Prof. Dr. Steffen Luik ist seit dem 31. 10. 2019 Honorarprofessor am Institut für Erziehungswissenschaft.
Er stammt aus Reutlingen und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dort war er auch am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jan Schröder als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und promovierte zu einem rechtshistorischen Thema.
Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er 2002 am Sozialgericht in Ulm seine richterliche Laufbahn, wo er bis Ende 2009 tätig war. 2006-2011 war er außerdem nichtständiges Mitglied des Richterdienstgerichts beim Landgericht Karlsruhe.
Von 2010 bis 2013 folgten Abordnungen an das Bundessozialgericht in Kassel, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin, das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart und das Sozialgericht Stuttgart. Im Juni 2013 wurde Prof. Luik zum Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg ernannt, ab 2016 war er auch Pressesprecher des Gerichts. Im August 2018 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht in Kassel ernannt.
Seit 2013 lehrt er an der Universität Tübingen Sozialrecht.
Prof. Luik ist u. a. Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats zum Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinrächtigungen und des Wissenschaftlichen Beirats der Fachzeitschrift "Recht und Praxis der Rehabilitation", Mitherausgeber eines Kommentars zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und Autor zahlreicher Kommentierungen, Handbuchbeiträge und Fachaufsätze zum Sozialrecht.