Juristische Fakultät

Frequently Asked Questions (FAQ)

I. Generelle Fragen

Worum geht es bei „Recht – Ethik – Wirtschaft“ eigentlich?

Das Zertifikatsstudium „Recht – Ethik – Wirtschaft“ ist eine interdisziplinäre Zusatzausbildung für Studierende der Rechtswissenschaften und anderer Fakultäten. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um mit ethischen Dilemmata an den Schnittstellen von Recht, Ethik und Wirtschaft lösungsorientiert umzugehen. Die Absolventen des Zertifikatsstudiums verfügen hierdurch über Qualifikationen, die über den Stoff des Hauptstudiums, etwa die Anwendung des Rechts nach den Regeln der Rechtswissenschaften, hinausgehen.

Das Zertifikatsstudium trägt der Erkenntnis Rechnung, dass sowohl im wirtschaftlichen als auch im politischen Kontext die Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen in wachsendem Maße ethisch aufgeladen sind. Der Rückzug auf ökonomische Effizienz- oder Renditeerwägungen wird gesellschaftlich immer häufiger in Frage gestellt. Ebenso zeichnet sich verstärkt ab, dass gesellschaftliche Konflikte vielfach nicht mehr unter schlichtem Verweis auf die Gesetzeslage befriedet werden können, weil das Vertrauen in demokratische und exekutive Prozesse teilweise verloren gegangen ist. Das Zertifikatsstudium „Recht-Ethik- Wirtschaft“ stellt sich diesen Herausforderungen und will Studierende dazu befähigen und ermutigen, sich in entsprechende Diskurse einzubringen. Zugleich wird hierdurch eine ethische Reflexionsfähigkeit vermittelt, die für die Übernahme und Ausübung gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Verantwortung zunehmend eingefordert wird.

Wer führt das Zertifikatsstudium durch?

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Juristische Fakultät der Universität Tübingen. Das Zertifikatsstudium wird aber von weiteren Verbundpartnern getragen, nämlich

Diese Institute und diese Fakultät bringen besondere Kompetenzen in der Behandlung komplexer ethischer Fragestellungen in das Zertifikatsstudium ein. Zu einem späteren Zeitpunkt werden sich möglicherweise weitere Fakultäten dem Zertifikatsstudium anschließen.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Studierende der Rechtswissenschaften der Universität Tübingen (Hauptstudium), der Evangelisch-Theologischen Fakultät und der Katholisch-Theologischen Fakultät als Partner-Fakultäten, über diese selbst, oder Studierende anderer Fakultäten über die Juristische Fakultät. Zu den Zulassungsvoraussetzungen siehe unter III. „Anmeldung und Zulassung“.

Wodurch unterscheidet sich das Zertifikatsstudium vom Hauptfach?

Das Zertifikatsstudium soll das Hauptstudium ergänzen und verfolgt eigenständige Ziele. Es geht um die Vermittlung von Kompetenzen, die außerhalb des Pflichtstoffs liegen. In den Lehrveranstaltungen werden ethische Problemstellungen aus verschiedenen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat durch die Dozentinnen und Dozenten vorgestellt. Gemeinsam werden hierzu die wesentlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Prinzipien erarbeitet, damit sodann ein kritischer Diskurs stattfinden kann. Die Veranstaltungen sollen Raum bieten, um sich neuen Fragestellungen in einer wissenschaftlichen Gesprächsatmosphäre zu nähern. Ein Frontalunterricht im Sinne traditioneller Vorlesungen ist nicht gewollt. Das Zertifikatsstudium verlangt keine spezifischen juristischen oder sonstigen Vorkenntnisse in den einzelnen Gebieten, jedoch die Fähigkeit zum kritischen Denken.

II. Inhalt und Struktur des Zertifikatsstudiums

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Der zeitliche Aufwand ist bewusst so kalkuliert, dass das Zertifikatsstudium neben dem Hauptstudium bewältigt werden kann. Die Grundlagenmodule I und II erstrecken sich auf insgesamt vier Semester mit einer wöchentlichen Präsenzveranstaltung von jeweils einer Doppelstunde (Kontaktzeit). Zusätzlich muss man im Rahmen eines Vertiefungs- und Spezialisierungsmoduls einmalig eine weitere Veranstaltung erfolgreich absolvieren, z.B. ein Seminar oder ein Kolloquium mit Vortrag. Natürlich müssen die einzelnen Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitet werden, denn am Ende eines jeden Semesters gibt es im Rahmen der Grundlagenmodule eine Klausur (siehe dazu „Muss ich Klausuren schreiben oder andere Prüfungen ablegen?“).

Muss ich Klausuren schreiben oder andere Prüfungen ablegen?

Die Grundlagenmodule I und II setzten sich aus vier Lerneinheiten zu bestimmten Themen über insgesamt vier Semester zusammen (siehe dazu „Wodurch unterscheidet sich das Zertifikatsstudium vom Hauptfach?“).  Am Ende eines jeden Modul-Semesters gibt es eine Abschlussklausur. Das ist aber keine konventionelle rechtswissenschaftliche Prüfung. Insbesondere muss hier kein Fall im Gutachtenstil nach dem Gesetz gelöst werden. Vielmehr sollen die Studierenden hier übergeordnete Fragestellungen mit den von ihnen erlernten Methoden und erworbenen Kenntnissen eigenständig in Form eines Essays behandeln. Solche Fragen könnten etwa lauten: „Sind Unternehmen in einer Marktwirtschaft an die Grundrechte gebunden?“; „Sollte man die Gehälter von Spitzenverdienern gesetzlich begrenzen?“; „Kann es ethisch vertretbar sein, demokratisch entstandene Gesetze zu verletzen?“.

