Der Lehrstuhl widmet sich dem geltenden deutschen Zivilrecht, namentlich Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dem Schuld-, Sachen- und Erbrecht. Vergleichend werden dabei stets die anderen großen europäischen Privatrechte herangezogen. Besondere Beachtung finden die Regelungen zum Schutz von Kulturgütern.
Gleichen Stellenwert genießt der zweite Forschungsschwerpunkt, das römische Privatrecht. Besonderes Augenmerk gilt daneben der Geschichte des römischen und gemeinen Rechts und seinen Kodifikationen.
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