Bei der Frage der Prüfungsberechtigung ist nach Studiengängen und Prüfungsarten zu unterscheiden. Grundsätzlich ist der Kreis der Prüfungsberechtigten in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.
Für Prüfungen gilt, dass die Themen grundsätzlich von den Prüferinnen und Prüfern gestellt werden. Die Tatsache, dass in der Regel der thematische Rahmen vorab mit den KandidatInnen eingegrenzt wird, bedeutet nicht, dass Studierende sich die Themen frei wählen können oder dass jeder Prüfer oder jede Prüferin jedes Thema prüfen müsste.