Die Universität Tübingen hat gemäß § 4a Abs. 1 LHG eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für
Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung benannt. Diese sind seit Dezember 2024:
Aufgabe der Ansprechpersonen ist es, weibliche und männliche Mitglieder und Angehörige der Universität Tübingen in Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung über interne und externe Möglichkeiten der Beratung und Information aufzuklären. Zudem informiert die Ansprechperson über mögliche formelle Schritte und vermittelt auf Wunsch einen Kontakt zur zuständigen Organisationseinheit. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse von Betroffenen dürfen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.