Institut für Sportwissenschaft

Sporteingangsprüfung

Für die Zulassung zu einem Studium der Sportwissenschaft muss jede/r Studienbewerber/in (Bachelor, Lehramt) laut Satzung der Universität Tübingen für das Aufnahmeprüfungsverfahren des Studiums im Fach Sportwissenschaft  (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Senat) den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit erbringen.

Im Rahmen der Eingangsprüfung müssen Leistungen in folgenden Sportarten erbracht werden: Leichtathletik, Schwimmen, Sportspiele (Fußball, Handball, Basketball und Volleyball), (Gerät-)Turnen und Gymnastik/Tanz.

Für die Sporteingangsprüfung werden in Baden-Württemberg seit 2006 Gebühren erhoben. Der Betrag von 40 € wird mit der Anmeldung fällig, sobald das SEPA-Lastschriftmandat hochgeladen ist, unabhängig von der Teilnahme an der Sporteingangsprüfung. Mittels Bankeinzug wird der Betrag von Ihrem Konto abgebucht. (siehe Anmeldung und Gebührensatzung).


Sporteingangsprüfung 2025

Haupttermin: 23.05.2025

Nachtermin: 01.07.2025


Anmeldung

Um an der Sporteingangsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie sich in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Mai des entsprechenden Jahres mit den notwendigen Formularen unter https://www.sporteingangspruefung.net/tuebingen/ online anmelden. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Wenn Sie eine externe Prüfung (Sporteingangsprüfung an einer Hochschule außerhalb Baden-Württembergs) anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich bis zum 01.07.2023 im Online-Anmeldeverfahren registrieren und den Prüfungsnachweis hochladen.

Vorbereitung

Wir bieten zur Sporteingangsprüfung die Möglichkeit zur Vorbereitung an. Details finden Sie ab 2024 zu gegebener Zeit.

Ablauf

Am Tag der Sporteingangsprüfung werden die Teilnehmer/innen von der Prüfungsleitung in Gruppen eingeteilt, in denen die verschiedenen Disziplinen im Stationenverfahren absolviert werden. So kommt es zu keinen zeitlichen Überschneidungen, für Pausen zwischen den Prüfungsteilen ist dadurch ebenfalls gesorgt. Während der Sporteingangsprüfung betreut Sie die Fachschaft unseres Instituts in den einzelnen Prüfungsgruppen und unterstützt Sie mit zusätzlichen Informationen.

Teilnehmer/innen, die die Sporteingangsprüfung am Haupttermin noch nicht bestehen konnten, können am Nachtermin die Disziplinen wiederholen, durch die sie am Haupttermin durchgefallen sind. Teilnehmer/innen, die am Haupttermin verhindert sind, können auf unserem Online-Anmeldeportal einen gesonderten Antrag hochladen und die Zulassung zum Nachtermin beantragen (ohne am Haupttermin angetreten zu sein).


Anerkennung von Abiturleistungen oder Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten

Abiturleistungen

Abiturprüfung ab dem Jahr 2023

Es werden ausschließlich die in der Prüfung absolvierten Disziplinen anerkannt. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn mindestens 8 Punkte erzielt wurden. Für die Anerkennung muss dieses Formular ausgefüllt bei der Anmeldung hochgeladen werden. Das Formular befindet sich ebenfalls im Downloadbereich des Anmeldeportals.

Beispiel: Die Abiturprüfung erfolgt im 100m Lauf, Hochsprung und Speerwurf sowie Bodenturnen und Handball. Für die Sporteingangsprüfung werden anerkannt: 100m Lauf, Hochsprung und leichtathletischer Wurf sowie Bodenturnen und Handball. Alle anderen Disziplinen müssen absolviert werden. Die Möglichkeit der Streichdisziplin bleibt bestehen.

 

Abiturprüfung in den Jahren 2021 und 2022

Ein/e Teilnehmer/in kann von zwei kompletten Bereichen der Sporteingangsprüfung befreit werden, die Gegenstand seiner/ihrer praktischen Reifeprüfung waren und bei denen er/sie mindestens acht Punkte erzielen konnte. Diese Regelung ist bis zum dritten auf die Reifeprüfung folgenden Aufnahmeprüfungstermin gültig. Die Befreiung von der Sporteingangsprüfung in den zwei Bereichen erfolgt auf Antrag, den Sie im Online-Anmeldeportal finden.

Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten

Die Universitäten in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die bestandene Prüfung gegenseitig anzuerkennen, so dass auch bei einer Bewerbung an mehreren Universitäten in Baden-Württemberg nur eine Sporteingangsprüfung absolviert werden muss.

Bescheinigungen über bestandene Eingangsprüfungen von Universitäten anderer Bundesländer werden auf Antrag auf Gleichwertigkeit überprüft. Die bestandenen Eingangsprüfungen anderer Universitäten (außerhalb Baden-Württembergs) werden anerkannt, wenn die Prüfungsbestimmungen unseren Anforderungen entsprechen. Nachweise über bestandene Eingangsprüfungen anderer Universitäten sind bis zum 01.07. d. J. über das Online-Anmeldeportal einzureichen.

Es wird ggf. anschließend eine "Tübinger Bescheinigung" ausgestellt. Für die Prüfung auf Anerkennung wird eine Gebühr von 20 € erhoben (Gebührensatzung). Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig.

Bei der Immatrikulation an der Universität Tübingen werden nur Bestätigungen über eine bestandene Eingangsprüfung von den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Tübingen akzeptiert. Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg werden nicht akzeptiert.


Anfahrt und Übernachtung

Die Sporteingangsprüfung findet auf dem Gelände des Instituts für Sportwissenschaft statt:
Eberhard Karls Universität Tübingen
Institut für Sportwissenschaft
Wilhelmstr. 124, 72074 Tübingen