Fachbereich Neuphilologie

Informationen zur Bewerbung für den Master-Studiengang "Literatur- und Kulturtheorie"

Hinweis für Internationale Studierende: Internationale Studierende, die diesen Studiengang als Vollstudenten studieren und ihren Abschluss in Tübingen machen möchten, wenden sich direkt an die Abteilung 'Zulassung und Beratung internationaler Studierender' im Dezernat III: Internationale Angelegenheiten. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die entsprechenden Formulare. Ihr Ansprechpartner dort ist der Leiter der Abteilung, Herr Dr. Reinhard Brunner [e-mail senden].

Achtung: Numerus Clausus an der Universität Tübingen für viele Studiengänge aufgehoben!

Die Universität Tübingen hat zum Wintersemester 2009/2010 den Numerus Clausus für viele geisteswissenschaftliche Masterstudiengänge aufgehoben, darunter auch den für den M.A. Literatur- und Kulturtheorie. Das bedeutet, dass die Auswahlsatzung zwar weiter in Kraft ist, aber nicht in allen Bestimmungen durchgeführt wird. Als formale Zulassungskriterien bleiben:

  1. ein 'überdurchschnittlicher' B.A.-Abschluss in einem dem Spektrum der Neuphilologischen Fakultät entsprechenden Fach (in der Regel als Hauptfach; wenn nur das Nebenfach einschlägig ist, kann man aufgrund eines entsprechenden Antrags an den Prüfungsausschuss der Neuphilologischen Fakultät auch zugelassen werden), oder in einem geeigneten 'affinen' Fach wie beispielsweise Philosophie, Kulturwissenschaft, Klassische Philologie, Kunstgeschichte u.a. (auch hier ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss der Neuphilologischen Fakultät nötig). 'Überdurchschnittlich' ist nach der gültigen Auswahlsatzung ein Abschluss mit der B.A.-Gesamtnote 'gut' (d.h. 2,5 oder besser).
  2. Gute Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, von denen eine Englisch oder Französisch sein muss (im Sinne der Prüfungsordnung §5 'Vorkenntnisse').

Die Fachberater des M.A.-Studienganges 'Literatur- und Kulturtheorie' prüfen vor der Einschreibung, ob diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, und stellen hierüber eine Bescheinigung aus, die bei der Einschreibung im Studentensekretariat vorzulegen ist. Zur Prüfung der Voraussetzungen muss entweder ein B.A.-Zeugnis mit klarer Notenaussage vorgelegt werden oder ersatzweise (z.B. wenn das Zeugnis aus Verwaltungsgründen noch nicht vorliegt) ein entsprechender Nachweis (ausgestellt von den Betreuern bzw. dem Prüfungsamt des entsprechenden B.A.Studienganges), aus dem hervorgeht, dass von dem Bewerber ein 'überdurchschnittlicher' B.A.-Abschluss im Sinne der obigen Definition zu erwarten ist. Die Sprachkenntnisse sind in der Regel durch Abiturzeugnis o.ä. nachzuweisen.

Genaue Informationen zum formalen Procedere in allen Fragen der Zulassung und Einschreibung finden Sie auf dem Informationsblatt zur Zulassung und Einschreibung, das Sie sich im Download Bereich herunterladen können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberater des M.A.-Studienganges 'Literatur- und Kulturtheorie' (Zimmer 345):

Dr. Lutz-Henning Pietsch

Kim Unger

Neuphilologische Fakultät Wilhelmstraße 50 D-72074 Tübingen Tel.: 07071-29 7 34 54 theoriemaster@nphil.uni-tuebingen.de

Hinweis: Der Studiengang kann ab sofort sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester begonnen werden.