Der Tübinger Arbeitsrechtstag nimmt aktuelle und streitige Themen des Arbeitsrechts zum Anlass, einen qualifizierten Dialog zwischen universitärer Forschung und der juristischen Praxis des Arbeits- und Sozialrechts zu ermöglichen und möchte damit den Teilnehmern aus dem Wirtschafts- und Rechtsleben neue Perspektiven eröffnen. Die Auswahl der Referenten gewährleistet die Vermittlung des aktuellen Stands der Rechtsdogmatik und Rechtsprechung zum Thema. Gleichzeitig soll die Veranstaltung die Verbindung zwischen der Universität Tübingen und den im mittleren Neckarraum tätigen Arbeitsgerichten, Verbänden und Unternehmen stärken.