Wenn Ihr wieder zurück seid, werdet Ihr noch einmal mit uns zu tun haben, nämlich wenn es um die Anrechnung Eurer Leistungen geht. Das läuft in der Regel so ab:
Übrigens: Für das Auslandssemester gibt’s 6 ECTS als Schlüsselqualifikationspunkte extra. Voraussetzung ist, dass man mindestens 8 ECTS aus dem Ausland für das Studium anrechnen lässt (dabei zählen angerechnete SQ-Punkte allerdings nicht mit).
Beratung zum Learning Agreement sowie zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland übernimmt Dr. Erwin Feyersinger.