In lockerer Runde werden einschlägige juristische Texte präsentiert, übersetzt und besprochen. Es besteht die Gelegenheit zur Anfertigung einer Seminararbeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit b. PromO, die gleichzeitig eine rechtshistorisch-exegetische Übung nach § 3 Abs. 1 S. 1 lit. c PromO ist. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.
Termin: | Donnerstag 18 Uhr s.t. - 20 Uhr |
Beginn: | 27. April 2023 |