Die Vorlesung vermittelt den Pflichtfachstoff im Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Behandelt werden insbesondere Ansprüche aus dem Eigentum, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Das Schuld- und Sachenrecht des BGB wurde weitestgehend vom römischen Recht geprägt. Es werden daher die vertraglichen und deliktischen Obligationen ebenso vorgestellt wie Erwerb und Schutz von Eigentum und Besitz sowie die beschränkten dinglichen Rechte.
Vom Schwein im Wolfsmaul und schwimmenden Inseln – Der Eigentumserwerb im römischen Recht (SPP 3a) 2 SWS
In lockerer Runde werden einschlägige juristische Texte präsentiert, übersetzt und besprochen. Es besteht die Gelegenheit zur Anfertigung einer Seminararbeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit b. PromO, die gleichzeitig eine rechtshistorisch-exegetische Übung nach § 3 Abs. 1 S. 1 lit. c PromO ist. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Übung soll Grundkenntnisse des gesamten zivilrechtlichen Pflichtfachstoffes für die Fallbearbeitung vermitteln. Es werden eine Ferienhausarbeit sowie zwei Klausuren während des Semesters angeboten. Im Falle des Nichtbestehens der Hausarbeit ist es möglich, die Hausarbeit der Übung des Folgesemesters nachzuschreiben.