Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, auf einen Ausgleich von Nachteilen hinzuwirken, die durch geschlechtsbezogene Faktoren entstehen (LHG 2015 §4). Sie und die Mitglieder der Gleichstellungskommission dienen als Ansprechpartnerinnen für Studierende, Mitarbeitende und Lehrende der Philosophischen Fakultät in entsprechenden Fragen. Dies schließt Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf ebenso mit ein wie die vertrauliche Beratung im Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung, die Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und die Förderung einer Auseinandersetzung mit geschlechtsbezogenen Themen in Forschung und Lehre.
Prof. Dr. Wiebke Meinhold ist seit Sommersemester 2025 Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät.
Ihr Stellvertreter ist Prof. Dr. Sam Featherston.
Sekretariat: Andrea Nieß (täglich per Email, vormittags auch telefonisch erreichbar)
Amtsvorgängerinnen sind Prof. Dr. Monika Schrimpf (2019-2024), Prof. Dr. Heike Oberlin (2014-2019), Franziska Plümmer, M.A. (2014), Prof. Dr. Esme Winter-Froemel (2013-2014) und Dr. Lily Tonger-Erk (2010-2013).
Links:
- Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen
- Team Equity der Universität Tübingen
- Zentrum für Gender- und Diversitätsforschung der Universität Tübingen (ZGD)
- Fördermaßnahmen der Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät
- Antragstellung