Juristische Fakultät

Prof. Dr. Michael Droege

Lehrstuhl für Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht

Sekretariat
Andrea Krapf
Geschwister-Scholl-Platz Neue Aula, 1. Stock, Raum: 146.2
07071 29 78125
07071 29 5096
sekretariat.droegespam prevention@jura.uni-tuebingen.de

Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Büro (persönlich)
+49 7071 29-72971
michael.droegespam prevention@uni-tuebingen.de 

Sprechzeiten
nach Vereinbarung.

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Aktuelles

Seminarvorbesprechung Aktuelle Rechtsprechung zum Religionsrecht

Das Seminar wird aktuelle instanz- und höchstgerichtliche Entscheidungen zum Anlass nehmen, Probleme des Religions- und Religionsverfassungsrechts zu thematisieren und diese auch in den rechtswissenschaftlichen Diskurs einzuordnen. 

Es stehen unter anderem folgende Entscheidungen und Themen zur Auswahl: 

Religionsfreiheit

  1. VG Düsseldorf, Urt. v. 23.01.2026 – 1 K 1181/25: Religiöse Betätigung in einer öffentlichen Bibliothek

  2. BVerwG, Beschl. v. 08.12.2025 - 3 B 26/24 und VGH Mannheim, Urt. v. 25.11.2025 – 13 S 1456/24: Führen eines Kraftfahrzeugs mit Niqab

  3. VG Darmstadt, Urt. v. 30.10.2025 – 1 K 2792/24.DA: Ablehnung einer Kopftuch tragenden Bewerberin für das Richter- oder Staatsanwaltschaftsamt

  4. VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.02.2026 – 5 L 661/26 und VGH Kassel, Beschl. v. 18.02.2026 – 8 B 406/26: Veranstaltung vor einer geschlossenen Moschee als Versammlung

Diskriminierung und Neutralität

  1. BAG, Urt. v. 29.01.2026 – 8 AZR 49/25: Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen

  2. BVerwG, Urt. v. 19.12.2023 – 10 C 5.22: Kruzifix in bayerischen Behörden

Schule

  1. VG Wiesbaden, Urt. v. 02.07.2025 – 7 K 723/24: Kein Unterlassungsanspruch gegen Islamunterricht in alleiniger staatlicher Verantwortung

  2. VG Freiburg, Urt. v. 15.04.2025 – 2 K 1112/24: Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Kirchliches Arbeitsrecht

  1. BVerfG, Beschl. v. 20.03.2026 – 2 BvR 211/25: Herausgabe von Kirchengemeinderatsprotokollen

  2. LAG Hamm, Urt. v. 05.02.2026 – 18 SLa 685/25: Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in einem Krankenhaus kirchlicher Trägerschaft

  3. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2025 – 2 BvR 934/19 und BAG, Urt. v. 21.05.2026 – 8 AZR 194/25 (F): Fall Egenberger

Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

  1. BVerfG, Beschl. v. 22.04.2026 – 2 BvR 264/26: Notwendigkeit der Kirchenmitgliedschaft für einen Anwalt vor Kirchengerichten

Kirchensteuer

  1. BFH, Urt. v. 30.10.2025 – X R 28/22: Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche

Weitere Themen können nach Absprache vergeben werden. Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Studierende ab dem 5. Fachsemester und ist Seminar im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 3 Abs. 1 lit. b PromO. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen können Sie ab sofort per E-Mail an Frau Krapf (sekretariat.droegespam prevention@jura.uni-tuebingen.de), Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Droege richten, wobei die Themenvergabe nach dem Prioritätsprinzip erfolgt. Bitte geben Sie jeweils drei Wunschthemen zur Auswahl an. 

Eine erste Vorbesprechung mit der Vorstellung und Vergabe der Themen findet am 21. Juli 2026 um 12:00 Uhr in Raum 236 statt.

Seminarleistung

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Erstellung einer Seminararbeit im Umfang von mindestens 20 und höchstens 30 Seiten und die Präsentation wesentlicher Ergebnisse in einem zwanzigminütigem Vortrag erwartet.

Termin:

Das Seminar findet als Blockveranstaltung am Ende des Semesters statt. 

 

Gez.

Droege                                                          Schmeller                                                     Schurz

Forschungsschwerpunkte

Steuer- und Finanzverfassungsrecht

Am Lehrstuhl bildet das Finanz- und Steuerrecht einen wesentlichen Forschungsschwerpunkt. Dabei widmet sich Professor Dr. Michael Droege insbesondere den steuer- und finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der Steuerrechtsordnung. Ein besonderes Forschungsinteresse liegt hier auf den Verbindungsfeldern des Verwaltungsrechts zum Steuerrecht.

Das Recht des "Dritten Sektors"

Auch im bundesweiten Vergleich bildet der Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls im Recht der Non-Profit-Organisationen bzw. des "Dritten Sektors" aus der Perspektive des öffentlichen Rechts ein Alleinstellungsmerkmal. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht steht dabei ebenso auf der Forschungsagenda wie aktuelle Fragen des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts.

Religions- und Religionsverfassungsrecht

Der Lehrstuhl setzt überdies mit seinem Lehr- und Forschungsschwerpunkt im Religionsverfassungs- und Kirchenrecht eine Tradition fort, die Tübingen als wichtigen Wissenschaftsstandort im Religionsverfassungsrecht und insbesondere im evangelischen Kirchenrecht ausweist. Der Fokus aktueller Forschungsvorhaben liegt im Bereich der Finanzierung und des Vermögens von Religionsgemeinschaften. Das Schicksal der Staatsleistungen und aktuelle Fragen des Kirchensteuerrechts seien exemplarisch ebenso genannt wie die Frage der Transparenz des kirchlichen Vermögensrechts.

Aktuelles Projekt

„Steuer- und Finanzverfassungsrecht“

Das Publikationsprojekt zielt auf eine Monographie, die das Steuerrecht, das Haushaltsrecht und das Finanzrecht in ihren verfassungsrechtlichen Grundlagen darstellt. Damit soll die traditionelle Dichotomie von öffentlichem Finanzverfassungsrecht und Steuerverfassungsrecht überwunden werden. Das Projekt trägt die Befunde aus mehrjährigen didaktischen Erfahrungen in der Schwerpunbktausbildung an der Gutenberg Universität Mainz und der Eberhard Karls Universität Tübingen zusammen.

 


Promotionen

Promotionsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den Lehrstuhl; der Anfrage sind ein tabellarischer Lebenslauf zum akademischen und beruflichen Werdegang, einfache Kopien der Examenszeugnisse, ein aussagekräftiges Exposé über das Dissertationsvorhaben (Untersuchungsgegenstand und -verlauf, Zeitplan und derzeitiger Forschungsstand) sowie andere relevante Unterlagen (etwa Seminarscheine) beizufügen.