und müssen Sie spätestens im dritten Semester bestehen. Wir empfehlen aber dringend, diese Klausur bereits im ersten Semester mitzuschreiben, da ab dem zweiten Semester bereits die ersten Klausuren in den dogmatischen Fächern (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentiches Recht) vorgesehen sind und eine erfolglos versuchte Grundlagenklausur nur im unmittelbar folgenden Semester wiederholt werden darf. Insgesamt stehen drei Versuche zur Verfügung (zwei im ersten Semester, wenn dieses ein Wintersemester ist, und ein weiterer Versuch im zweiten Semester; bei Studienbeginn im Sommersemester verhält es sich umgekehrt).
Nebenfachstudierende müssen (mind.) eine Rechtsgeschichteklausur bestehen (sie ist Teil der Modulprüfung im Einführungsmodul, s. das Modulhandbuch); wir empfehlen dies ebenfalls im ersten oder spätestens im zweiten Semester zu erledigen. Bei Misserfolg ist nur im Folgesemester eine Wiederholungsmöglichkeit gegeben. Nebenfachstudierende schreiben im ersten oder im zweiten Semester außerdem eine Klausur in der Vorlesung "Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende" (ebenfalls eine Wiederholungsmöglichkeit im nächsten Semester).
Zur Teilnahme an den für das zweite bzw. für das dritte Semester vorgesehenen Übungen für Anfänger ist jeweils die Studienleistung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme an einer Fallbesprechung zum Grundkurs I im entsprechenden Rechtsgebiet in einem vorausgegangenen Semester erforderlich.
Bitte beachten Sie als Studierende mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung, dass Sie im zweiten Semester an zwei Anfängerübungen teilnehmen sollen und dies wegen der Orientierungsprüfungsfrist auch dringend angeraten ist. Die für das zweite Semester vorgesehenen Übungen sind nach dem Studienplan die Übungen für Anfänger in den Fächern Zivil- und Strafrecht. Sie müssen also im ersten Semester zumindest im Zivil- und im Strafrecht jeweils die Fallbesprechung zum Grundkus I regelmäßig besuchen und aktiv an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Wir empfehlen aber dringend, schon jetzt auch regelmäßig an der Fallbesprechung zum Grundkurs "Öffentliches Recht I" regelmäßig und aktiv teilzunehmen.
Für Nebenfachstudierende gilt: Auch für Sie ist der Besuch der Fallbesprechung zum Grundkurs I in dem von Ihnen gewählten Profil erforderlich. Die regelmäßige und aktive Teilnahme ist auch hier Teilnahmevoraussetzung Klausuren der Übung für Anfänger in dem von Ihnen gewählten Rechtsgebiet, durch die Sie das Basismodul abschließen. Wir raten Ihnen daher dringend, die Fallbesprechung zum Grundkurs I bereist im ersten Semester regelmäßig zu besuchen und aktiv daran teilzunehmen.
Eine generelle Anleitung zur Belegung von Lehrveranstaltungen und zur Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen hier.
Für Studierende mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung findet voraussichtlich im November eine Informationsveranstaltung der Studienfachberatung zu den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung, über die Übungen für Anfänger, die Orientierungs- und die Zwischenprüfung statt. Für Nebenfachstudierende wird im Rahmen der Studienstarttage eine Informationsveranstaltung angeboten (im Audimax in der Neuen Aula).
Der Studienplan für das Studium im Pflichtfachbereich in Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung bildet einen möglichen Studienablauf ab, der, wenn man ihm folgt, gewährleistet, dass am Freiversuch in der Staatsprüfung teilgenommen werden kann (wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen auf dem Weg dorthin auf Anhieb bestanden werden). Er ist aber lediglich eine Empfehlung. Im Studienplan sind für jedes Semester die empfohlenen Lehrveranstaltungen gelistet. Nur wenn man dem Studienplan folgt, ist ein überschneidungsfreies und zügiges Studium gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass Sie den zwingend erforderlichen Leistungsnachweis in einem Grundlagenfach nicht nur in den Vorlesungen "Deutsche Rechtsgeschichte" (SoSe) "Verfassungsgeschichte" (WS) und "Römische Rechtsgeschichte" (WS), sondern auch in der Vorlesung "Rechtsphilosophie" (WS) erwerben können. Daneben existiert auch ein Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich, dieser wird erst später relevant für Sie.
Nebenfachstudierende orientieren sich für ein regelstudienzeitgerechtes Studium an der "Übersicht nach Studienverlauf", die Sie im Modulhandbuch auf S. 6 finden.
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