Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Wichtige Information zu Schließzeiten

Vom 21.05.2024 bis 24.05.2024 bleibt das Promotionsbüro geschlossen. In dieser Zeit können keine Auslagen gestartet und keine Prüfungen angemeldet werden. Auslagefristen werden entsprechend der Schließtage verlängert. Prüfungsanmeldungen für diesen Zeitraum können bis spätestens Mittwoch 13.05.2024 eingereicht werden.

Promovieren an der MNF

Sprechstunde Promotionsbüro

Dr. Sarah Müller
Montag bis Donnerstag, 10 -12 Uhr (ohne Voranmeldung)
(Auf der Morgenstelle 8, B-Bau, Ebene 10, Raum 10A38) und nach telefonischer Vereinbarung (-29-75955)


Dr. Elaine Huggenberger
Montag bis Donnerstag, 10 -12 Uhr (ohne Voranmeldung)
(Auf der Morgenstelle 8, B-Bau, Ebene 10, Raum 10A23) und nach telefonischer Vereinbarung (-29-72751)


Sebastian Schlemender
Montag bis Donnerstag, 10 -12 Uhr (ohne Voranmeldung)

(Auf der Morgenstelle 8, B-Bau, Ebene 10, Raum 10R38) und nach telefonischer Vereinbarung (-29-76853)

Wir beantworten selbstverständlich gerne Ihre Fragen, bitten Sie aber, zunächst das Merkblatt sorgfältig zu lesen, da erfahrungsgemäß danach nur wenige Fragen offen bleiben.

Zuständigkeiten

Dr. Sarah Müller

  • Anträge auf Annahme als Doktorand/Doktorandin
  • Durchführung der Promotionsverfahren für die Fachbereiche Chemie, Pharmazie/Biochemie und Psychologie
  • Bescheinigung und Verifizierung von Urkunde und Doktortitel
  • Promotionsbetreuung durch Post-docs
  • Cotutelle-Verträge

Dr. Elaine Huggenberger

  • Durchführung der Promotionsverfahren für die Fachbereiche Informatik, Mathematik und Physik
  • Bescheinigung und Verifizierung von Urkunde und Doktortitel
  • Landesgraduiertenförderung

Sebastian Schlemender

  • Entgegennahme von Annahmeanträgen und Zulassunganträgen (Abgabe von Dissertationen)
  • Durchführung der Promotionsverfahren Biologie und Geowissenschaften

Annette Goller

  • Ausgabe Promotionsurkunden

Promotionsfächer

In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät kann in folgenden Fächern promoviert werden:

  • Biochemie
  • Bioinformatik
  • Biologie
  • Chemie
  • Fachdidaktik
  • Geographie
  • Geoökologie
  • Geowissenschaften
  • Informatik
  • Kognitionswissenschaft
  • Mathematik
  • Medizininformatik
  • Naturwissenschaftliche Archäologie und Menschliche Evolution
  • Pharmazie
  • Physik
  • Psychologie
  • Umweltnaturwissenschaften
  • Ur- und Frühgeschichte

Promotionsbetreuung

Prinzipiell sind alle Personen mit Professorentitel und alle habilitierten Personen berechtigt Promotionen an der MNF zu betreuen.

Nicht habilitierte Personen ohne Professorentitel können auf Antrag das Promotionsbetreuungsrecht für selbstfinanzierte Doktoranden und Doktorandinnen erhalten. Hierzu bitte folgenden Antrag im Promotionsbüro einreichen:

  • Antrag auf Promotionsbetreuung deutsch wordpdf
  • Antrag auf Promotionsbetreuung englisch word | pdf

Nicht habilitierte Personen ohne Professorentitel aus dem Ausland sind berechtigt Promotionen an der MNF zu betreuen, sofern sie dieses Recht auch an der entsprechenden Universität im Ausland besitzen.

Alle Betreuerinnen und Betreuer von Promotionen möchten wir auf den Promotionskodex der Universität Tübingen hinweisen.

Rat und Hilfe

Ombudspersonen

Die Ombudsperson Promotion steht den Promovierenden bei Konflikten während des Promotionsvorhabens unterstützend zur Seite. Alle Anliegen werden vertraulich und aus neutraler Perspektive behandelt. Ombudspersonen sind die Dekanin/der Dekan, die Studiendekanin/der Studiendekan und die Prodekanin/der Prodekan Forschung.

Downloadbereich und Informationen

Informationen

Formulare

Annahme als Doktorand*in

WICHTIG: Der Antrag wird ohne beigefügte Zeugnisse, vollständige Betreuungsvereinbarung und Unterzeichnung durch die/den Antragsteller*in und die beiden Betreuer*innen NICHT berarbeitet.

Laut §38 (5) LHG gilt für Promovierende eine verpflichtende Immatrikulationspflicht (bis zum Tag der mündlichen Prüfung). Sie können sich mit dem Annahmebescheid des Promotionsbüros im Studierendensekretariat immatrikulieren.

Ausnahmen:

  • Promovierende, die bereits vor dem 30. März 2018 als Dokotorand/in angenommen wurden, können sich immatrikulieren, sind dazu aber nicht verpflichtet.
  • Mitarbeitende (hauptberuflich Beschäftigte) der Universität Tübingen können sich auf Antrag von dieser Immatrikulationspflicht befreien lassen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich des Studierendensekretariats.

Bei Abgabe der Dissertation

WICHTIG: Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Mündliche Prüfung

Vor der Veröffentlichung

For English forms and information, please visit our English website here.

Plagiatssoftware "Turnitin"

Das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) ermöglicht die Durchführung einer kostenlosen Ähnlichkeitsprüfung mit Hilfe der Software "Turnitin". Sie finden das Angebot unter folgendem Link.

Turnitin steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Tübingen (nicht des Klinikums) zur Verfügung, die über eine Login-ID und  einen entsprechenden Mitarbeiterstatus verfügen. Über eine Webseite können Dokumente zur Prüfung hochgeladen werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird als druckbarer Prüfbericht im Browser zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie nicht über die entsprechenden Berechtigungen verfügen, dann wenden Sie sich bitte für die Nutzung der Software an Ihre/n Betreuer/in.