Juristische Fakultät

Promotion

Sollten Sie Interesse an einer Promotion in den Forschungsbereichen des Lehrstuhls haben, beachten Sie bitte, dass die Annahme als Doktorand grundsätzlich das Bestehen des Ersten oder Zweiten Staatsexamens mindestens mit der Note "vollbefriedigend" voraussetzt. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Kriterien der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen erfüllen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • das Anfrageformular des Lehrstuhls
  • einen aussagekräftigen tabellarischen Lebenslauf
  • Examenszeugnisse sowie andere relevante Unterlagen (Seminarscheine etc.) in einfacher Kopie

 
Auswärtige Bewerberinnen und Bewerber werden grundsätzlich nur angenommen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an der Universität erfüllen, an der sie zur Zeit der Ersten Juristischen Staatsprüfung immatrikuliert waren, und wenn sie erfolgreich an einem Seminar des Lehrstuhls teilgenommen haben. Im Übrigen wird auf die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen verwiesen.

Im Falle der Bewerbung per E-Mail wird um eine Zusendung der oben genannten Dokumente im Anhang und PDF-Format gebeten.

Im Falle der Annahme zur Promotion finden sich hier alle notwendigen Informationen und Formulare zum Ablauf des Promotionsvorhabens: Datenblatt (einfach), Promovereinbarung (dreifach) und Nachweise gem. § 3 Promotionsordnung in beglaubigter Kopie.