Juristische Fakultät

Prof. Dr. Stephan Dusil

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte und Kirchenrecht

Sommersemester 2024

Grundkurs Zivilrecht II mit Übung für Anfänger, WS/SS P; mit Fallbesprechungen

Die Veranstaltung knüpft an den zivilrechtlichen Grundkurs (Zivilrecht I) aus dem Wintersemester 2023/24 an, wobei nun der Allgemeine Teil des Schuldrechts im Vordergrund steht. Die Übung im Bürgerlichen Recht ist in die Lehrveranstaltung integriert.
Der Erwerb des Anfängerübungsscheins im Zivilrecht setzt die mindestens mit "ausreichend" bewertete Hausarbeit und eine mindestens mit "ausreichend" bewertete Klausur innerhalb der Übung voraus (§ 4 Abs. 4 StudPro). Es werden zwei Klausuren angeboten. Eine nach Vorlesungsschluss ausgegebene Hausarbeit der gleichnamigen Übung wird auf Antrag angerechnet.
Die Zwischenprüfungsteilleistung im Zivilrecht hat bestanden, wer beide Klausuren mitgeschrieben hat und im Durchschnitt mindestens eine Punktzahl von 4 erzielt hat (§ 5 Abs. 2 StudPro).
Werden sowohl die Voraussetzungen der erfolgreichen Teilnahme an der Anfängerübung als auch diejenigen der Zwischenprüfungsteilleistung erfüllt, so erhält der/die Studierende eine Bestätigung über die bestandene Übung mit dem Zusatz der bestandenen Zwischenprüfungsteilleistung.
Die Teilnahme an der Übung für Anfänger im Zivilrecht setzt die Eintragung über alma zu Vorlesungsbeginn voraus, welcher den auf alma verbuchten Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme an einer Fallbesprechung zum Zivilrecht I voraussetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StudPrO). Die Frist für die Eintragung in die Teilnehmerliste wird noch bekanntgegeben.

Die Klausuren finden unter den Bedingungen der StudPro statt. Der Aufgabentext der Hausarbeit und die Bearbeitungshinweise werden am Ende des Wintersemester 2023/24 auf der Website des Lehrstuhls von Prof. Dr. Stephan Dusil bereitgestellt. Abzugeben ist die Hausarbeit zu Beginn der Lehrveranstaltung am 15.04.24 um 10 Uhr im Hörsaal. Außerdem ist eine elektronische Datei unter www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/cz/onlineabgabe zur Plagiatskontrolle hochzuladen.

Literatur:

Zum Schuldrecht Allgemeiner Teil:

  •     Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 47. Aufl. 2023;
  •     Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, 22. Aufl. 2021;
  •     Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 21. Aufl. 2023


Zur Zwischenprüfung:

  •     Diederichsen/Wagner/Thole, Die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht, 4. Aufl. 2011.


Weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

 

Link zum Kursinhalt:

https://alma.uni-tuebingen.de:443/alma/pages/startFlow.xhtml?_flowId=detailView-flow&unitId=28600&periodId=227&navigationPosition=studiesOffered,searchCourses

Link ILIAS:

https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/ilias.php?ref_id=4556050&cmdClass=ilrepositorygui&cmdNode=ys&baseClass=ilrepositorygui

Recht und Religion in historischer Perspektive, SPW 3b, SPW 3c

Die Vorlesung beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Recht und Religion zwischen Spätantike und Gegenwart. In der Vorlesung werden zwei Perspektiven verfolgt, zunächst interessiert die Herausbildung von innerkirchlicher Normativität (also dem Kirchenrecht), sodann das Verhältnis von Religiösem und Staat und die normative Erfassung des Religiösen durch staatliche Normen (also dem, was heute als Religionsverfassungsrecht bezeichnet wird). In der Vorlesung werden vor allem katholische und protestantische, aber auch jüdische und muslimische Entwicklungstendenzen behandelt. Dabei werden die deutschen Entwicklungen in den europäischen Rahmen eingebettet.

Literatur:

 

  •     de Wall / von Campenhausen, Religionsverfassungsrecht, 5. Aufl. 2022
  •     de Wall/Muckel, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 6. Aufl. 2022
  •     Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 3. Aufl. 2017
  •     Landau, Grundlagen und Geschichte des evangelischen Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts, 2010
  •     Erdö, Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht. Eine Einführung, 2006

Link zum Kursinhalt:

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Seminar „Orakel des Rechts“? Die Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Tübingen aus dem Jahr 1808

Der humanistische Jurist Justin Gobler bezeichnete die Universitäten als „Orakel des Rechts“, da an ihnen nicht nur römisch-kanonisches Recht gelehrt wurde, sondern auch durch Gutachten (Konsilien) verbreitet wurde. In dem Seminar sollen Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Tübingen aus dem Jahr 1808 gelesen und ausgewertet werden. Die bis heute ungedruckten – und damit unerforschten – Gutachten des Jahres 1808 liegen nun erstmals transkribiert vor. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer soll ein Gutachten im Seminar vorstellen und interpretieren.
Die Spannbreite der in den Gutachten behandelten Themen reicht – in moderner Terminologie – von Strafrecht über Versicherungsrecht bis hin zu Staatshaftungsrecht,
von illegitimer Geburt über Lehensrecht bis hin zum Ehegüterrecht.

Geplant ist die Durchführung des Seminars zusammen mit der Universität Stuttgart (Institut
für Literaturwissenschaft (Abteilung Digital Humanities)).

Termine während des Semesters: 18.4., 2.5., 16.5., 20.6. (jeweils 16 – 18 Uhr)
Termin für Blockveranstaltung: vss. 19.7. (und ggf. 20.7.)

Vorbesprechung: Dienstag, 6.2.2024, 14.00, Raum 236

Themen

Vorstellung und Verteilung der Gutachten während der Vorbesprechung


Fremdsprachenkenntnisse (Latein) sind nicht vonnöten; bei Interesse können Gutachten mit
lateinischen Passagen bearbeitet werden.
Der Erwerb eines Exegese-Scheins ist möglich.

Außerdem ist das Seminar ein rechtshistorisches im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 2 der Promotionsordnung der juristischen Fakultät.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine exegetische Arbeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 lit. c der Promotionsordnung anzufertigen.

Link zum Kursinhalt:

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