Durch eine sehr kurzfristig angesetzte Sanierungsmaßnahme an der Schwimmhalle am Tübinger Institut für Sportwissenschaft, kann in diesem Jahr (2026) keine Schwimmprüfung im Rahmen der Sporteingangsprüfung in Tübingen durchgeführt werden.
Für die Sporteingangsprüfung in Tübingen gilt daher für das Jahr 2026:
- für das Schwimmen wird eine Äquivalenzbescheinigung akzeptiert. D. h. die Schwimmprüfung kann bei einer/einem Sportlehrer/in an einer Schule durchgeführt werden. Die Schwimmzeit muss im bereitgestellten Formlar bescheinigt werden, hier zum Download. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formluar mit zur Sporteingangsprüfung. Diese Bescheinigung gilt nur und ausschließlich für Tübingen
- sollte keine Möglichkeit bestehen, bei einer/m Sportlehrer/in eine Schwimmprüfung abzulegen, würden wir entsprechende Bewerber/innen bitten, sich an einer anderen Universität in Baden-Württemberg für die Sporteingangsprüfung anzumelden.