Die Prozesse der Anerkennung religiös-weltanschaulicher Ansprüche im und durch das Recht der säkular verfassten, pluralen Gesellschaft und ihre historischen Entwicklungslinien und Pfadabhängigkeiten bilden den Kern des Forschungsprofils des Instituts. Unter den rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Baden-Württemberg – und darüber hinaus – bildet das Institut in seiner Grundlagenorientierung und seiner intradisziplinären Ausrichtung ein Alleinstellungsmerkmal des Wissenschaftsstandorts Tübingen im Feld der Lehre und Forschung im Religions-, Kirchen- und Religionsverfassungsrecht. Die Juristische Fakultät trägt so zur Visibilität der Universität Tübingen im Forschungsfeld von Recht und Religion bei.
Ziele sind neben der wissenschaftlichen Arbeit und Vertiefung des Kirchenrechts auch die Schaffung von Foren zur Beratung und Weiterbildung der Mitarbeitenden in Pfarrerschaft und Kirchenverwaltung oder die Organisation von wissenschaftlichen Diskursforen wie die „Stuttgarter Kirchenjuristenrunde“.
Neuerscheinungen in der Reihe "Untersuchungen über Recht und Religion"
URR 1: 100 Jahre Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Herausgegeben von Michael Droege in Verbindung mit Michael Frisch, Norbert Haag und Jürgen Kampmann. Weitere Informationen können Sie dem Flyer (pdf, 414 kB) entnehmen.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie Global Encounters analysiert das Projekt „Normativität – Religion – Mobilität“ anhand der drei Themenfelder der innerreligiösen Reaktionen, der normativen Handlungsstrategien gegenüber anderen Religionen sowie der staatlichen Reaktion auf neue Religionen, wie sich Normativität im religiösen Bereich durch Kontakte mit anderen Glaubensüberzeugungen verändert. Dabei kommen sowohl verschiedene Formen der Normativität, die Handlungsspielräume der Akteure sowie Inklusions- und Exklusionsstrategien zur Sprache. Angestrebt wird ein vertieftes Verständnis für Verschiebungen in der normativen Verbindlichkeit von Religion, das u. a. helfen kann, Handlungsstrategien von Religionen wie von Staaten zu reflektieren sowie Konfliktlinien zu erkennen und Strategien zur Konfliktlösung zu entwickeln.