1. Kontaktaufnahme mit Erst- und Zweitbetreuer:in zum Zwecke der Vereinbarung über die Betreuungsbereitschaft der beiden. Ein konkretes Projekt muss existieren und benannt werden können.
2. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der jeweiligen Theologischen Fakultät der Erstbetreuung (Katholisch-Theologische Fakultät: Gulde-Karmann / Evangelisch-Theologische Fakultät: Zacher). Hier erfolgt auch die Prüfung aller sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen (über Zeugnisse) sowie ggf. eine Äquivalenzprüfung der Abschlüsse. Sind Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuholen, wird dies in diesem Zusammenhang dokumentiert.
3. Die Erstbetreuerin / der Erstbetreuer gibt eine kurze Stellungnahme zu dem Promotionsvorhaben an den Gemeinsamen Promotionsausschuss ab, besonders wenn die betreuende Person nicht Mitglied im Gemeinsamen Promotionsausschuss sein sollte.
4. Danach erfolgt die Anmeldung zur Promotion bei der Fakultät der Zweitbetreuerin / des Zweitbetreuers (WiSo oder Philosoph. Fakultät) – im jeweiligen Promotionsbüro.
5. Das jeweilige Promotionsbüro (Phil. Fak. oder WiSo) schickt vollständige Anmeldeunterlagen an die Vorsitzende des Gemeinsamen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Angelika Zirker (via Promotionsbüro Philosophische Fakultät) spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Gemeinsamen Promotionsausschusses.
6. Sitzung / Entscheidung des Gemeinsamen Promotionsausschusses abwarten.
7. Endgültige Annahmebestätigung (bzw. Ablehnung) wird derzeit durch das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät ausgestellt (solange der Vorsitz bei Prof‘in Zirker liegt).
8. Nun immatrikuliert sich der Promovend / die Promovendin mit der Annahmebestätigung.