Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft

03.07.2014

TVV-Migliederversammlung

Donnerstag, 03.07.2014, 16.00 Uhr

TVV-Migliederversammlung, Ort: LUI, Seminarraum

 


Liebe Mitglieder der TVV,

der Vorstand der TVV lädt Sie hiermit herzlich ein zur diesjährigen

Mitgliederversammlung am Donnerstag, 3. Juli 2014, um 16.00 Uhr
in den Übungsraum des Ludwig-Uhland-Instituts.


Die Tagesordnung:

1. Arbeitsbericht für 2013
2. Aussprache über den Arbeitsbericht
3. Bericht der Kassenrevisoren
4. Abstimmung über die Entlastung des Vorstands
5. Vorstellung des neuen TVV-Layouts
6. Beschluss über Satzungsänderungen (alte und neue Satzung unter www.tvv-verlag.de)
7. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassier)
6. Neuwahl des Beirats
7. Neuwahl der Kassenrevisoren
8. Information über künftige Publikationen und Vorhaben
9. Verschiedenes

Im Anschluss an die Sitzung wird um 18.15 Uhr das aktuelle Studienprojekt Das Private ist politisch – Proteste bewegen ein Stadt über die Tübinger Protestbewegungen der 1970er und 1980er Jahre vorgestellt. Dazu herzliche Einladung an alle.

Mit besten Grüßen
Wolfgang Alber und Thomas Thiemeyer

 

 

Anlage 1: geplante Satzungsänderungen

Satzung 2014 Satzung alt

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Der Verein dient dem Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung. Aufgaben sind

a) das Interesse für die Volkskunde vor allem im südwestdeutschen Gebiet zu stärken. Bemühungen

um die Volkskunde zu fördern und insbesondere volkskundliche Forschungsaufgaben einer Lösung zuzuführen,

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Der Verein dient dem Zweck

a) das Interesse für die Volkskunde vor allem im südwestdeutschen Gebiet zu stärken. Bemühungen um die Volkskunde zu fördern und insbesondere volkskundliche Forschungsaufgaben einer Lösung zuzuführen,

(2) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar

gemeinnützigen Zwecken i.S. des Abschnitts

Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung durch die rderung der wissenschaftlichen Volks- und Heimatkunde. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die sat- zungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mit- teln des Vereins.

(2) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar

gemeinnützigen Zwecken i.S. des Abschnitts Steu- erbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung durch die Förderung der wissenschaftlichen Volks- und Heimatkunde. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 7 Der wissenschaftliche Beirat

(1) Der wissenschaftliche Beirat. besteht aus

mindestens 10 Mitgliedern, und zwar

a) den für die Zeit ihrer Amtsstellung am Ludwig-Uhland-Institut zur Mitarbeit gebetenen Beiräten,

b) einer jeweils gleichen Zahl von für die Dauer von zwei Jahren gewählten Beiräten aus den Reihen der Mitglieder,

c) bis zu vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden für die Dauer von zwei Jahren als gewählte Beiräte aus den Reihen der Mitglie- der.

§ 7 Der wissenschaftliche Beirat

(1) Der wissenschaftliche Beirat. besteht aus 10 bis höchstens 14 Mitgliedern, und zwar

a) den für die Zeit ihrer Amtsstellung am Ludwig-Uhland-Institut zur Mitarbeit gebetenen Beiräten,

b) einer jeweils gleichen Zahl von für die Dauer von zwei Jahren gewählten Beiräten aus den Reihen der Mitglieder.

§ 8 Der Vorstand

(5) Der Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden einmal jährlich einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

§ 8 Der Vorstand

(5) Der Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden zwei- mal jährlich einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

§ 10 (2)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Ludwig-Uhland-Institut der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen, das es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung zu verwenden hat.

§ 10 (2)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen an das Ludwig-Uhland-Institut der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen.

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