In Anknüpfung an Bekanntes und Bewährtes brachte das diesjährige Internationale Sommerseminar zur Antiken Rechtsgeschichte seine Teilnehmer, wie schon zwei Jahre zuvor, nach Oberschwaben. 27 Professoren, Assistenten und Studenten von 11 europäischen Universitäten nutzten die Gelegenheit, um vom 22. bis zum 25. Mai 2025 die jüngsten Resultate ihrer wissenschaftlichen Arbeit im Kloster Obermarchtal vor einem internationalen Publikum zu präsentieren und zu diskutieren.
Die erste Vortragssektion fand nach der Eröffnung der Tagung durch den Gastgeber Professor Dr. Thomas Finkenauer (Tübingen) bereits am Abend des ersten Tages unter dem Vorsitz von Professor Dr. Éva Jakab (Budapest) statt. Beide Referenten beschäftigten sich dabei mit der Rolle des Römischen Rechts in der Provinz, zunächst Rita Lengyel (Budapest) anlässlich eines konkreten Falls eines unkonventionellen Fideikommisses, sodann Bruno Lucas Silva Acácio (Trier) im Rahmen eines Überblicks über die Probleme des Kommentars des Gaius ad edictum provinciale.
Den Auftakt des zweiten Veranstaltungstages machte Kata Zsuzsanna Horváth (Szeged) mit einem Vortrag über das Verhältnis von Freilassung und ungerechtfertigter Bereicherung. Unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Herrmann (Tübingen) folgten ein Referat von Kristian Tröps (Tübingen) über das Erfordernis der mutui datio sowie eine Exegese von Julian Kehrer (Tübingen) zu D. 12, 1, 19, 1 (Iul. 10 dig.). Die zweite Sektion des Vormittags moderierte Professor Dr. Johannes Platschek (München): Mit Referaten über den Bona-Dea-Skandal und über Euripides' Medea brachten Kathrin Schichtel (Frankfurt a.M.) und Professor Dr. Guido Pfeifer (Frankfurt a.M.) den Teilnehmern zwei berühmte Fälle aus der Rechtsgeschichte näher. Nach einer Führung durch das Kloster Obermarchtal eröffnete Professor Dr. Philipp Scheibelreiter (Wien) die erste Sektion des Nachmittags. Marit Aldrian (Bochum) sprach dabei über die Weitervererbung einer angefallenen Erbschaft, die noch nicht angetreten worden war. Daraufhin legte Dr. Michael Binder (Wien) eine Exegese zu D. 46, 1, 71 pr. (Paul. 4 quaest.) vor. Die letzte Sektion des Tages begann Dr. Lorenzo Lanti (Mailand/Bern) unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Guido Pfeifer (Frankfurt a.M.) mit einem Referat über die Gesetzgebung des Trebonianus Gallus. Es folgte eine Exegese von Dr. Steffen Jauß (Frankfurt a.M.) zu D. 14, 5, 8 (Paul. 1 decr.). Zum Abschluss des zweiten Tages unternahmen die Teilnehmer eine Abendwanderung zur Rechtensteiner Höhle und zum Hochwartfelsen.
Auch der dritte Tag sah ein vielseitiges Programm vor: Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Thomas Finkenauer (Tübingen) sprach zunächst Lea Jehn (Bochum) über das Verfahren des Interdikts quod vi aut clam. Anschließend hielt Josef Forstner (Wien) einen Vortrag über die Pferdeleihe als Schulfall des furtum usus. In der zweiten Sitzung des Vormittags befasste sich Professor Dr. Philipp Scheibelreiter unter dem Vorsitz von Professor Dr. Fabian Klinck (Bochum) mit der Haftung des Vermieters für die Bereitstellung einer Ersatzwohnung bei Ulpian und Kyrillos. Konstantin Schönleber (Tübingen) ging daraufhin weiteren prozessrechtlichen Fragen nach, namentlich der Einlassungsfreiheit und dem Versäumnisverfahren im justinianischen Prozess. Am Nachmittag standen zunächst eine Führung durch die Wallfahrtskirche Steinhausen und ein Ausflug nach Bad Schussenried auf dem Programm. Die letzte Sektion moderierte schließlich Professor Dr. José Luis Alonso (Zürich): Nadine Denise Thomet (Bern) sprach über die Verpfändung von Dienstbarkeiten, Mareike-Beatrice Stanke (Zürich) befasste sich mit D. 49, 14, 18, 10 (Marcian. l. s. de delator.) und Dr. Norbert Pozsonyi (Szeged) legte einen Interpretationsversuch zu D. 13, 7, 39 (Mod. 4 resp.) vor.
Im Mittelpunkt des Sommerseminars stand die Exegese als erprobtes Mittel der Interpretation antiker (Rechts-)Texte. Die Referate wiesen durchweg ein hohes, wenn nicht sogar ausgezeichnetes Niveau auf; entsprechend lebhaft und ertragreich waren die anschließenden Diskussionen. Diese luden gerade auch die anwesenden Jungwissenschaftler dazu ein, sich mit bisher unbekannten wissenschaftlichen Fragestellungen zu befassen.
Unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Finkenauer (Tübingen) hat Marcel Liebsch (Tübingen) das Sommerseminar organisiert; unterstützt wurde er von Dr. Andreas Herrmann (Tübingen).