Der Lehrstuhl für Recht der KI veranstaltete am 11. Juli 2025 in Tübingen einen Schreibworkshop zum Europäischen KI-Gesetz.
Mit dem Inkrafttreten des Europäischen KI-Gesetzes am 13. Juni 2024 hat die EU eine neue Ära der Regulierung digitaler Technologien eingeläutet. Die neue Verordnung zielt darauf ab, ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Kommerzialisierung von KI-Systemen zu schaffen und damit die Voraussetzungen für eine bessere Entwicklung und Nutzung dieser Technologie (Kommission 2023) zu schaffen. Seit dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission haben juristische Fachpublikationen die Ähnlichkeit mit einem Produktsicherheitssystem auf der Grundlage von Normung und Marktüberwachung hervorgehoben (Veale and Borgesius 2021; Almada and Petit 2025), wobei der Schutz der Grundrechte in der Verordnung vergleichsweise weniger im Vordergrund steht (Palmiotto 2025).
Dieser Workshop hatte zum Ziel, ein Jahr nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vier Beiträge zur aufstrebenden Literatur zum AI Act zu diskutieren. Von den Teilnehmern wurde erwartet, dass sie sich an Gesprächen über ihre Arbeiten beteiligen. Ziel war es, Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden, Postdoktoranden, Assistenzprofessoren) die Möglichkeit zu bieten, Feedback zu ihrer Forschung von ihren Kollegen sowie vom übrigen Publikum zu erhalten und mehr darüber zu erfahren, an welchen Aspekten des KI-Gesetzes die anderen arbeiten.
Der Workshop folgte dem Ansatz, der vom Institut für Globales Recht und Politik der Harvard Law School entwickelt wurde. Der Kern dieser Methode besteht darin, dass die Teilnehmer nicht ihre eigenen Entwürfe, sondern die Entwürfe der anderen vorstellen. Der Workshop bestand aus vier Teilnehmern, die ihre Arbeiten vorstellten, und wurde von einem Mitglied des Lehrstuhls für Recht und KI der Universität Tübingen moderiert. Jeder Teilnehmer erhielt ein Papier zur Vorstellung und musste alle im Workshop vorgestellten Papiere gelesen haben, um wertvolles Feedback geben zu können.