Im Spezialisierungs- und Vertiefungsmodul muss zusätzlich einmalig eine Prüfungsleistung erbracht werden. Die Art der Leistung wird dort durch den jeweiligen Dozenten festgelegt. Das kann eine mündliche Prüfung sein oder ein kurzer Vortrag. Auch eine Seminararbeit kann hier als Prüfungsleistung anerkannt werden.

Kann Modul III durch Abschluss des Zertifikatsstudiums "Recht und Rhetorik" absolviert werden?

Ja! Die Note für Modul 3 durch Anrechnung des Studienprogramms Recht und Rhetorik (RuR) wird für die Kampagne vor dem Sommersemester 2021 auf Grundlage der Rhetorikabschlussklausur festgelegt (coronabedingt). Folgend wird eine Gesamtnote durch den juristischen Studiengangsleiter von RuR Professor Dr. Stefan Huber ermittelt. 

Gibt es ein Abschlusszertifikat?

Ja! Wer alle Prüfungen erfolgreich absolviert hat, erhält ein durch die Juristische Fakultät ausgestelltes Universitätszertifikat. Dieses bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme an dem Zertifikatsstudium. Das Universitätszertifikat ist zwar keine eigenständige Berufsqualifikation, insbesondere kein Bachelor- oder Masterabschluss. Es stellt aber eine Ergänzung des im Hauptstudium zu erreichenden Abschlusses dar.

Welchen Vorteil hat das Zertifikatsstudium für mich?

Das Zertifikat „Recht – Ethik – Wirtschaft“ bescheinigt, dass sich die/der Studierende über mindestens vier Semester vertieft mit Schnittstellenfragen in den Bereichen Recht, Ethik und Wirtschaft befasst hat. Es weist nach, dass die/der Studierende hierdurch Kompetenzen erworben hat, um sich kritisch und lösungsorientiert mit ethischen Dilemmata unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Implikationen auseinanderzusetzen. Die Absolventen dokumentieren damit, dass sie über Fähigkeiten verfügen, die über das Fachwissen in ihrem Hauptstudium hinausgehen. Gegenüber künftigen Arbeitgebern, aber auch im Rahmen einer möglichen späteren wissenschaftlichen Karriere, zeigen die Absolventen/innen damit, dass sie in der Lage sind, interdisziplinär zu reflektieren und ethische Dimensionen in fachliche Entscheidungen einfließen zu lassen.

III. Anmeldung und Zulassung

Wie viele Teilnahmeplätze gibt es jedes Semester?

Grundsätzlich können pro Semester 25 Studierende der Rechtswissenschaften (Hauptfach), 5 Studierende der evangelischen Theologie und 5 Studierende der katholischen Theologie zum Zertifikatsstudium zugelassen werden. 15 weitere Plätze können an Studierende anderer Fakultäten vergeben werden. Wenn es von den Studierenden der Rechtswissenschaften mehr Anmeldungen als zu vergebende Plätze gibt, entscheidet die Note im Grundlagenschein (§ 9 II Nr. 2 JAPrO 2002). Es lohnt sich also, bereits zu Beginn des Studiums gut für die Klausur im Grundlagenscheins zu lernen! Die Besten eines jeden Anfangssemesters haben die Möglichkeit, am Zertifikatsstudium teilzunehmen.

Ich will in Tübingen Rechtswissenschaften studieren – was muss ich beachten, wenn ich teilnehmen will?

Es gelten die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen. Zur Vergabe der Teilnahmeplätze siehe „Wie viele Teilnahmeplätze gibt es jedes Semester?“. Wichtig sind die Anmeldefristen! Siehe dazu „Bis wann kann man sich anmelden?“.

Ich bin von einer anderen Universität nach Tübingen gewechselt – kann ich noch an dem Zertifikatsstudium teilnehmen?

Das ist möglich. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Man darf sich insbesondere noch nicht in einem höheren Semester im Hauptstudium befinden.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

Bei den Studierenden der Rechtswissenschaften richtet sich das nach der Note im Grundlagenschein (§ 9 II Nr. 2 JAPrO 2002); siehe dazu auch „Wie viele Teilnahmeplätze gibt es jedes Semester?“. Für Studierende anderer Fakultäten wird die Vergabe der auf sie entfallenden Plätze durch die jeweilige Fakultät eigenständig vorgenommen.

Bis wann kann man sich anmelden?

Die Anmeldefrist für den Beginn des Zertifikatsstudiums im Sommersemester ist der 10. April des Jahres, in dem das Zertifikatsstudiums aufgenommen werden soll. Für den Beginn des Zertifikatsstudiums im Wintersemester ist es der 10. Oktober des Jahres, in dem das Zertifikatsstudiums aufgenommen werden soll. Das heißt: Wer sein Hauptstudium im Wintersemester in Tübingen beginnt, sollte sich bis zum 10. April des folgenden Jahres für das Zertifikatsstudium anmelden, um im zweiten Fachsemester in Tübingen damit starten zu können. Wer sein Hauptstudium im Sommersemester anfängt, für den gilt insoweit der 10. Oktober. Zum Inhalt der Anmeldung siehe den Studienleitfaden unter § 2. Die Anmeldefrist kann in die Zukunft abweichen, zu den o.g. Fristen ist die Anmeldefrist aber sicher gewahrt.