Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht können Juristinnen und Juristen mit einem überdurchschnittlichen ersten Examen als Doktoranden betreut werden. Es werden Themen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts (Bücher 1 bis 3 und 5 des BGB) sowie des Römischen Rechts, des Europäischen Privatrechts und der Privatrechtsgeschichte der Neuzeit vergeben.
Bei Interesse an einer Promotion wenden Sie sich bitte mit einem kurzen Lebenslauf und Zeugnissen (in Kopie) an Herrn Professor Finkenauer. Wenn Sie bereits eigene Vorstellungen von einem möglichen Forschungsprojekt haben, teilen Sie diese bitte mit.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand nach der
Promotionsordnung der Fakultät.