Juristische Fakultät

Lehrveranstaltungen

Veranstaltungen und Prüfungen: Hinweise zur Anmeldung

Seit dem Wintersemester 2021/22 ist zwingend erforderlich, dass Studierende sich rechtzeitig für alle von ihnen gewünschten Veranstaltungen bzw. Studien- oder Prüfungsleistungen anmelden. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr angenommen bzw. vorgenommen werden. Wenn Studierende eine Anmeldefrist verpassen, können sie die Veranstaltung in dem entsprechenden Semester nicht besuchen, bzw. eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht erbringen.

Die Belegungs- und Anmeldefristen finden Sie in Alma übersichtlich zusammengestellt unter Studien-angebot, Vorlesungsverzeichnis, Juristische Fakultät, Zeiträume Veranstaltungsbelegung & Prüfungs-anmeldung Semester 20XX. Zusätzlich sehen Sie bei jeder einzelnen Studien- bzw. Prü-fungsleistung die entsprechende Frist.

Ausführliche Anleitungen zu allen Anmeldevorgängen finden sich auf der Homepage der Studienfach-beratung bei den FAQ.

Abschlussklausuren (optionales Angebot) finden am letzten regulären Termin der jeweiligen Lehrveranstaltung statt.

Prüfungsunfähigkeit

Sollten Sie vor einer Prüfung erkranken und aus diesem Grund einen Attest bei Ihrem Arzt erbitten, wäre es am Besten, wenn Sie dieses Musterformular verwenden könnten. Wenn die Prüfungsunfähigkeit auf dieser Weise bescheinigt wird, können alle Beteiligten sicher sein, dass die Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit ohne viele Nachfragen erledigt werden kann. Das Formular kann gerne vorab per E-Mail übermittelt werden, allerdings muss das Original auch am Lehrstuhl nachgereicht werden. Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall NICHT von der Leistung auf alma ab!

Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (WiSe 2025-2026)

Es wurde ein ILIAS-Kurs für diese Übung angelegt. Dort steht der Sachverhalt für die Hausarbeit zur Verfügung.

Europarecht I: Grundlagen (WS P und SPB 4a)

Termin: Montag, 16:00-19:00 Uhr, vom 13.10.2025 bis zum 02.02.2026, Hörsaal 09 (Neue Aula)

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt zunächst die geschichtliche Entwicklung des Integrationsprozesses seit 1945 ("Europäische Idee"). Im weiteren Verlauf werden die rechtlichen Grundlagen der EU dargestellt (Grundstatus, Institutionen der Europäischen Union, Quellen des EU-Rechts und sein Verhältnis zum deutschen Recht). In diesem Zusammenhang wird auch der Rechtsschutz durch die Europäische Gerichtsbarkeit (EuGH/EuG) behandelt werden. Die Vorlesung wird mit einem Überblick über die Grundfreiheiten des AEU-Vertrages enden (Freier Warenverkehr einschließlich Landwirtschaft, Freier Personenverkehr, Freier Zahlungs- und Kapitalverkehr). Europarechtsvorlesungen können mit Gewinn auch von Politik- und Wirtschaftswissenschaftlern gehört werden.

Literatur: wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.

Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte

Termin: Dienstag 08:30-11:00, vom 14.10.2025 bis zum 03.02.2026 im Hörsaal 09 (Neue Aula)

Inhalt: Die Veranstaltung setzt die im Sommersemester 2025 begonnene Vorlesung (Grundkurs) Öffentliches Recht I fort. Sie behandelt im Schwerpunkt die Grundrechte des Grundgesetzes (Allgemeine Lehren und Einzelgrundrechte). Die Veranstaltung dient der Vertiefung und Kontrolle der staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnisse. Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus dem Grundkurs Öffentliches Recht I. Erforderlich ist auch Wissen im Verfassungsprozessrecht. Zu der Veranstaltung werden 2stündige begleitende freiwillige Fallbesprechungen angeboten.

Literatur: wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.