Juristische Fakultät

Promotionshinweise

 Sollten Sie Interesse an einer Promotion bei mir haben, beachten Sie bitte, dass die Annahme als Doktorand grundsätzlich das Bestehen des Ersten oder Zweiten Staatsexamens mindestens mit der Note "voll befriedigend" voraussetzt.

 

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  •     das Anfrageformular des Lehrstuhls für Word 2007 oder Word 97-2003;
  •     einen aussagekräftigen tabellarischen Lebenslauf;
  •     Examenszeugnisse sowie andere relevante Unterlagen (Seminarscheine etc.) in einfacher Kopie.

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen erfüllen.

Auswärtige Bewerber werden grundsätzlich nur angenommen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an der Universität erfüllen, an der sie zur Zeit der Ersten Juristischen Staatsprüfung immatrikuliert waren und wenn sie erfolgreich an einem Seminar bei mir teilgenommen haben. Im Übrigen gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.

 

Ihre Promotionsanfrage richten Sie bitte an folgende Adresse:
Professor Dr. Martin Gebauer
Universität Tübingen - Juristische Fakultät
Geschwister-Scholl-Platz (Neue Aula)
72074 Tübingen

Im Fall einer Bewerbung per E-Mail senden Sie bitte die oben genannten Unterlagen im Anhang mit.

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