Philosophische Fakultät

Nachrichtenarchiv

07.10.2015

Hauptamtliche Dekanin (W 3) / Hauptamtlicher Dekan (W 3)

Dekanate der Philosophischen Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

In der Philosophischen Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sind zum 1. Oktober 2016 die Positionen

hauptamtliche Dekanin (W 3) / hauptamtlicher Dekan (W 3)

zu besetzen.

Voraussetzungen, Aufgaben, Befugnisse und rechtliche Stellung ergeben sich im Einzelnen aus § 24 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll vor allem die Professionalisierung der Leitungsstrukturen und die strategische Entwicklung der jeweiligen Fakultät weiterführen und zur weiteren Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich aktiv und federführend beitragen.

Die Dekanin oder der Dekan wird auf Vorschlag des Rektors vom Fakultätsrat gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen sind bis zum 30. Oktober 2015 an den Rektor der Universität Tübingen, Herrn Professor Dr. Bernd Engler, Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, zu richten.

Die derzeitigen Stelleninhaber werden sich erneut bewerben.

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